Entwicklung der Anzahl der im Verlauf von sieben Tagen gemeldeten laborbestätigten COVID-19-Fälle - mit fiktivem Ausblick bis zum 11. Mai 2020
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(BIAJ) Zwei BIAJ-Abbildungen zur Entwicklung der Anzahl der insgesamt und der innerhalb von sieben Tagen (eine Woche) dem RKI (Robert Koch Institut) neu gemeldeten laborbestätigten COVID-19 Fälle bis zum 29.04.2020. Vom 22. bis 29.04.2020 (jeweils 0:00 Uhr) wurden 11.947 neue COVID-19-Fälle gemeldet - die Gesamtzahl der gemeldeten COVID-19-Fälle stieg damit auf 157.641 am 29.04.2020. Das bisherige Maximum der in sieben Tagen neu gemeldeten COVID-19-Fälle: 39.167 in der Woche vom 29. März bis 05. April 2020.
Der Rückblick auf die Entwicklung der Anzahl der innerhalb von sieben Tagen neu gemeldeten COVID-19-Fälle zeigt:
Jobcenter gE: Eingliederungsmittel und deren Ausschöpfung von Januar bis März 2020 – Bund und Länder
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(BIAJ) Von den 302 Jobcentern gE ("gemeinsame Einrichtungen" von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit) wurden im ersten Quartal 2020 insgesamt 809,0 Millionen Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" und die Ausfinanzierung der nicht im SGB II (Hartz IV) geregelten Bundesprogramme ausgegeben (einschließlich von 35,0 Millionen Euro aus dem sog. "Passiv-Aktiv-Transfer"), darunter 773,6 Millionen Euro (20,4 Prozent) der den Jobcentern gE zugeteilten 3,799 Milliarden Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" im Haushaltsjahr 2020 (ohne die Mittel aus dem "Passiv-Aktiv-Transfer").
Differenzierte Informationen zu den Ausgaben für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ und zum "Passiv-Aktiv-Transfer" im Bund und in den Ländern (Jobcenter gE) im ersten Quartal 2019 und 2020 finden Sie in den BIAJ-Materialen vom 27. April 2020: Download_BIAJ20200427 (PDF: zwei Text- und 17 Tabellenseiten, jeweils eine für den Bund und die 16 Länder - zum Teil fehlerhafte „Differenzen“ in den Tabellen auf Seite 3 bis 19 - rechte Spalte - am 06.07.2020 korrigiert.)
Jobcenter: Bundesmittel für „SGB II-Eingliederungsleistungen“ und „Gesamtverwaltungskosten“ 2020
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(BIAJ) Den 406 Jobcentern wurden insgesamt 4,999 Milliarden Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" ("SGB II-Eingliederungsleistungen") und 5,351 Milliarden Euro für den Bundesanteil (84,8 Prozent) an den "Gesamtverwaltungskosten" in 2020 zugeteilt (zugewiesen). Zur Verteilung dieser Bundesmittel, einschließlich der Mittel für die Ausfinanzierung der unbefristeten Beschäftigungszuschüsse (BEZ), auf die einzelnen Jobcenter siehe die BIAJ-Materialien vom 26. April 2020 hier: Download_BIAJ20200426 (PDF: zwei Text- und neun Tabellenseiten)
Hartz IV: Großstadtvergleich der SGB-II-Quoten 2006 bis 2019
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(BIAJ) Von München (Rang 1) bis Essen (Rang 15). Zur Entwicklung der 15 Großstädte* im Positiv-Ranking der SGB-II-Quoten von 2006 bis 2019 (Anteil der SGB-II-Leistungsberechtigten - Hartz IV - an der Bevölkerung im Alter von 0 bis zur gesetzlichen Regelaltersgrenze) siehe die BIAJ-Abbildung und die BIAJ-Tabelle mit den Berechnungsgrundlagen dieser SGB-II-Quoten unten. Auf Rang 1 und 2 im Positiv-Ranking von 2006 bis 2019 immer München (M: Rang 1) und Stuttgart (S: Rang 2). Im Beobachtungszeitraum am weitesten aufgestiegen im Positiv-Ranking: Dresden (DD: bis 2009 Rang 9, seit 2014 Rang 3). Im Beobachtungszeitraum am weitesten abgestiegen im Positiv-Ranking: Essen (E: von Rang 10 in 2006 auf Rang 15 seit 2016). Die SGB-II-LB-Quoten (kurz: SGB-II-Quoten) reichten 2019 in den 15 Großstädten* von 5,6 Prozent in München (M) bis 19,4 Prozent in Essen (E: Europäische Kulturhauptstadt im Agenda-Jahr 2010). (siehe BIAJ-Tabelle unten) In den 15 Großstädten zusammen betrug die SGB II-Quote 2019 durchschnittlich 12,9 Prozent, in der Bundesrepublik Deutschland ohne diese 15 Großstädte 7,4 Prozent, in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt 8,4 Prozent. Siehe dazu und zur Stadt Bremen die weitere BIAJ-Tabelle ganz unten.
* hier immer einschließlich Region Hannover (H*)
Weiterlesen: Hartz IV: Großstadtvergleich der SGB-II-Quoten 2006 bis 2019
Sanktionen (Hartz IV): Jahressummen und Anzahl der neu sanktionierten ELB - 2007 bis 2019
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(BIAJ) 806.811 neu festgestellte Sanktionen gegen 366.237 erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) in 2019 (genauer: vom 12.11.2018 bis 11.12.2019 bzw. bis 36 Tage nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 05. November 2019). Zwei unkommentierte BIAJ-Tabellen. BIAJ-Tabelle 1: Anzahl der im Bund und in den Ländern von den Jobcentern neu festgestellten Sanktionen und der neu sanktionierten ELB (erwerbsfähigen Leistungsberechtigten) in den Jahren 2007 bis 2019 (bitte Anmerkungen unter der Tabelle beachten). BIAJ-Tabelle 2: Jobcenter-Daten in den Jahren 2018 und 2019. (Tabelle 1 unten und auf Seite 1 der PDF und Tabelle 2 auf Seite 2 bis 13 der PDF hier: Download_BIAJ20200421)