Halbwahrheit über im BA-Haushalt 2020 geplante Mittel im „Weiterbildungsbudget“ (dpa)
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(BIAJ) „In dem Etat sind allein für Weiterbildung und Qualifizierung 1,9 Milliarden Euro eingeplant - rund 20 Prozent mehr als 2019.“ So ist es in diversen Online-Meldungen (Quelle: dpa) über den am 08. November 2019 vom Verwaltungsrat beschlossenen Haushalt 2020 der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu lesen. (u.a. hier: Handelsblatt Online)
Das stimmt aber so nicht ganz:
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EUROSTAT: "Armutsgefährdungsquoten für Personen im Ruhestand" 2009 bis 2018 (Tabellen)
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(BIAJ) Sechs unkommentierte Tabellen mit den von EUROSTAT veröffentlichten "Armutsgefährdungsquoten für Personen im Ruhestand" (EU-SILC und ECHP Erhebungen) differenziert nach Geschlecht und Alter (18 Jahre und älter und 65 Jahre und älter): Download_BIAJ20191112 (PDF: sechs Seiten) oder unten.
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Arbeitslosengeld-Ausgaben (SGB III) bis Oktober 2019: 935 Millionen Euro mehr als in den ersten zehn Monaten 2018
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(BIAJ) Von Januar bis Oktober 2019 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit* 935 Millionen Euro (8,0 Prozent) mehr ausgegeben als von Januar bis Oktober 2018.
In den zwölf Monaten von November 2018 bis Oktober 2019 wurden von der BA insgesamt 14,693 Milliarden Euro für Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit* ausgegeben - nach 14,435 Milliarden Euro in 2016, 14,055 Milliarden Euro in 2017 und 13,757 Milliarden Euro in 2018. (siehe die BIAJ-Abbildung unten) Für 2020 erwartet die BA Arbeitslosengeld-Ausgaben in Höhe von 16,520 Milliarden Euro* - für die Bundesregierung (GroKo) ein Anlass, den Beitragssatz ("Beitrag zur Arbeitsförderung" § 340 SGB III – umgangssprachlich: "Arbeitslosenversicherung") auf 2,4 Prozent zu kürzen!? (nach 6,5 Prozent von 1992 bis 2006, 4,2 Prozent in 2007, 3,3 Prozent in 2008, 2,8 Prozent in 2009 und 2010, 3,0 Prozent von 2011 bis 2018, 2,5 Prozent ab 01. Januar 2019; 0,1 Beitragspunkte entsprechen z.Zt. über 1,1 Milliarden Euro)
Aktualisierung bis November 2019 hier: BIAJ20191227
"Teilnehmerpotenzial Teilhabechancengesetz" und geförderte Beschäftigungsverhältnisse Oktober 2019 im Ländervergleich
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(BIAJ) Das von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit ermittelte "Teilnehmerpotenzial" ("Teilhabechancengesetz") und der Bestand der Beschäftigten in den SGB-II-Maßnahmen "Teilhabe am Arbeitsmarkt" (TaAM - § 16i SGB II - befristet bis 31.12.2024) und "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen" (EvL - § 16e SGB II) in den Ländern im Oktober 2019 in einer unkommentierten BIAJ-Tabelle vom 08. November 2019 (unten)*** (16. Januar 2020: ergänzte BIAJ-Tabelle mit bis Dezember 2019 aktualisiertem Bestand der Beschäftigten - über der Tabelle vom 08.11.2019)
„Teilhabe am Arbeitsmarkt“ im Vorjahresvergleich: Geförderte Beschäftigungsverhältnisse und Ausgaben bis Oktober 2019
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(BIAJ) Im Oktober 2019 wurden von allen 406 Jobcentern zusammen insgesamt 30.164 Beschäftigungsverhältnisse gemäß § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“) gefördert. Dies waren lediglich 14.370 mehr als der höchste Bestand geförderter Beschäftigungsverhältnisse im Rahmen des Bundesprogramms „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ im April 2018.
Für die „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) gaben die Jobcenter gE* von Januar bis Oktober 2019 insgesamt 201,0 Millionen Euro aus, davon 151,5 Millionen Euro aus den Haushaltsmitteln der Jobcenter gE für „SGB-II-Eingliederungsleistungen“ und 49,5 Millionen Euro aus dem sogenannten Passiv-Aktiv-Transfer (PAT)**.
Für alle "SGB-II-Eingliederungsleistungen" wurden von den Jobcentern gE* in den ersten zehn Monaten 2019 (etwa 83,3 Prozent des Haushaltsjahres) insgesamt 2,342 Milliarden Euro ausgegeben (ohne die 49,5 Millionen Euro aus dem PAT), 63,6 Prozent der für diese Leistungen zugeteilten 3,681 Milliarden Euro (ebenfalls ohne PAT-Mittel). Diese rechnerische Ausschöpfungsquote Ende Oktober 2019 von 80,1 Prozent im Saarland bis 51,7 Prozent in Hessen.
Zu weiteren Informationen über die geförderten Beschäftigungsverhältnisse (Jobcenter insgesamt), die Ausgaben für Maßnahmen nach dem § 16i SGB II ("Teilhabe am Arbeitsmarkt"), den Passiv-Aktiv-Transfer** und die „SGB-II-Eingliederungsleistungen“ insgesamt (Ausgaben immer nur Jobcenter gE) in den einzelnen Ländern siehe die BIAJ-Materialien vom 06. November 2019: Download_BIAJ20191106 (PDF: drei Seiten)***
Ergänzender Hinweis vom 08. November 2019: Siehe zu diesen BIAJ-Materialien auch die BIAJ-Materialien ""Teilnehmerpotenzial Teilhabechancengesetz" und geförderte Beschäftigungsverhältnisse Oktober 2019 im Ländervergleich" vom 08. November 2019 hier.
* "gemeinsame Einrichtungen" von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit (Agenturen für Arbeit); entsprechende Daten für die 104 Jobcenter zkT ("zugelassene kommunale Träger") sind dem BIAJ bisher nicht bekannt.
** siehe dazu u.a. auch hier: BMAS-BA_PAT
*** Ergänzende BIAJ-Tabellen zum TN-Bestand bis Oktober 2019 in weiteren "Beschäftigung schaffenden Maßnahmen": Download_BIAJ20191031