Konjunkturelles Kurzarbeitergeld: Ausgaben bis Februar 2021 - 26,2 Milliarden Euro in 12 Monaten
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(BIAJ) In den 12 Monaten von März 2020 bis Februar 2021 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) insgesamt 26,2 Milliarden Euro für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ ausgegeben – davon 15,0 Milliarden Euro für das „konjunkturelle Kurzarbeitergeld“ (Kug) und 11,2 Milliarden Euro für die zum 01.03.2020 eingeführte Erstattung von Beiträgen zur Sozialversicherung (Kug und Saison-Kug), die vom Arbeitgeber allein zu tragen sind. Ein Jahr zuvor, von März 2019 bis Februar 2020 wurden von der BA 187,4 Millionen Euro für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld ausgegeben. (siehe dazu die BIAJ-Abbildung)
In den ersten zwei Monaten des laufenden Haushaltsjahres 2021 wurden für "Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit" (einschließlich der SV-Erstattungen Kug und Saison-Kug) insgesamt 4,194 Milliarden Euro ausgegeben, darunter 2,486 Milliarden Euro für "konjunkturelles Kurzarbeitergeld" (Kug). Das heißt: Im Januar und Februar 2021 (etwa 16,2 Prozent der 365 Kalendertage) wurden bereits 69,3 Prozent der im Haushalt er Bundesagentur für Arbeit für das gesamte Haushaltsjahr veranschlagten 6,050 Milliarden Euro ausgegeben. Ende Februar 2021 berichtete u.a. das Handelsblatt: "Insgesamt plant die BA für Kurzarbeit und die Erstattung der Sozialbeiträge an die Arbeitgeber nun rund zwölf Milliarden Euro ein." (Online, 26.02.2021)
Der negative Finanzierungssaldo im BA-Haushalt 2021, mit insgesamt etwa 9,65 Milliarden Euro veranschlagt, betrug Ende Februar bereits 5,65 Milliarden Euro. Für den Ausgleich des im BA-Haushalt 2021 erwarteten Finanzierungssaldos sind neben Entnahmen aus den Rücklagen auch ein Bundeszuschuss nach § 12 Absatz 1 Haushaltsgesetz 2021 in Höhe von 3,346 Milliarde Euro veranschlagt. (Bundeshaushalt 2021: Haushaltsstelle 1101/636 22 Soll 3,350 Milliarden Euro) § 12 Absatz 1 Haushaltsgesetz 2021 lässt auch den erwarteten wesentlich höheren Bundeszuschuss („Erlass des Darlehens … und die Umwandlung in einen Zuschuss“) zu. (BIAJ, 09. März 2021; unterstrichene Zahlen im letzten Absatz am 10.05.2021 korrigiert)
Ausgaben für öffentliche Schulen je Schülerin und Schüler - Ländervergleich 2017-2019
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(BIAJ) Eine unkommentierte BIAJ-Tabelle mit einem Länder- und Vorjahresvergleich zu den am 08. März 2021 vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Daten zu den "Ausgaben für öffentliche Schulen je Schülerin und Schüler 2019". Die öffentlichen Haushalte gaben im Jahr 2019 für die Ausbildung einer Schülerin beziehungsweise eines Schülers an öffentlichen Schulen durchschnittlich 8.200 Euro aus – „gut 400 Euro mehr als im Jahr 2018 und 800 Euro mehr als 2017“. (Destatis, Pressemitteilung Nr. 063) (1)
In den Ländern reichen die Ausgaben für öffentliche Schulen je Schülerin und Schüler in 2019 von 11.300 Euro in Berlin (BE), 10.600 Euro in Hamburg (HH) und 9.300 Euro in Bayern (BY) bis 7.300 Euro in Mecklenburg-Vorpommern (MV) und 7.200 Euro in Nordrhein-Westfalen (NW). (Spalte 13) Das Land Bremen (HB) belegt 2019 mit Ausgaben in Höhe von 8.100 Euro pro Schülerin und Schüler gemeinsam mit Sachsen (SN) Rang 7 im Ländervergleich, nach Rang 11 in 2018.
