Mittleres Bruttomonatsentgelt Vollzeitbeschäftigter: Länder- und Kreisvergleich Wohnort – Arbeitsort 2020
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(BIAJ) Ein nach Arbeitsort (Geschlecht und Alter) und Wohnort differenzierter Vergleich der "mittleren sozialversicherungspflichtigen Bruttomonatsentgelte der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe“ (Median) in den 16 Ländern und 401 Kreisen in 2020 (mit gesondertem Großstadtvergleich). Von Wolfsburg (5.067 Euro) bis zum Erzgebirgskreis (2.407 Euro) im Vergleich der Kreise als Arbeitsort (Männer: von 5.684 Euro in der Stadt Erlangen bis 2.414 Euro im Landkreis Görlitz – Frauen: von 4.422 Euro in der Stadt Wolfsburg bis 2.183 Euro im Saale-Orla-Kreis) und von Wolfsburg (4.599 Euro) bis Görlitz (2.533 Euro) im Vergleich der Kreise als Wohnort der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten. (siehe BIAJ-Tabelle 1, Seite 6 bis 18; sortiert nach mittlerem Bruttomonatsentgelt Wohnortvergleich in Spalte 17) Datengrundlage: Die Entgeltstatistik 2020 der Bundesagentur für Arbeit (BA).
Das „mittlere sozialversicherungspflichtige Bruttomonatsentgelt der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe“ (Median) in der Bundesrepublik Deutschland (Arbeitsort) stieg im (ersten) „Corona-Jahr“ 2020 im Vergleich zum Vorjahr 2019 von 3.401 Euro (31.12.2019) um nominal 26 Euro (0,8 Prozent) auf 3.427 Euro (31.12.2020). Der Anstieg lag deutlich unter dem Anstieg von 97 Euro (2,9 Prozent), der für das Vorjahr 2019 ermittelt wurde. (siehe BIAJ-Tabelle 2, Seite 19, Spalten 1 bis 8).
Beim Vorjahresvergleich ist zu beachten: Die „Kerngruppe“ mit Entgeltangabe umfasste 2020 insgesamt 21.452.043 Vollzeitbeschäftigte, 102.899 weniger als 2019. In den Entgeltklassen mit einem Bruttomonatsentgelt bis 3.400 Euro (in etwa das mittlere Bruttomonatsentgelt 2019) ist die Zahl der Vollzeitbeschäftigten mit Entgeltangabe 2020 um 196.858 gesunken. In den Entgeltklassen mit einem Bruttomonatsentgelt von über 3.400 Euro ist die Zahl der Vollzeitbeschäftigten mit Entgeltangabe im Vorjahresvergleich um 93.959 gestiegen (allein um 53.425 in der Entgeltklasse 6.100 Euro und mehr).
Die BIAJ-Materialien vom 23. Juli 2021 finden Sie hier (wie alle BIAJ-Downloads kostenfrei): Download_BIAJ20210722 (PDF: vier Text- und 25 Tabellenseiten)
Arbeitslosengeld-II- und Sozialgeld-Ausgaben 2015 bis Juni 2021
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(BIAJ) In den 12 Monaten von Juli 2020 bis Juni 2021 wurden vom Bund für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld insgesamt 21,664 Milliarden Euro ausgegeben. (siehe BIAJ-Abb. unten) Die 12-Monatssumme dieser Ausgaben des Bundes war im Mai 2021 mit der „Einmalzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie“ (§ 70 Sozialpaket III) (1) um 458 Millionen Euro auf 21,662 Milliarden Euro in den 12 Monaten von Juni 2020 bis Mai 2021 gestiegen. Im Juni 2021 wurde dann nur geringfügig mehr ausgegeben als im Juni 2020. Rechnerisch (aus gerundeten Abrechnungsdaten): zwei Millionen Euro mehr - 1,799 Milliarden Euro im Juni 2020, 1,801 Milliarden Euro im Juni 2021.
Die 12-Monatssumme der Ausgaben des Bundes für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld lag von Juli 2020 bis Juni 2021 einschließlich der Einmalzahlung (1) mit 21,664 Milliarden Euro deutlich unter dem im Bundeshaushalt 2021 veranschlagten Soll für Arbeitslosengeld und Sozialgeld. Das im Vergleich zum Vorjahr 2020 von 26,4 Milliarden Euro auf 23,7 Milliarden Euro gekürzte Soll würde ausgeschöpft, wenn im zweiten Halbjahr 2021 insgesamt 12,144 Milliarden ausgegeben würde, 20,1 Prozent (2,036 Milliarden Euro) mehr als im zweiten Halbjahr 2020 (10,108 Milliarden Euro).
