Förderung der beruflichen Weiterbildung: Entwicklung der Ausgaben - 2012 bis 2021 (SGB II)
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(BIAJ) Im Haushaltsjahr 2021 wurden von den 302 Jobcentern gE („gemeinsame Einrichtungen“ der Bundesagentur für Arbeit und der Kommunen) gemäß der Abrechnungsergebnisse der Bundesagentur für Arbeit 507,9 Millionen Euro für die „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ (FbW -SGB II) ausgegeben – (nominal) 23,1 Millionen Euro mehr als im Vorjahr 2020, aber immer noch 57,7 Millionen Euro weniger als 2019 (siehe BIAJ-Abbildung 1 von 2)
Arbeitslose und Langzeitarbeitslose in 2019, 2020 und 2021: Bund und Großstädte
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(BIAJ) Im Dezember 2021 wurden in der Bundesrepublik Deutschland von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) insgesamt 977.290 Langzeitarbeitslose registriert – 279.969 (40,1 Prozent) mehr als im Dezember 2019 (!). Der Anteil der registrierten Langzeitarbeitslosen an den registrierten Arbeitslosen insgesamt, betrug im Dezember 2021 42,0 Prozent (von 2.329.529) nach 31,3 Prozent (von 2.227.159) im Dezember 2019 und 34,3 Prozent (von 2.707.242) im Dezember 2020.
In den 15 Großstädten (einschließlich Region Hannover) lebten im Dezember 2021 insgesamt 268.387 (27,5 Prozent) der 977.290 registrierten Langzeitarbeitslosen, 98.441 (57,9 Prozent) mehr als im Dezember 2019 (!). Im Dezember 2019 lebten 24,4 Prozent (169.946 von 697.321) und im Dezember 2020 25,7 Prozent (239.044 von 928.893) der registrierten Langzeitarbeitslosen in den 15 Großstädten. Im Rechtskreis SGB III („Arbeitslosenversicherung“) betrug dieser Anteil der Großstädte im Dezember 2021 17,4 Prozent (20.190 von 116.256) und im Rechtskreis SGB II (Hartz IV) 28,8 Prozent (248.197 von 861.034).
Nachrichtlich: Ende 2020 lebte 18,23 Prozent (15,160 Millionen) der Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland gemäß Bevölkerungsfortschreibung des Statistischen Bundesamtes (insgesamt 83,155 Millionen) in den 15 Großstädten (incl. Region Hannover).
Zum Vergleich der registrierten Arbeitslosen und Langzeitarbeitslosen im Dezember in den Jahren 2019, 2020 und 2021 und zum Vergleich der Jahre 2019, 2020 und 2021 (jeweiliger Jahresdurchschnitt) im Bund und in den 15 Großstädten siehe die zwei unkommentierten BIAJ-Tabellen unten oder die PDF hier: BIAJ20220127_LZA.
Weiterlesen: Arbeitslose und Langzeitarbeitslose in 2019, 2020 und 2021: Bund und Großstädte
SGB II-Eingliederungstitel 2021: Jobcenter Bremen und Bremerhaven – Mittel und Ausgaben 2021
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(BIAJ) Vom Jobcenter Bremen Stadt wurden in 2021 insgesamt 64,6 Millionen Euro (82,7 Prozent) der für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ zugeteilten 78,2 Millionen Euro ausgegeben (1), 6,7 Millionen Euro weniger als im Vorjahr 2020. (1) Vom Jobcenter Bremerhaven wurden in 2021 insgesamt 15,8 Millionen Euro (78,7 Prozent) der für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ zugeteilten 20,0 Millionen Euro ausgegeben (1), 1,1 Millionen Euro weniger als im Vorjahr 2020.
Bei Berücksichtigung der Ausgaben aus dem zum 1. Januar 2019 eingeführten sog. Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) und der Minderausgaben für die Ausfinanzierung von nicht im SGB II geregelten Bundesprogrammen wurden vom Jobcenter Bremen Stadt in 2021 insgesamt 6,4 Millionen Euro weniger für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ ausgegeben und vom Jobcenter Bremerhaven 1,2 Millionen Euro weniger als im Vorjahr 2020.
