Hartz IV: „Verwaltungskosten“ stiegen 2018 auf über 6,5 Milliarden Euro – Rückblick bis 2012 bzw. 2005
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(BIAJ) Für „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (SGB II – Hartz IV) wurden vom Bund und den Kommunen in 2018 insgesamt 6,555 Milliarden Euro ausgegeben, davon 5,585 Milliarden Euro vom Bund und (vom BIAJ rechnerische ermittelte) 970 Millionen Euro von den Kommunen für deren Anteil an den „Gesamtverwaltungskosten der Jobcenter“. In den vergangenen sechs Jahren, von 2012 bis 2018 stiegen die „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ nominal (nicht preisbereinigt) um 32,8 Prozent (1,619 Milliarden Euro) bzw. um durchschnittlich etwa 4,8 Prozent pro Jahr. Vom Bund wurden für „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ in 2018 insgesamt 1,030 Milliarden Euro mehr ausgegeben als die im Bundeshaushalt veranschlagten 4,555 Milliarden Euro. Die Mehrausgaben des Bundes für „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (Ist größer Soll) werden zu einem wesentlichen Teil oder ganz durch die Umschichtung von Mitteln für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ („Leistungen zur Eingliederung gemäß SGB II“ und nicht im SGB II geregelte Bundesprogramme zusammen) gedeckt.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 06. Februar 2019 mit einem Rückblick auf die Entwicklung der "Verwaltungskosten" und der Ausgaben für "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" finden Sie hier: Download_BIAJ20190206 (PDF: drei Seiten)
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: Erstattungen des Bundes 2014 bis 2018/2019
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(BIAJ) Eine BIAJ-Tabelle zu den heutigen (02.02.2019) Meldungen des RND (RedaktionsNetzwerk Deutschland) über die Ausgaben für die "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" und zur bemerkenswerten Entwicklung der "100-Prozent-Erstattungen" der Nettoausgaben der Kommunen durch den Bund seit 2014 (siehe dazu auch die mehrfach, zuletzt am 01. Oktober 2018 aktualisierte BIAJ-Kurzinformation vom 02. Februar 2018: hier1; zur gesetzlichen Grundlage der Erstattungen durch den Bund: § 46a SGB XII und (Nachtrag) zu den Nettoausgaben (der zuständigen Träger) für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung von 2005 bis 2017 die am 04. Februar 2019 angefügte Tabelle unter der Tabelle zu den Erstattungen des Bundes ganz unten) Siehe dazu insbesondere den Nachtrag und die "Auswertungen für den Bund" ganz unten! - Und die am 01.02.2020 bis 2019 aktualisierte BIAJ-Tabelle mit den Erstatungen des Bundes in den Haushaltsjahren 2014 bis 2019!
Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich Januar 2019 (mit bremischen Städten)
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(BIAJ) Januar 2019: 4,297 Millionen Arbeitsuchende. Darunter 2,406 Millionen registrierte Arbeitslose - davon 919.000 bei den 156 Agenturen für Arbeit (Arbeitsagenturen) und 1,486 Millionen bei den 406 Jobcentern registriert. Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen von -9,9 Prozent in Schleswig-Holstein bis -2,8 Prozent im Land Bremen (Bund: -6,4 Prozent; Stadt Bremen: -2,3 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7)
4,007 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV). Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von -10,0 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern bis -3,9 Prozent in Hamburg und Bremen (Land). (Bund: -5,9 Prozent; Stadt Bremen: -3,4 Prozent; siehe Tabellen 6 und 7)
Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im Januar 2019 und Januar 2018 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 31. Januar 2019 mit bremischer Ergänzung: Download_BIAJ20190131 (zwei Text- und sieben Tabellenseiten; bremische Städte auf Seite 9; Tabelle 6 (Seite 8), Spalten 8 und 9 in Zeile OD am 28.02.2019 korrigiert)
Arbeitslosengeld-II- und Sozialgeld-Ausgaben 2018: 880 Millionen Euro weniger als 2017
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(BIAJ) Im Haushaltsjahr 2018 wurden vom Bund für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (brutto) insgesamt 20,543 Milliarden Euro ausgegeben, 880 Millionen Euro (4,1 Prozent) weniger als im Vorjahr 2017. (siehe dazu die aktualisierte BIAJ-Abbildung unten) Im Haushaltsjahr 2017 wurden vom Bund für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (einschließlich der Beiträge und Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von nahezu 6,0 Milliarden Euro) insgesamt 21,423 Milliarden Euro ausgegeben.
Da bei Aufstellung des Bundeshaushalts 2018 die für „Arbeitslosengeld II“ (einschließlich Sozialgeld und Beiträge zur Sozialversicherung) geplanten Ausgaben (das Soll) von 21,5 Milliarden Euro (1. Regierungsentwurf vor der Bundestagswahl 2017) über 20,9 Milliarden Euro (2. Regierungsentwurf vom 02.05.2018) auf 20,4 Milliarden Euro (Bundeshaushalt 2018) gekürzt wurden, entstanden 2018 sogenannte „Mehrausgaben“ in Höhe von 143 Millionen Euro (0,7 Prozent) bei Haushaltsstelle 1101/681 12 - „Mehrausgaben“ bei wesentlich geringeren Ausgaben als 2017! Nachrichtlich: Im Bundeshaushalt 2019 sind für „Arbeitslosengeld II“ 20,6 Milliarden Euro veranschlagt.
Erwerbstätige im Bund und in den Ländern: 2008 - 2018
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(BIAJ) Die Zahl der Erwerbstätigen im Bund und in den Ländern in 2018 (Arbeitsort, Jahresdurchschnitt: Berechnungsstand 02.01.2019) im Vergleich zur Zahl der Erwerbstätigen zehn Jahre zuvor (2008). 21,7 Prozent (357.200) mehr Erwerbstätige in Berlin (BE: Rang 1 in diesem Ländervergleich). 2,0 Prozent (20.200) weniger Erwerbstätige in Sachsen-Anhalt (Rang 16). Land Bremen (HB): 7,3 Prozent (29.700) Erwerbstätige mehr als 2008 (Rang 9). In der Bundesrepublik Deutschland insgesamt: 9,7 Prozent (3,975 Millionen) Erwerbstätige mehr als 2008. Siehe dazu die unkommentierte BIAJ-Abbildung und BIAJ-Tabelle vom 29. Januar 2019 (unten):
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