Arbeitslosengeld-II- und Sozialgeld-Ausgaben 2015 bis März 2022
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(BIAJ) Im ersten Quartal 2022 wurden vom Bund für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld insgesamt 5,212 Milliarden Euro ausgegeben, 7,1 Prozent (400 Millionen Euro) weniger als im ersten Quartal des Vorjahres (2021). Die 12-Monatssumme dieser Ausgaben des Bundes sank dementsprechend von 21,748 Milliarden Euro im Haushaltsjahr 2021 auf 21,348 Milliarden Euro in den 12 Monaten von April 2021 bis März 2022. (siehe BIAJ-Abb. unten) Im vom Bundeskabinett am 16. März 2022 beschlossenen 2. Regierungsentwurf des Bundeshaushalts sind 20,985 Milliarden Euro für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld veranschlagt, 1,415 Milliarden Euro weniger als im 1. Regierungsentwurf der alten Bundesregierung. (1)
Gemessen an den durchschnittlich 5,147 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) (2) wurden vom Bund in den 12 Monaten von April 2021 bis März 2022 für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (3) monatlich durchschnittlich 345,65 Euro pro RLB ausgegeben. Ein Jahr zuvor, von April 2020 bis März 2021, wurden für die durchschnittlich 5,451 Millionen RLB durchschnittlich 321,92 Euro pro Monat ausgegeben. Bis Ende 2021 stiegen diese monatlichen Ausgaben pro RLB auf 345,01 Euro bei durchschnittlich 5,253 Millionen RLB im Jahr 2021. (2020: 317,17 Euro bei durchschnittlich 5,428 Millionen RLB) Der relativ deutliche nominale Anstieg in 2021 resultierte u.a. aus der „Einmalzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie“ (§ 70 Sozialpaket III).
(1) siehe dazu die BIAJ-Materialien „Arbeitslosengeld-II- und Sozialgeld-Ausgaben 2015 bis Februar 2022 und Bundeshaushalt 2022“ vom 22. März 2022 hier.
(2) RLB = erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) und nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (NEF); Berechnungsgrundlage der durchscnittlichen RLB-Bestände: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Eckwerte der Grundsicherung SGB II (Zeitreihe Monatszahlen ab 2005) - Januar bis März 2022 vorläufig
(3) einschließlich der Ausgaben aus dem Passiv-Aktiv-Transfer
Hartz IV: Kinder und Jugendliche differenziert nach Altersgruppen - Kreisvergleich Dezember 2021 (und 2020)
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(BIAJ) Zwei unkommentierte BIAJ-Tabellen zu den (unverheirateten) Kindern und Jugendlichen im Alter von unter 18 Jahren (Altersgruppen: unter drei, drei bis unter sechs, sechs bis unter 15 und 15 bis unter 18) in sogenannten SGB-II-Bedarfsgemeinschaften (Hartz IV) im Dezember 2021 (und Dezember 2020) im Bund, in den 16 Ländern, in den 400 Kreisen (Landkreise und kreisfreie Städte) und darunter in den 15 Großstädten (incl. Region Hannover): Download_BIAJ20220421_1 und Download_BIAJ20220421_2 (PDF, jeweils 11 Seiten - Bund, Länder und Großstädte jeweils auf Seite 1 - siehe Auszüge unten - Quoten: vorläufig)
Land Bremen: Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge 1992 bis 2021 (Destatis, BIBB)
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(BIAJ) Eine unkommentierte BIAJ-Tabelle (unten) zur Entwicklung der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge (gemäß BIBB-Erhebungen und Berufsbildungsstatistik) im Land Bremen von 1992 bis 2021 (nachrichtlich Auszubildende insgesamt - alle Ausbildungsjahre zusammen). (Stand: 14. April 2022)
Weiterlesen: Land Bremen: Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge 1992 bis 2021 (Destatis, BIBB)
Hartz IV: Großstadtvergleich der SGB-II-Quoten 2006 bis 2021
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(BIAJ) Von München (Rang 1) bis Essen (Rang 15). Zur Entwicklung der 15 Großstädte* im Positiv-Ranking der SGB-II-Quoten von 2006 bis 2021 (Anteil der SGB-II-Leistungsberechtigten - Hartz IV - an der Bevölkerung im Alter von 0 bis zur gesetzlichen Regelaltersgrenze; Jahresdurchschnitt) siehe die BIAJ-Abbildung und die BIAJ-Tabelle mit den Berechnungsgrundlagen dieser SGB-II-Quoten unten. Auf Rang 1 und 2 im Positiv-Ranking von 2006 bis 2021 immer München (M: Rang 1) und Stuttgart (S: Rang 2). Im Beobachtungszeitraum am weitesten aufgestiegen im Positiv-Ranking: Leipzig (L: bis 2011 Rang 14, 2020 und 2021 Rang 7) und Dresden (DD: bis 2009 Rang 9, seit 2014 Rang 3). Im Beobachtungszeitraum am weitesten abgestiegen im Positiv-Ranking: Essen (E: von Rang 10 in 2006 auf Rang 15 seit 2016). Die SGB-II-LB-Quoten (kurz: SGB-II-Quoten) reichten 2021 in den 15 Großstädten* von 6,0 Prozent in München (M) bis 18,6 Prozent in Essen (E: Europäische Kulturhauptstadt im Agenda-Jahr 2010). (siehe BIAJ-Tabelle unten) In den 15 Großstädten zusammen betrug die SGB II-Quote 2021 durchschnittlich 12,8 Prozent, in der Bundesrepublik Deutschland ohne diese 15 Großstädte 7,0 Prozent, in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt 8,1 Prozent. Siehe dazu und zur Stadt Bremen die weitere BIAJ-Tabelle ganz unten.
* hier immer einschließlich Region Hannover (H*)
Weiterlesen: Hartz IV: Großstadtvergleich der SGB-II-Quoten 2006 bis 2021
Hartz IV: Neu festgestellte Sanktionen und neu sanktionierte ELB - Bund und Länder 2007 bis 2021
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(BIAJ) 2021 wurden von den Jobcentern insgesamt 193.729 Sanktionen (Kürzung des Existenzminimums) gegen 130.960 erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) neu festgestellt. (2020: 171.112 Sanktionen gegen 115.231 ELB; 2019: 806.811 Sanktionen gegen 366.237 ELB) Im Ländervergleich wurden 2021 lediglich in Hamburg weniger Sanktionen neu festgestellt als im Vorjahr 2020. (siehe BIAJ-Tabelle 1) Und lediglich in Hamburg wurden in 2021 weniger ELB neu sanktioniert als im Vorjahr 2020. (siehe BIAJ-Tabelle 2)
2021 wurden pro 100 ELB im jahresdurchschnittlichen Bestand 3,45 ELB neu sanktioniert (2020: 2,96; 2019: 9,41). (siehe BIAJ-Tabelle 3) Die rechnerische Mehrfachsanktionierung im Verlauf eines Jahres betrug 2021, wie 2020, 1,48. (1,48 neu festgestellte Sanktionen pro neu sanktioniertem ELB; 2019: 2,20) (siehe BIAJ-Tabelle 4)
Zur Entwicklung der Anzahl der neu festgestellten Sanktionen und der Anzahl der neu sanktionierten ELB im Bund und in den Ländern in den Jahren 2007 bis 2021 siehe die unkommentierten BIAJ-Tabellen vom 13. April 2022 unten bzw. als PDF hier (Download_BIAJ13042022).