Siehe dazu und zu den Ausgaben für die einzelnen Leistungen (!) die BIAJ-Materialien vom 21. Januar 2022: Download_BIAJ20220121 (PDF: vier Seiten)
(1) Ausgegeben für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II". Wieviel der für diese Leistungen zugeteilten aber nicht ausgegebenen Mittel - etwa 13,5 Millionen Euro (Jobcenter Bremen Stadt) und etwa 4,3 Millionen Euro (Jobcenter Bremerhaven) - sattdessen für den (unterfinanzierten) Bundesanteil an den Gesamtverwaltungskosten ausgegeben wurde, ist dem BIAJ (noch) nicht bekannt.
Jobcenter: „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ 2021 – Ausgabemittel und Ausgaben
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(BIAJ) Im Haushaltsjahr 2021 wurden von den 302 Jobcentern gE („gemeinsame Einrichtungen“ von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen) insgesamt 3,104 Milliarden Euro für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ ausgegeben – 81,3 Prozent der den Jobcentern gE für diesen Zweck zugeteilten 3,817 Milliarden Euro. Im Vergleich zum Vorjahr 2020 wurde von den Jobcentern gE nominal 26,8 Millionen Euro (0,9 Prozent) mehr für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ ausgegeben. In den Ländern reichen die Veränderungsraten dieser Ausgaben der Jobcenter gE im Vorjahresvergleich (2021/2020) von +9,1 Prozent in Hessen (HE) bis -8,8 Prozent im Land Bremen (HB).
Die Mehrausgaben in Höhe von 26,8 Millionen Euro erhöhen sich auf 46,8 Millionen Euro, wenn die Mehrausgaben in Höhe von 21,1 Millionen Euro aus dem zum 1. Januar 2019 eingeführten sog. Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) und die Minderausgaben bei den nicht im SGB II geregelten Bundesprogrammen in Höhe von 1,2 Millionen Euro berücksichtigt werden. (Rundungsdifferenz wg. Rundung auf 100.000 Euro)
Die BIAJ-Materialien vom 19. Januar 2022 mit Länderdaten (immer nur Jobenter gE) zu den Ausgabemitteln und Ausgaben (differenziert nach den einzelnen Leistungen) finden Sie hier: Download_BIAJ20220119. (PDF: 19 Seiten) Auszug:
Insolvenzgeld-Ausgaben 2021: 1,1 Milliarden Euro weniger als im BA-Haushalt veranschlagt
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(BIAJ) Im Haushaltsjahr 2021 gab die Bundesagentur für Arbeit (BA) 492,6 Millionen Euro für das umlagefinanzierte Insolvenzgeld (§§ 165 - 171, 175 SGB III) aus (Ist) – über 1,1 Milliarden Euro (69,2 Prozent) weniger als die veranschlagten 1,600 Milliarden Euro (Soll). Ein Rückblick zeigt: Weniger wurde zuletzt im Haushaltsjahr 1992 (!) für das damalige „Konkursausfallgeld“ (§§ 141a ff. AFG) von der damaligen „Bundesanstalt für Arbeit“ ausgegeben, 642,476 Millionen DM (!) (328,498 Millionen Euro).
Bei Aufstellung des BA-Haushalt 2021 („Beitragshaushalt SGB III“) wurde, nach Anstieg der 12-Monatssumme der Insolvenzgeld-Ausgaben auf 1,272 Milliarden Euro in den 12 Monaten vom Dezember 2019 bis November 2020, ein weiterer Anstieg der Ausgaben auf die genannten 1,600 Milliarden Euro erwartet. (Soll im BA-Haushalt 2021) (siehe BIAJ-Abbildung unten - und die am 13.11.2022 angefügte BIAJ-Abbildung mit einem Blick auf die Entwicklung bis Oktober 2022 ganz unten) (Hinweis vom 16.04.2023: aktualisiert bis März 2023 hier.)