Grundsicherung im Alter: Kreisvergleich Ende 2018 (m/w)
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(BIAJ) Ein Blick auf die Grundsicherung im Alter in den 50 Kreisen mit dem höchsten Anteil von Leistungsempfängern und -empfängerinnen an der Bevölkerung im Alter von 65 Jahren und sieben Monate (Regelaltersgrenze Ende 2018) und in den beiden Städten Leipzig und Dresden Ende 2018. In der Bundesrepublik Deutschland betrug die durchschnittliche Empfängerquote 3,23 Prozent (559.419 von 17.303.524) - unter den Männern 3,13 Prozent (236.236 von 7.542.237) und unter den Frauen 3,31 Prozent (323.183 von 9.761.287). Die Zahl derer, die Ihr Recht auf Grundsicherung im Alter nicht in Anspruch nahmen, ist nicht bekannt. Im Kreisvergleich des BIAJ wurden für die Stadt Ansbach (BY) die bei weitem höchsten Empfängerquoten ermittelt: 13,25 Prozent insgesamt, 11,15 Prozent der Männer und 14,75 Prozent der Frauen - jeweils Rang 1 im Vergleich der 401 Kreise. Rang 2 (bzw. Rang 3 bei den Männern) mit deutlich geringeren Empfängerquoten: Offenbach am Main - 9,43 Prozent (ingesamt, Männer und Frauen). Wie stark die Nicht-Inanspruchnahme die Höhe der Empfängerquoten in den einzelnen Kreisen beeinflußt hat, ist dem BIAJ nicht bekannt. Dies gilt auch für die Gründe der gegebenenfalls stark voneinander abweichenden Quoten der Nicht-Inanspruchnahme. Zu den Empfängerquoten und den Berechnungsgrundlagen siehe die BIAJ-Tabelle unten bzw. hier (mit u.a. allen 12 westdeutschen Großstädten einschließlich Region Hannover und Berlin unter den 50 Kreisen mit der höchsten Empfängerquote in der Grundsicherung im Alter ab Regelaltersgrenze).*
* Die BIAJ-Tabelle mit allen 401 Kreisen: BIAJ20200206 (PDF: acht Seiten)
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: 6,8 Milliarden Euro
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(BIAJ) Vor genau einem Jahr, am 2. Februar 2019 verbreitete das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) eine "Information" (Falschinformatioen) über die Entwicklung der Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: „Grundsicherung im Alter: Kosten steigen auf fast sechs Milliarden Euro“ - „Die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind im vergangenen Jahr auf 5,9 Milliarden Euro gestiegen. Das waren knapp 500 Millionen Euro mehr als noch 2017.“ (siehe dazu u.a. die BIAJ-Kurzmitteilung vom 02.02.2019: hier1 und hier2) Warum eine oberflächliche Betrachtung der Erstattungen der Ausgaben der Träger der Sozialhilfe (bzw. Länder) für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bund zu einer Falschmeldung über die Ausgaben für die (bzw. die Kosten der) Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung führte, wird deutlich, wenn man sich die „100-Prozent-Erstattungen“ gemäß § 46a SGB XII durch den Bund seit 2014 ansieht (siehe die aktualisierte BIAJ-Tabelle) und die Änderungen des § 46a SGB XII (siehe unten).
Eine Fortsetzung der RND-Falschmeldung vom 02.02.2019 würde lauten: „Die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind nach einem Anstieg um knapp 500 Millionen Euro in 2018 im vergangenen Jahr um knapp 900 Millionen auf 6,8 Milliarden Euro in 2019 gestiegen.“ Der sich aus den (vorläufigen) Abrechnungsergebnissen des Bundes ergebende rechnerische Anstieg in den beiden letzten abgeschlossenen Haushaltsjahren: 1,336 Milliarden Euro bzw. 24,4 Prozent mehr als in 2017.
