Arbeitslosengeld-II- und Sozialgeld-Ausgaben bis Oktober 2018: 708 Millionen Euro weniger als in den ersten zehn Monaten 2017
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(BIAJ) In den ersten zehn Monaten des laufenden Haushaltsjahres 2018 wurden vom Bund für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (brutto) 708 Millionen Euro (3,9 Prozent) weniger ausgegeben als in den ersten zehn Monaten des Vorjahres 2017.
In den zwölf Monaten von November 2017 bis Oktober 2018 wurden vom Bund für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (brutto) insgesamt 20,715 Milliarden Euro ausgegeben. (siehe die aktualisierte BIAJ-Abbildung unten) Im Haushaltsjahr 2017 wurden vom Bund für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (einschließlich der Beiträge und Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von nahezu 6,0 Milliarden Euro) insgesamt 21,423 Milliarden Euro ausgegeben. Nachtrag: In der "BILD" vom 22. November 2018 wird daraus: "Kostenexplosion" - weil die Ausgaben in 2018 relativ geringfügig über dem von 21,5 Milliarden Euro im ersten Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2018 über 20,9 Milliarden Euro im zweiten Regierungsentwurf auf 20,4 Milliarden Euro gekürzten Anschlag im beschlossenen Bundeshaushalt 2018 liegen werden. (Hinweis vom 20. Dezember 2018. Zur Aktualisierung bis November 2018 siehe hier.)
Jobcenter gE: Zuweisung und Ausgaben für "SGB II-Eingliederungsleistungen" 2012 bis Oktober 2018
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(BIAJ) Im Oktober 2018 wurde von den Jobcentern gE* erstmals seit dem Juli vor der Bundestagswahl 2017 wieder mehr für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" (SGB II-EGL) ausgegeben als im entsprechenden Vorjahresmonat. Ein aktualisierter Blick auf die den Jobcentern gE* für "SGB-II-Eingliederungsleistungen“ in den jeweiligen Haushaltsjahren 2012 bis 2018 erfolgten Zuweisungen (Bundesmittel) und die Entwicklung der Ausgaben (Ist) in den Jahren 2012 bis Oktober 2018. (BIAJ-Abbildung unten)
AKK, März mit „e“ und die “Gesetzmäßigkeit in der Kanzlerfolge“
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(BaSta) Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU), kurz AKK. In Ziffern 11111, denn A = 1 und K = 11. Und zwei K (11) als Anfangsbuchstaben im Nachnamen = 22 = V(ictory). Da kann ja beim Versuch, die Nr. 1 in der CDU und später dann auch in einer von der CDU geführten Bundesregierung zu werden, nichts schiefgehen - wenn da nicht eine bemerkenswerte Gesetzmäßigkeit in der Kanzlerfolge der beiden (bisherigen) „Kanzlerparteien“ CDU und SPD seit dem Gründungsjahr der Bundesrepublik Deutschland (1949) gelten würde.
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Von Ingolstadt, Hochtaunuskreis, Starnberg bis Bremerhaven, Berlin-Mitte, Neukölln: "SGB II-Eingliederungsmittel" 2019 sortiert - mit Alternativen
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(BIAJ) Von Ingolstadt (+48,2 Prozent), Hochtaunuskreis (+40,6 Prozent) und Starnberg (+38,0 Prozent) bis Bremerhaven (+5,7 Prozent), Berlin Mitte (+4,0 Prozent) und Berlin-Neukölln (+1,8 Prozent). Wie stellt sich die vom BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) geplante Verteilung der Mittel für „Leistungen zur Eingliederung gemäß SGB II“ (Hartz IV) auf die einzelnen Jobcenter im Vergleich zur Verteilung 2018, zur Verteilung nach den bisherigen Verteilungsmaßstäben und zur Alternative "900 Mio. Euro nach sog. Strukturindikator" dar? 406 Jobcenter sortiert nach relativem Anstieg der vom BMAS für 2019 geplanten Mittelzuteilung zur Mittelzuteilung in 2018: Download_BIAJ20181119 (PDF: 7 Seiten). Bei den Veränderungen der geplanten Mittelverteilung ist u.a. zu beachten, dass Ende 2018 die Förderung im Rahmen des Bundesprogramms „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ endet. In Ingolstadt, Hochtaunuskreis und Starnberg sind dies laut Übersicht des BMAS 0 (null) „bewilligte Arbeitsplätze“, in Bremerhaven 150, in Berlin-Mitte 100 und in Berlin-Neukölln 500. (BMAS-Übersicht). D.h., die genannten Veränderungsraten überzeichnen den Mittelanstieg in 195 Jobcentern. Weitere Informationen zur Berechnung der Verteilung der Mittel für „SGB-II-Eingliederungsleistungen“: hier.
BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge bis Oktober 2018 (Tabellen und Abbildungen)
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(BIAJ) Vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden in den 12 Monaten von November 2017 bis Oktober 2018 nur noch insgesamt 86.005 Asylanträge positiv entschieden (einschließlich "subsidiärer Schutz" und Abschiebungsverbot), 373.564 (81,3 Prozent) positive Entscheidungen weniger als 17 Monate zuvor, von Juni 2016 bis Mai 2017.
Die sogenannte Gesamtschutzquote betrug in den 12 Monaten von November 2017 bis Oktober 2018 nur noch 35,3 Prozent. (die sog. "bereinigte Gesamtschutzquote": 49,8 Prozent) In den 12 Monaten von November 2015 bis Oktober 2016 betrug die Gesamtschutzquote 65,1 Prozent. (die sog. "bereinigte Gesamtschutzquote": 73,9 Prozent)
Betrachtet man lediglich den Anteil der Fälle, in denen eine Anerkennung der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a GG und § 3 Absatz 1 AsylG erfolgte, stellt sich dies in den 12 Monaten von November 2017 bis Oktober 2018 wie folgt dar: In lediglich 44.374 Fällen (18,2 Prozent von 243.774 Asylentscheidungen insgesamt) erfolgte die Anerkennung der Rechtsstellung als Flüchtling.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 16. November 2018 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung seit Ende 2014 bzw. 2015 (und kurzen Lesehilfen): Download_BIAJ20181116 (PDF: fünf Seiten)
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Migration, Flüchtlinge, Asyl: hier.