Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich Juni 2019 (mit bremischen Städten)
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(BIAJ) Juni 2019: 4,235 Millionen Arbeitsuchende. Darunter 2,216 Millionen registrierte Arbeitslose - davon 766.000 bei den Agenturen für Arbeit (Arbeitsagenturen) und 1,450 Millionen bei den Jobcentern registriert. Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen von -10,1 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern bis +4,0 Prozent im Land Bremen* (Bund: -2,6 Prozent; Stadt Bremen: +5.9 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7)**
3,964 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV). Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von -9,5 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern bis -2,1 Prozent in Bremen (Land). (Bund: -5,0 Prozent; Stadt Bremen: -1,6 Prozent; siehe Tabellen 6 und 7)
Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im Juni 2019 und Juni 2018 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 01. Juli 2019 mit bremischer Ergänzung: Download_BIAJ20190701 (zwei Text- und sieben Tabellenseiten; bremische Städte auf Seite 9)
* +4,0 Prozent im Land Bremen: Der höchste relative jährliche Anstieg (Anstieg in Prozent) nach Februar 2010.**
** siehe dazu auch die BIAJ-Materialien zur „Prüfung des Arbeitsmarktstatus von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten“ durch den Bundesrechnungshof (BRH) hier.
Mindestlohn Niederlande ab 1. Juli 2019: 1.635,60 Euro plus 130,85 Euro Urlaubsgeld
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(BIAJ) Zum 1. Juli 2019 wird der in den Niederlanden vor 50 Jahren* eingeführte Mindestlohn auf 1.635,60 Euro pro Monat (bei Vollzeitbeschäftigung im Alter von 21 Jahren** und älter) und das den Mindestlohn (Minimumloon) ergänzende Mindesturlaubsgeld (Minimumvakantiebijslag/-vakantiegeld) auf 130,85 Euro pro Monat (8 Prozent der Bruttolohnsumme) erhöht. Näheres zum Mindestlohn und Mindesturlaubsgesetz finden Sie in der am 28. Juli 2019 erneut aktualisierten BIAJ-Kurzmitteilung vom 19. März 2014 (!): hier.
* Das „Gesetz Mindestlohn und Mindesturlaubsgeld“ („Wet minimumloon en minimumvakantiebijslag“) vom 27. November 1968 trat am 23. Februar 1969 in Kraft.
** Das Mindestalter für den vollständigen Mindestlohn (Minimumloon) wurde zum 1. Juli 2019 auf 21 Jahre gesenkt. (vom 1. Juli 2017 bis 30. Juni 2019: 22 Jahre; vor dem 1. Juli 2017: 23 Jahre)
Aktualisierung: Mindestlohn Niederlande ab 1. Januar 2020: 1.653,60 Euro plus 132,29 Euro Urlaubsgeld (hier)
Bremen in der integrierten Ausbildungsberichterstattung 2005 bis 2018 (BIAJ-Tabelle)
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(BIAJ) Eine unkommentierte BIAJ-Tabelle zum Land Bremen in der "integrierten Ausbildungsberichterstattung" (iABE) 2005 bis 2018 (vorläufig):
Hinweis vom 06.03.2020: Bis 2019 vorläufig mit revidierten Daten 2018 hier: BIAJ20200306)
Weiterlesen: Bremen in der integrierten Ausbildungsberichterstattung 2005 bis 2018 (BIAJ-Tabelle)
Kinder unter den Asylbewerbern und Asylbewerberinnen in den Mitgliedstaaten der EU in 2018
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(BIAJ) Jeder vierte (25,0 Prozent) der insgesamt 586.235 in 2018 erstmaligen Asylbewerber (Asylerstanträge) in der Europäischen Union (EU) war ein Kind im Alter von unter 14 Jahren. In den 28 EU-Mitgliedstaaten reichte dieser Anteil der Kinder von 48,6 Prozent in Österreich und 41,5 Prozent in der Bundesrepublik Deutschland bis lediglich 7,8 Prozent in Italien und 7,5 Prozent in Slowenien.
Zum Vergleich der Altersstruktur der Asylbewerberinnen und Asylbewerber in den 28 Mitgliedstaaten siehe die BIAJ-Materialien vom 26. Juni 2019 finden Sie hier: Download_BIAJ20190626 (PDF: eine Text- und fünf Tabellenseiten; das "Nachrichtlich" in der Fußnote auf Seite 1 wurde am 26. Juni 2019 um 17:37 Uhr ergänzt)
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, darunter aus Asylherkunftsländern* (dar. Auszubildende)
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(BIAJ) Ende September 2018 kamen von den insgesamt 33,422 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten 286.236 (0,86 Prozent) aus acht nichteuropäischen Asylherkunftsländern (Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien).* (Tabelle DE, Spalten 1, 4 und 7) Von den insgesamt 1,623 Millionen sozialversicherungspflichtigen Auszubildenden kamen 44.141 (2,72 Prozent) aus den acht genannten nichteuropäischen Asylherkunftsländern (Spalten 2, 5 und 8) 4,9 Prozent der 33,442 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung Ende September 2018 waren Auszubildende. (Spalten 1 und 3) Die Ausbildungsquote unter den 286.236 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten aus den genannten Asylherkunftsländern betrug 15,4 Prozent. (Spalten 4 und 6)
Zur Entwicklung von September 2013 bis zum September 2018 in der Bundesrepublik Deutschland siehe die Tabelle DE (hier und unten). Die entsprechenden Länder-Tabellen finden Sie durch Anklicken der Länderkürzel: SH, HH, NI, HB, NW, HE, RP, BW, BY, SL, BE, BB, MV, SN, ST, TH.