Warum dies nicht den Anstieg der Ausgaben der Träger der Sozialhilfe bzw. der Länder für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in den vergangenen beiden Jahren darstellt, wird deutlich, wenn man sich die Änderungen des Absatz 3 in § 46a SGB XII („Erstattung durch den Bund“) ansieht:
Weiterlesen: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: 6,8 Milliarden Euro
Hartz IV: „Verwaltungskosten“ stiegen 2019 auf nahezu 6,8 Milliarden Euro – Rückblick bis 2012 bzw. 2005
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(BIAJ) Für „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (SGB II – Hartz IV) wurden vom Bund und den Kommunen in 2019 insgesamt 6,772 Milliarden Euro ausgegeben, davon 5,768 Milliarden Euro vom Bund und (vom BIAJ rechnerische ermittelte) 1,004 Milliarden Euro von den Kommunen für deren Anteil an den „Gesamtverwaltungskosten der Jobcenter“. In den vergangenen sieben Jahren, von 2012 bis 2019 stiegen die „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ nominal (nicht preisbereinigt) um 37,2 Prozent (1,836 Milliarden Euro) bzw. um durchschnittlich etwa 4,6 Prozent pro Jahr. Vom Bund wurden für „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ in 2019 insgesamt 668 Millionen Euro mehr ausgegeben als die im Bundeshaushalt 2019 veranschlagten 5,100 Milliarden Euro. Die Mehrausgaben des Bundes für „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (Ist größer Soll) werden zu einem wesentlichen Teil oder ganz durch die Umschichtung von Mitteln für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ („Leistungen zur Eingliederung gemäß SGB II“ und nicht im SGB II geregelte Bundesprogramme zusammen) gedeckt.*
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 31. Januar 2020 mit einem Rückblick auf die Entwicklung der "Verwaltungskosten" und die Ausgaben für "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" finden Sie hier: Download_BIAJ20200131_2 (PDF: drei Seiten - Hinweis vom 04.08.2020: die BIAJ-Tabellen 2 und 3 wurden nach Veröffentlichung der Haushaltsrechnung 2019 aktualisiert - siehe unten)
* Die vorläufigen Abrechnungsergebnisse deuten darauf hin, dass für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ nahezu eine Milliarde Euro weniger ausgegeben wurden als im Bundeshaushalt 2019 veranschlagt. (Anmerkung vom 04.08.2020: Gemäß Haushaltsrechnung 2019 Minderausgaben in Höhe von 1.007.692.737,07 Euro - siehe dazu die aktualisierte BIAJ-Tabelle 3 - unten)
„Beitrag der EU-28“ zum Überschuss von 13,5 Milliarden Euro im Bundeshaushalt 2019
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(BIAJ) „Beitrag der EU-28“ zum Überschuss im Bundeshaushalt 2019: 5,4 Milliarden Euro.
Der vorläufige Abschluss des Bundeshaushalts 2019 weist einen positiven Finanzierungssaldo von 13,3 Milliarden Euro aus: Den Ausgaben des Bundes (ohne besondere Finanzierungsvorgänge) in Höhe von 343,2 Milliarden Euro standen Einnahmen (ohne Umlaufmünzen und ohne besondere Finanzierungsvorgänge) in Höhe von 356,5 Milliarden Euro gegenüber. „Zusammen mit den Münzeinnahmen in Höhe von rund 0,2 Mrd. € Euro konnten somit insgesamt 13,5 Mrd. € den Rücklagen zugeführt werden.“ (BMF)
Zu diesem Überschuss in 2019 hat zu einem erheblichen Teil die Europäische Union (EU) beigetragen – anders als bei Aufstellung des Bundeshaushalts 2019 erwartet, bis zum heutigen 31. Januar 2020 noch mit dem Vereinigten Königreich (UK). Im Bundeshaushalt 2019 (Soll) waren als negative Einnahmen 28,6 Milliarden Euro für die sogenannten BNE-Eigenmittel der EU („Eigenmittel auf der Grundlage des Bruttonationaleinkommens“) und 2,6 Milliarden Euro für Mehrwertsteuer-Eigenmittel der EU veranschlagt. Tatsächlich wurden im Haushaltsjahr 2019 lediglich 23,3 Milliarden Euro für die BNE-Eigenmittel der EU und 2,5 Milliarden Euro für Mehrwertsteuer-Eigenmittel abgeführt – insgesamt 5,4 Milliarden Euro weniger als veranschlagt.
Zur Entwicklung der von der Bundesrepublik Deutschland abzuführenden BNE-Eigenmittel und Mehrwertsteuer-Eigenmittel der EU seit 2007 (Soll und Ist) siehe die unkommentierte aktualisierte BIAJ-Tabelle vom 31. Januar 2020: Download_BIAJ20200131 (PDF: eine Seite DIN A4 quer) bzw. unten (und darunter die am 15. April 2021 aktualisierte BIAJ-Tabelle).
Hinweis vom 15. Mai 2020: Siehe dazu auch die BIAJ-Materialien "EU-Eigenmittel: Abweichungen zwischen den Steuerschätzungen vom Oktober 2019 und Mai 2020" (hier)
Weiterlesen: „Beitrag der EU-28“ zum Überschuss von 13,5 Milliarden Euro im Bundeshaushalt 2019
Arbeitslosengeld-II- und Sozialgeld-Ausgaben 2019: 518 Millionen Euro weniger als im Vorjahr
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(BIAJ) Im Haushaltsjahr 2019 wurden vom Bund für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld 20,025 Milliarden Euro ausgegeben, 518 Millionen Euro (2,5 Prozent) weniger ausgegeben als im Vorjahr (2018) bzw. nahezu 1,4 Milliarden Euro (6,5 Prozent) weniger als im Jahr 2017. (siehe BIAJ-Abbildung; nominale, nicht preisbereinigte Abrechnungsergebnisse) (1)