Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, darunter aus Asylherkunftsländern* (dar. Auszubildende)
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(BIAJ) Ende September 2018 kamen von den insgesamt 33,422 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten 286.236 (0,86 Prozent) aus acht nichteuropäischen Asylherkunftsländern (Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien).* (Tabelle DE, Spalten 1, 4 und 7) Von den insgesamt 1,623 Millionen sozialversicherungspflichtigen Auszubildenden kamen 44.141 (2,72 Prozent) aus den acht genannten nichteuropäischen Asylherkunftsländern (Spalten 2, 5 und 8) 4,9 Prozent der 33,442 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung Ende September 2018 waren Auszubildende. (Spalten 1 und 3) Die Ausbildungsquote unter den 286.236 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten aus den genannten Asylherkunftsländern betrug 15,4 Prozent. (Spalten 4 und 6)
Zur Entwicklung von September 2013 bis zum September 2018 in der Bundesrepublik Deutschland siehe die Tabelle DE (hier und unten). Die entsprechenden Länder-Tabellen finden Sie durch Anklicken der Länderkürzel: SH, HH, NI, HB, NW, HE, RP, BW, BY, SL, BE, BB, MV, SN, ST, TH.
Ausbildungsquoten 09/2018 im Bund, den Ländern, den Großstädten und ausgewählten Kreisen (Abbildungen)
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(BIAJ) Ein unkommentierter Blick auf die Ausbildungsquoten* Ende September 2018 im Bund, in den 16 Ländern (Abb. 1 - von Schleswig-Holstein bis Berlin), in den 15 Großstädten (einschließlich Region Hannover) (Abb. 2 - von Duisburg bis Frankfurt am Main) und in den jeweils 12 Kreisen (Landkreise und kreisfreie Städte) mit der höchsten bzw. niedrigsten Ausbildungsquote* (Abb. 3 - von der Stadt Schwabach in Bayern bis Frankfurt am Main in Hessen). (siehe unten)
* Anteil der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Auszubildenden an den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Arbeitsort insgesamt
BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge bis Mai 2019 (Tabellen und Abbildungen)
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(BIAJ) Von Januar bis Mai 2019 wurden insgesamt 74.107 Asylanträge gestellt, darunter 63.703 Erstanträge (13.289 bzw. 20,9 Prozent dieser Erstanträge waren laut BAMF Anträge von in Deutschland geborenen Kindern im Alter von unter einem Jahr). Die 12-Monatssumme gestellter Asylerstanträge (Juni 2018 bis Mai 2019: 157.266) lag 80,6 Prozent (652.921) unter dem Maximum in den 12 Monaten von Oktober 2015 bis September 2016 (810.187 Asylerstanträge).
Entschieden wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von Januar bis Mai 2019 insgesamt 89.667 Asylanträge, darunter 77.213 Erstanträge. In den letzten 12 Monaten, von Juni 2018 bis Mai 2019, wurden vom BAMF 196.057 Asylanträge entschieden, darunter 168.989 Erstanträge.
32.469 (36,2 Prozent) der 89.667 Entscheidungen von Januar bis Mai 2019 waren „positive Entscheidungen“, darunter 21.446 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG).
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 17. Juni 2019 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit Ende 2014 bzw. 2015 (mit kurzen Lesehilfen und einem „Zahlenrätsel“): Download_BIAJ20190617 (PDF: fünf Seiten*)
* Tab. 2, Spalte 10 und 11, Zeile 201312 am 17.02.2020 korrigiert
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Migration, Flüchtlinge, Asyl: hier
Entwicklung der Ausgaben für "Ein-Euro-Jobs" von 2014 bis Mai 2019 (Jobcenter gE)
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(BIAJ) Ein Blick auf die Entwicklung der jährlichen Ausgaben der Jobcenter gE ("gemeinsame Einrichtungen") für "Ein-Euro-Jobs" (amtlich: Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante) von 2014 bis Mai 2019 (12-Monatssummen ohne die Ausgaben für das weiter gezahlte Arbeitslosengeld II einschließlich Kosten der Unterkunft und Heizung) (Hinweis vom 15. Juli 2019: einige Aktualisierungen bis Juni 2019 ganz unten. Hinweis vom 28. Januar 2020: Aktualisierung bis Dezember 2019 hier):
In den Ländern (hier immer nur die Jobcenter gE) stellt sich die Entwicklung dieser Ausgaben des Bundes (Bundeshaushalt, nicht "Arbeitslosenversicherung") sehr unterschiedlich dar. Siehe dazu die weiteren BIAJ-Abbildungen für Nordrhein-Westfalen, Berlin, Hamburg, Bremen (Land), Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Bayern, Saarland, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. (klick auf den Ländernamen)
Anmerkung: Anlass für diese BIAJ-Informationen waren Presseartikel über "Ein-Euro-Jobs" (u.a. RP-Online am 11.06.2019: "Ein-Euro-Jobs ziehen nicht mehr").
Hinweis vom 15. Juli 2019: Zur bis Juni 2019 aktualisierten Abbildung der jährlichen Gesamtausgaben der 302 Jobcenter gE für "Ein-Euro-Jobs" siehe folgende Seite:
Weiterlesen: Entwicklung der Ausgaben für "Ein-Euro-Jobs" von 2014 bis Mai 2019 (Jobcenter gE)
„Teilhabe am Arbeitsmarkt“ im Vorjahresvergleich: Geförderte Beschäftigungsverhältnisse und Ausgaben bis Mai 2019
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(BIAJ) Im Mai 2019, vierzehn Monate nach Unterzeichnung des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD am 12. März 2018, wurden von allen 406 Jobcentern zusammen insgesamt 14.267 Beschäftigungsverhältnisse gemäß § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“) gefördert. Dies waren noch immer 1.523 (9,6 Prozent) weniger als die ein Jahr zuvor (im Mai 2018) im Rahmen des Bundesprogramms „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ von 195 Jobcentern geförderten 15.790 Beschäftigungsverhältnisse.
Für die „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) gaben die Jobcenter gE* in den ersten fünf Monaten 2019 insgesamt 39,407 Millionen Euro aus, davon 28,687 Millionen Euro aus den Haushaltsmitteln der Jobcenter gE für „SGB-II-Eingliederungsleistungen“ und 10,720 Millionen Euro aus dem sogenannten Passiv-Aktiv-Transfer. Zum Vergleich: In den ersten fünf Monaten des Vorjahres (2018) wurde von den Jobcentern gE doppelt so viel für das Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ ausgegeben, insgesamt 58,003 Millionen Euro.
Zu weiteren Informationen über die geförderten Beschäftigungsverhältnisse (Jobcenter insgesamt) und Ausgaben für Maßnahmen nach dem § 16i SGB II ("Teilhabe am Arbeitsmarkt") in den Ländern (Ausgaben nur Jobcenter gE) im Vergleich mit dem Vorjahr (Bundesprogramm "Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt") siehe die BIAJ-Materialien vom 06. Juni 2019: Download_BIAJ20190606 (PDF: drei Seiten)
* "gemeinsame Einrichtungen" von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit (Agenturen für Arbeit); entsprechende Daten für die 104 Jobcenter zkT ("zugelassene kommunale Träger") sind dem BIAJ bisher nicht bekannt.
Hinweis vom 10. Juli 2019: Eine bis Juni 2019 aktualisierte Fassung der gesamten BIAJ-Materialien finden Sie hier: BIAJ20190710.
Hinweis vom 30. August 2019: Ein aktualisierter Blick auf den Bestand der geförderten Beschäftigungsverhältnisse bis August 2019: hier. (PDF: eine Tabellenseite)