(1) „Leistungsberechtigte, die für den Monat Mai 2021 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben und deren Bedarf sich nach Regelbedarfsstufe 1 oder 2 richtet, erhalten für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 30. Juni 2021 zum Ausgleich der mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehenden Mehraufwendungen eine Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro. Satz 1 gilt auch für Leistungsberechtigte, deren Bedarf sich nach Regelbedarfsstufe 3 richtet, sofern bei ihnen kein Kindergeld als Einkommen berücksichtigt wird.“ (§ 70 Gesetz zur Regelung einer Einmalzahlung der Grundsicherungssysteme an erwachsene Leistungsberechtigte und zur Verlängerung des erleichterten Zugangs zu sozialer Sicherung und zur Änderung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Sozialschutz-Paket III) vom 10. März 2021)
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema „Finanzierung (SGB II)“ (hier1) und/oder „Hartz IV (SGB II)“ finden Sie (hier2)
Beschäftigte und Auszubildende: Insgesamt und aus "Asylherkunftsländern" – Zeitreihen 2014 bis Dezember 2020: Bund- und Länder
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(BIAJ) Wie hat sich die monatliche Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten insgesamt und darunter die Zahl (und der Anteil) der Auszubildenden von Januar 2014 bis Dezember 2020 im Bund und in den einzelnen Ländern entwickelt? (Datenstand: 01.07.2021) Und wieviel dieser Beschäftigten und Auszubildenden (absolut und prozentual) kamen aus den acht "nichteuropäischen Asylherkunftsländern" (Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien)? Die 17 unkommentierten, jeweils dreiseitigen BIAJ-Tabellen (PDF: DIN A4 quer) finden Sie durch Anklicken des Länderkürzels hier: Bundesrepublik Deutschland (DE), Schleswig-Holstein (SH), Hamburg (HH), Niedersachsen (NI), Land Bremen (HB), Nordrhein-Westfalen (NW), Hessen (HE), Rheinland-Pfalz (RP), Baden-Württemberg (BW), Bayern (BY), Saarland (SL), Berlin (BE), Brandenburg (BB), Mecklenburg-Vorpommern (MV), Sachsen (SN), Sachsen-Anhalt (ST), Thüringen (TH).
Hinweis vom 06. Juli 2022: Zur Aktualisierung bis Dezember 2021 siehe BIAJ_20220706.
BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis Juni 2021
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(BIAJ) Von Januar bis Juni 2021 wurden 58.927 Asylerstanträge und 22.357 (in der BAMF-Geschäftsstatistik erfasste) Asylfolgeanträge gestellt – 11.618 (24,6 Prozent) mehr Asylerstanträge und 14.868 (198,5 Prozent) mehr Asylfolgeanträge als von Januar bis Juni 2020. (Spalte 8 und 9 in Tabelle 2, Seite 3). 12.830 (21,8 Prozent) der von Januar bis Juni 2021 gestellten 58.927 Erstanträge waren laut BAMF Anträge von in Deutschland geborenen Kindern im Alter von unter einem Jahr!
Entschieden wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von Januar bis Juni 2021 insgesamt 51.591 Asylerstanträge und 28.551 Asylfolgeanträge (einschließlich vieler Asylanträge, die in der BAMF-Geschäftsstatistik nicht als gestellte Asylanträge erfasst wurden).
27.556 (34,4 Prozent) der insgesamt 80.142 Entscheidungen von Januar bis Juni 2021 waren „positive Entscheidungen“, darunter lediglich 14.325 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG). 35.552 (44,4 Prozent) der 80.142 Entscheidungen waren sogenannte „formelle Entscheidungen“ („sonstige Verfahrenserledigungen“), 68,6 Prozent mehr als von Januar bis Juni 2020.
Die Zahl der anhängigen Verfahren („noch nicht vom Bundesamt entschieden“) betrug Ende Juni 2021 65.062, 4.637 (7,7 Prozent) mehr als ein Monat zuvor und 21.445 (49,2 Prozent) mehr als im Juni 2020.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 13. Juli 2021 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014: Download_BIAJ20210713_2 (PDF: fünf Seiten)
Jobcenter gE: Eingliederungsmittel und deren Ausschöpfung von Januar bis Juni 2021 – Bund und Länder
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(BIAJ) Von den 302 Jobcentern gE ("gemeinsame Einrichtungen" von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit) wurden im ersten Halbjahr 2021 insgesamt 1,545 Milliarden Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" ausgegeben (einschließlich von 88,4 Millionen Euro aus dem sog. "Passiv-Aktiv-Transfer"). Von den zugeteilten 3,817 Milliarden Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" im Haushaltsjahr 2021 (ohne Mittel aus dem "Passiv-Aktiv-Transfer") wurden von den Jobcentern gE im ersten Halbjahr 2021 insgesamt 1,456 Milliarden Euro (38,2 Prozent) ausgegeben.
Weitere, differenzierte Informationen zu den Ausgaben für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ und zum "Passiv-Aktiv-Transfer" im Bund und in den Ländern (Jobcenter gE) im ersten Halbjahr 2020 und 2021 finden Sie in den BIAJ-Materialien vom 13. Juli 2021: Download_BIAJ20200713 (PDF: zwei Text- und 17 Tabellenseiten, jeweils eine für den Bund und die 16 Länder)