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Was verbirgt sich hinter den 807,29 Euro pro Bedarfsgemeinschaft? ... 683,07 Euro netto ...

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Erstellt: 12. April 2012
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Was verbirgt sich hinter den 807,29 Euro pro Bedarfsgemeinschaft und Monat, die am 11. und 12. April 2012 in hunderten von Online-Zeitungen/Medien - von BILD bis Gegen-Hartz - berichtet wurden? Brutto, netto? Und wie stellt sich dieser für den Dezember 2011 ermittelte Durchschnittsbetrag im Vergleich zu den Vorjahren wirklich dar?

Die Entwicklung der nominalen durchschnittlichen Zahlungsansprüche der SGB II-Bedarfsgemeinschaften (brutto und netto) seit 2005 (jeweils im Dezember bzw. im Jahresdurchschnitt) können Sie der BIAJ-Kurzmitteilung vom 12. April 2012 entnehmen: Download


"Bildungspaket" in Bremen: Ein Mehrfaches von "1,5 bis zwei Millionen Euro" (SKJF) blieb "übrig"!

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Erstellt: 05. April 2012
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>> "Bildungspaket" in Bremen, Stadt: Anmerkungen zum Weser-Kurier-Artikel vom 4. April 2012 (alter Titel) <<

Der Stadt Bremen flossen für das sogenannte Bildungspaket im Haushaltsjahr 2011 knapp 16 Millionen Euro zu. Der Weser-Kurier vom 4. April 2012 berichtete darüber unter der Überschrift "Große Nachfrage nach Bildungspaket". (Seite 10)

Wieviel wurden für welche Leistungen ausgegeben? Wieviel blieb übrig? Der Weser-Kurier nennt Zahlen, die nach Kenntnis des Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) nur zum Teil zutreffen.

Unwahrscheinlich ist ganz besonders das finanzielle Fazit des persönlichen Referenten der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen und stellvertretenden Pressesprechers. Er wird im Weser-Kurier mit den Worten zitiert: "Ganz grob überschlagen, bleiben somit zwischen 1,5 und zwei Millionen Euro übrig".

Siehe dazu die BIAJ-Anmerkungen zum Weser-Kurier-Artikel vom 4. April 2012: Download


Jobcenter in NRW: Ausschöpfungsquoten der zugewiesenen Eingliederungsmittel 2011

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Erstellt: 03. April 2012
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Das Jobcenter Wuppertal hat sich nach vorläufigen Berechnungen des Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) mit einer geradezu sensationellen Ausschöpfungsquote der zugewiesenen Mittel für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ (Hartz IV) in die alleinige kommunale Trägerschaft verabschiedet: 108,3 Prozent (!) - die höchste Ausschöpfungsquote aller Jobcenter („gemeinsamen Einrichtungen“) in der Bundesrepublik Deutschland.

Das Jobcenter Warendorf hat sich mit einer Ausschöpfungsquote von lediglich 64,4 Prozent (!), der niedrigsten in Nordrhein-Westfalen, in die alleinige kommunale Trägerschaft verabschiedet.

Von den 43 Jobcentern (ohne die zugelassenen kommunalen Träger) in Nordrhein-Westfalen wurden im Haushaltsjahr 2011 insgesamt etwa 130 Millionen Euro der zugewiesenen Mittel für "Leistungen zur Eingliederung gemäß SGB II" nicht für diese Leistungen ausgegeben.

Die Ausschöpfungsquoten aller 43 Jobcenter („gemeinsame Einrichtungen“) in Nordrhein-Westfalen finden Sie in den BIAJ-Materialien vom 3. April 2012: Download


Hinweis auf 2012: Die den Jobcentern für 2012 zugewiesenen Mittel für "Leistungen zur Eingliederung gemäß SGB II" finden Sie in den BIAJ-Materialien vom 29. Dezember 2011: hier (Spalte 5; NRW-Jobcenter auf Seite 5 und 6; das "Sp.2 + 4" in der Spaltenüberschrift 6 gehört in die Überschrift der Spalte 5)


 

Regelsatz 511 Euro? Die Bundesregierung erinnert sich nicht ... aber Peter Hartz

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Erstellt: 30. März 2012
  • Null

Wie erklären sich die 511 Euro, die Peter Hartz in der ARD-Dokumentation "Auf der Suche nach Peter Hartz" als in und/oder von der Hartz-Kommission vorgeschlagenen monatlichen Regelsatz (Regelbedarf) nannte?

Die Antwort - eine Nach-Berechnung des Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) vom 30. März 2012 - finden Sie hier:
Download (am 2. April 2012 ergänzt und DM/Euro-Umrechnungsfaktor korrigiert)


Zu den "Rechenkünsten" der Hartz-Kommission siehe auch die BIAJ-Erinnerung zum 10. Jahrestag (22. Februar 2012): hier


Bildung und Teilhabe: Mittel 2011 - Ausgaben? (Bund und Länder)

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Erstellt: 29. März 2012
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Am morgigen Freitag (30. März 2012) findet eine Pressekonferenz  zum Thema "Ein Jahr Bildungs- und Teilhabepaket - Bilanz und Ausblick" statt, u.a. mit der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Ursula von der Leyen (CDU).

Rechnerisch standen den Kommunen im Haushaltsjahr 2011 nach Brechnungen des Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) insgesamt 720 Millionen Euro für Leistungen für "Bildung und Teilhabe" (BuT), 160 Millionen Euro für die BuT-Verwaltungskosten, und 373 Millionen Euro für Hortkinder und Schulsozialarbeit zur Verfügung, insbesondere bei den Leistungen deutlich weniger als die im Gesetzgebungsverfahren und in jüngsten Medienberichten genannten Beträge.

Der Tabelle ist zu entnehmen, wie sich diese Beträge, die sich aus der rechnerischen Entlastung der Kommunen von den Kosten für Unterkunft und Heizung (§ 22 Abs. 1 SGB II) ergeben, auf die Länder verteilen. (Anm.: Ein außerordentlich klares und dem Zweck angemessenens Finanzierungssystem?)

Die tatsächlichen Ausgaben liegen mit Sicherheit sehr deutlich unter den rechnerisch zur Verfügung stehenden Finanzierungsmitteln. Die vermutete Ausnahme: die BuT-Verwaltungskosten.

Vielleicht werden auf der Pressekonferenz die bisher unbekannten (oder nur in Teilen bekannten)  Ist-Ausgaben in den Ländern genannt oder doch zumindest danach gefragt.

Die BIAJ-Tabelle vom 29. März 2012 mit erläuternden Hinweisen finden Sie hier: Tabelle


 

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