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Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich Februar 2021 (mit bremischen Städten)
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(BIAJ) Februar 2021 (Stichtag 11.02.): 2,904 Millionen registrierte Arbeitslose - 509.000 (21,2 Prozent) mehr als im Februar 2020 – 277.000 (20,2 Prozent) mehr arbeitslose Männer, 231.000 (22,7 Prozent) mehr arbeitslose Frauen. (siehe Tabelle 4) Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen insgesamt von +10,1 Prozent in Sachsen-Anhalt (ST) bis +35,3 Prozent in Berlin (BY). (Land Bremen: +15,8 Prozent; Stadt Bremen: +18,0 Prozent; Bremerhaven: +7,7 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7) Gemessen in Prozentpunkten (Arbeitslosenquote) ist die registrierte Arbeitslosigkeit im Vorjahresvergleich am stärksten in den drei Stadtstaaten gestiegen: Berlin +2,59 Prozentpunkte, Hamburg +1,74 Prozentpunkte, Bremen (Land) +1,42 Prozentpunkte. (Bund: +1,08 Prozentpunkte auf 6,3 Prozent) (Tabelle 5; Veränderung in Prozentpunkten errechnet aus nicht gerundeten Arbeitslosenquoten)
3,867 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV), 2,9 Prozent (108.000) mehr als im Februar 2020. Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von ‑4,7 Prozent in Sachsen-Anhalt (ST) bis +9,8 Prozent in Bayern (BY). Deutlicher Anstieg der „Parallelbezieher“ (von Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II) im Vorjahresvergleich auf (vorläufig) etwa 105.000 im Februar 2021. (Februar 2020: 75.218) (siehe Fußnote 3, Seite 2)
Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im Februar 2021 und Februar 2020 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 02. März 2021 mit bremischer Ergänzung: Download_BIAJ20210302 (zwei Text- und sieben Tabellenseiten; bremische Städte auf Seite 9)
Ergänzung vom 22.03.2021: Unkommentierte BIAJ-Tabelle "Registrierte Arbeitslose und darunter Langzeitarbeitslose im Vorjahresvergleich: Bund (DE) und Großstädte (GS) - Jahresdurchschnitt 2020 und Februar 2021 (insgesamt und Rechtskreise)" - Download_BIAJ20210322 (PDF; eine Seite)
„Integrationen in duale Berufsausbildung“ und „einmündende Bewerber“ 2015-2020 – ein Ländervergleich
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(BIAJ) Wie hat sich die Jahressumme der „Integrationen“ von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB – SGB II – Hartz IV) in duale Berufsausbildung in den Berufsberatungsjahren 2014/15 bis 2019/20 im Bund und den Ländern entwickelt? Und wie stellt sich der Vergleich dieser aus den Grunddaten für den sog. Kennzahlenvergleich (§ 48a SGB II – Grundsicherung für Arbeitsuchende) ermittelten „Integrationen in duale Berufsausbildung“ mit der Entwicklung der Gesamtzahl der in den jeweiligen Berufsberatungsjahren „einmündenden Bewerber“ (Bewerberinnen und Bewerber für Berufsausbildungsstellen) in der Statistik über den Ausbildungsstellenmarkt dar? Die BIAJ-Materialien vom 01. März 2021 finden Sie hier - aus technischen Gründen in zwei Teilen: Download_BIAJ20210301_1 (PDF: zwei Textseiten und BIAJ-Abbildungen Bund und SH bis HB - die Zahl der "einmündenden Bewerber (m/w)" in SH im Ausbildungsjahr 2019/20 wurde am 21.02.2022 korrigiert) und Download_BIAJ20210301_2 (PDF: BIAJ-Abbildungen NW bis TH und A und B)
Hinweis von 01.03.2022: Eine Aktualisierung bis zum Berufsberatungsjahr 2020/21 finden Sie in Kürze hier.
Sterbefälle insgesamt und darunter mit Sterbedatum gemeldete COVID-19-Todesfälle
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Ergänzung vom 06.12.2021 (teilweise aktualisiert am 17.07.2022)
Hinweis vom 07.11.2021: Siehe dazu auch die BIAJ-Materialien "COVID-19-Sterbefälle in der Todesursachenstatistik 2020 - Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit" vom 04.11.2021 (hier: BIAJ_20211107)
Vor den BIAJ-Materialien vom 22.02.2021 die am 06.08.2021 erneut akualisierte BIAJ-Abb. 6:
(BIAJ) Die BIAJ-Materialien "Sterbefälle insgesamt und darunter mit Sterbedatum gemeldete COVID-19-Todesfälle" von 22. Februar 2021 mit kurzem Textteil zu sieben BIAJ-Abbildungen und einer BIAJ-Tabelle finden Sie hier: Download_20210222 (PDF: sechs Seiten)
Auszüge (Abbildungen und Tabelle) mit gekürztem Textteil siehe unten:
Hinweis: Zur Aktualisierung der BIAJ-Abbildung 5 ("Sterbefälle insgesamt und darunter COVID-19 Todesfälle* nach Sterbedatum von Januar 2020 bis April 2021") siehe ganz unten und zur BIAJ-Abbildung 6 ("Gemeldete COVID-19 Todesfälle* nach Berichtsdatum bzw. Sterbedatum ab Kalenderwoche 11 (2020)" oben und ganz unten angefügt. (Textteil nicht aktualisiert)
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