Arbeitslosengeld-II- und Sozialgeld-Ausgaben bis Juli 2019: 343 Millionen Euro weniger als in den ersten sieben Monaten 2018
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(BIAJ) Von Januar bis Juli 2019 wurden vom Bund für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (einschließlich der Beiträge und Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung*; ohne Unterkunft und Heizung) 343 Millionen Euro (2,7 Prozent) weniger ausgegeben als von Januar bis Juli 2018 bzw. 758 Millionen Euro (5,9 Prozent) weniger als von Januar bis Juli 2017.
In den zwölf Monaten von August 2018 bis Juli 2019 wurden vom Bund für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (einschließlich der Beiträge und Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung*; ohne Unterkunft und Heizung) insgesamt 20,200 Milliarden Euro ausgegeben - nach 20,349 Milliarden Euro in 2016, 21,423 Milliarden Euro in 2017 und 20,543 Milliarden Euro in 2018. (siehe die aktualisierte BIAJ-Abbildung unten; nominale, nicht preisbereinigte Abrechnungsergebnisse)
* in 2017 und 2018 entfielen etwa 27,5 Prozent der Ausgaben des Bundes für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (ohne Unterkunft und Heizung) auf Beiträge und Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung. (Schätzung, BIAJ)
Hinweis: Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB II (Hartz IV) hier.
Absolute und relative Lücke zwischen Regelbedarf (Hartz IV) und Armutsgefährdungsschwelle 2006-2018
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(BIAJ) Die absolute und relative rechnerische Lücke zwischen Regelbedarf (Hartz IV) (ohne Kosten der Unterkunft und Heizung) und Armutsgefährdungsschwelle ist auch 2018 weiter gewachsen. (siehe Abbildung im PDF-Download) In den BIAJ-Materialien vom 20. August 2019 ist dargestellt, wie sich die absolute und relative Lücke zwischen Regelbedarf in der "Regelbedarfsstufe 1" und Armutsgefährdungsschwelle von 2006 bis 2018 entwickelt hat. Bei einem unveränderten relativen Abstand des Regelbedarfs von der Armutsgefährdungsschwelle auf dem Niveau des Jahres 2006 hätte der Regelbedarf in der „Regelbedarfsstufe 1“ bis 2018 rechnerisch auf 479 Euro statt lediglich auf 416 Euro steigen müssen. Die wachsende absolute und relative Lücke zwischen Regelbedarf und Armutsgefährdungsschwelle fördert die Armut (bzw. amtlich, die Armutsgefährdung).
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 20. August 2019 finden Sie hier: Download_BIAJ20190820 (PDF: eine Seite)
Hinweis vom 15. August 2020: Zur Aktualisierung bis 2019 siehe hier.
Hinweis vom 19. November 2021: Zur Aktualisierung bis 2020 siehe: hier2
Hinweis vom 29. Juni 2022: Zur Aktualisiertung bis 2021 siehe hier3.
Auszubildende und sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Ländervergleich 2010 bis 2018
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(BIAJ) Ausbildungsquote sinkt auf 4,8 Prozent (Ende 2018): 1,607 Millionen sozialversicherungspflichtige Auszubildende (einschließlich sozialversicherungspflichtiger Einstiegsqualifizierung) unter den insgesamt 33,286 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Die Ausbildungsquote, der Anteil der Auszubildenden an den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, sank von 5,9 Prozent Ende 2010 auf 4,8 Prozent Ende 2018 (Tabelle 1). Dem Anstieg der Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten um 17,7 Prozent (Ende 2010 bis Ende 2018: Tabelle 3) stand ein Rückgang der Zahl der sozialversicherungspflichtigen Auszubildenden um 4,2 Prozent gegenüber – trotz eines leichten Anstiegs (ausschließlich bei den männlichen Auszubildenden) in den Jahren nach 2015. (Tabelle 2). Noch deutlicher sank die Zahl der Auszubildenden gemäß Berufsbildungsstatistik: von Ende 2010 (1,508 Millionen) bis Ende 2018 (1,331 Millionen) um 11,8 Prozent – trotz eines geringen Anstiegs in 2017 und 2018. (Tabelle 4)
In der Bundeshauptstadt Berlin (BE) stand im Beobachtungszeitraum Ende 2010 bis Ende 2018 dem Anstieg der Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten um 31,6 Prozent (Tabelle 3) ein Rückgang der Zahl der sozialversicherungspflichtigen Auszubildenden um 10,5 Prozent (Tabelle 2) und ein Rückgang der Zahl der Auszubildenden gemäß Berufsbildungsstatistik um 21,7 Prozent (Tabelle 4) gegenüber.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 19. August 2019 mit den Bundes- und Länderdaten zu den Ausbildungsquoten (am Arbeitsort), den Auszubildenden (gemäß Beschäftigungs- und Berufsbildungsstatistik) und den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten insgesamt (Ende 2010 bis Ende 2018), differenziert nach Geschlecht, finden Sie hier: Downlad_BIAJ20190819 (PDF: 6 Seiten - eine Text- und 5 Tabellen-Seiten)
Weitere BIAJ-Veröffentlichungen zum Thema Berufsausbildung: hier.
BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge bis Juli 2019 (Tabellen und Abbildungen)
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(BIAJ) Von Januar bis Juli 2019 wurden insgesamt 100.233 Asylanträge gestellt, darunter 86.350 Erstanträge (18.608 bzw. 21,5 Prozent dieser Erstanträge waren laut BAMF Anträge von in Deutschland geborenen Kindern im Alter von unter einem Jahr). Die 12-Monatssumme gestellter Asylerstanträge (August 2018 bis Juli 2019: 151.637) lag 81,3 Prozent (658.550) unter dem Maximum in den 12 Monaten von Oktober 2015 bis September 2016 (810.187 Asylerstanträge).
Entschieden wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von Januar bis Juli 2019 insgesamt 119.090 Asylanträge, darunter 102.645 Erstanträge. In den letzten 12 Monaten, von August 2018 bis Juli 2019, wurden vom BAMF 197.514 Asylanträge entschieden, darunter 170.221 Erstanträge.
44.273 (37,2 Prozent) der 119.090 Entscheidungen von Januar bis Juli 2019 waren „positive Entscheidungen“, darunter 28.546 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG).
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 18. August 2019 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit Ende 2014 bzw. 2015 (mit kurzen Lesehilfen und einem „Zahlenrätsel“): Download_BIAJ20190818 (PDF: fünf Seiten*)
* Tab. 2, Spalte 10 und 11, Zeile 201312 am 17.02.2020 korrigiert
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Migration, Flüchtlinge, Asyl: hier
Kinder in SGB II-Bedarfsgemeinschaften – Kreis-, Großstadt- und Ländervergleich 2018 - neu berechnet
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(BIAJ) Die 401 Kreise von Gelsenkirchen bis Pfaffenhofen a.d.Ilm, die 15 Großstädte von Essen bis München und die 16 Länder von Bremen bis Bayern: Ein Kreis-, Großstadt- und Ländervergleich der vom Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) neu berechneten SGB II-Quoten (Hartz IV) - in sechs Altersgruppen (0 bis unter 3, 3 bis unter 6, 6 bis unter 15, 15 bis unter 18, 0 bis unter 15 und 0 bis unter 18 Jahre) - auf Grundlage der Bevölkerungsfortschreibung bis Ende 2018 und Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit.
In der Altersgruppe unter 18 Jahre reichten die SGB II-Quoten (Anteil der unverheirateten Kinder und Jugendlichen an der altersgleichen Bevölkerung) Ende 2018 im Kreisvergleich von 41,4 Prozent bis 2,0 Prozent, im Großstadtvergleich von 33,5 Prozent bis 10,6 Prozent und im Ländervergleich von 31,9 Prozent bis 6,7 Prozent. Bei einer SGB II-Quote in der Altersgruppe unter 18 Jahre von 14,4 Prozent im Bundesdurchschnitt. (Westdeutschland 13,5 Prozent, Ostdeutschland 18,2 Prozent; 15 Großstädte einschließlich Region Hannover 22,3 Prozent, „Bundesrepublik ohne Großstädte“ 12,6 Prozent).
Die SGB II-Quoten und Berechnungsgrundlagen für alle Kreise, Großstädte und Länder (Bevölkerungsstand, Kinder und Jugendliche in SGB II-Bedarfsgemeinschaften) finden Sie in den BIAJ-Materialien. (u.a. den Länder- und Großstadtvergleich Ende 2018 auf Seite 3 und Ende 2017 auf Seite 15; die 15 Kreise mit den höchsten bzw. niedrigsten SGB II-Quoten u18 auf Seite 27 und 28) Die gesamten BIAJ-Materialien vom 03. August 2018 finden Sie hier: Download_BIAJ20190803 (PDF: zwei Text- und 26 Tabellenseiten; Rang Berlin im Kreisvergleich Ende 2018 im letzten Absatz auf Seite 2 (u18: Rang 21 und nicht 16, Berlins Rang Ende 2017), eine Jahreszahl auf Seite 1 und die Spaltenüberschrift in Tabelle 4 (Spalten 6 bis 10) am 07.09.2020 korrigiert - unterstrichen)
Hinweis vom 07.09.2020: Zu den BIAJ-Materialien "Kinder, Jugendliche und Hartz IV: Kreis-, Großstadt- und Ländervergleich 2019 - neu berechnet" siehe hier.