Jobcenter gE: Eingliederungsmittel und deren Ausschöpfung von Januar bis September 2019 – Bund und Länder
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(BIAJ) Die 302 Jobcenter gE ("gemeinsame Einrichtungen") haben von Januar bis September 2019 insgesamt 2,065 Milliarden Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" (ohne Bundesprogramme und PAT) ausgegeben. Bei Berücksichtigung der Minderausgaben für die nicht im SGB II (Hartz IV) geregelten Bundesprogramme und der Ausgaben aus dem zum 1. Januar 2019 eingeführten sog. Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) wurden von den Jobcentern gE in den ersten drei Quartalen 2019 für „Eingliederungsleistungen“ zusammen insgesamt 2,115 Milliarden Euro ausgegeben, 348 Millionen Euro mehr als in den ersten drei Quartalen 2018 (1,767 Milliarden Euro), aber lediglich 98 Millionen Euro mehr als in den ersten drei Quartalen des Bundestagswahljahres 2017 (2,017 Milliarden Euro).
Gemessen an den zugeteilten Bundesmitteln für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ im Haushaltsjahr 2019 wurden von Januar bis September 2019 (etwa 75 Prozent des Haushaltsjahres) lediglich 56,1 Prozent der zugeteilten (zugewiesenen) Mittel für diese Leistungen ausgegeben. In den Ländern (Jobcenter gE) reicht diese Ausschöpfungsquote von 45,6 Prozent in Hessen bis 73,0 Prozent im Saarland.
Weitere differenzierte Informationen zu den Ausgaben für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ im Bund und in den Ländern (Jobcenter gE) in den ersten drei Quartalen 2018 und 2019 finden Sie in den BIAJ-Materialen vom 09. Oktober 2019: Download_BIAJ20191009 (PDF: zwei Text- und 17 Tabellenseiten, jeweils eine für den Bund und die 16 Länder)
Jobcenter gE: Zuweisung und Ausgaben für "SGB II-Eingliederungsleistungen" 2012 bis September 2019
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(BIAJ) Von den Jobcentern gE („gemeinsame Einrichtungen“) wurden in den 12 Monaten von Oktober 2018 bis September 2019 insgesamt 2,773 Milliarden Euro für „Leistungen zur Eingliederung gemäß SGB II“ (SGB-II-Eingliederungsleistungen – SGB-II-EGL) ausgegeben. Dies waren nominal 130 Millionen Euro mehr als das bisherige Maximum nach 2012, das mit 2,643 Milliarden Euro kurz vor der Bundestagswahl 2017 – in den 12 Monaten von August 2016 bis Juli 2017 - erreicht wurde. (jeweils ohne Berücksichtigung der Minderausgaben für die nicht im SGB II geregelten Bundesprogramme und den im Januar 2019 eingeführten sog. Passiv-Aktiv-Transfer/PAT; siehe BIAJ-Abbildung unten) Für „SGB II-Eingliederungsleistungen“ in 2019 zugewiesen (zugeteilt) wurden den Jobcentern gE insgesamt 3,681 Milliarden Euro. (siehe dazu die BIAJ-Materialien vom 07. März 2019: Download_BIAJ20190307)
Zur Entwicklung der den Jobcentern gE für "SGB-II-Eingliederungsleistungen“ in den jeweiligen Haushaltsjahren 2012 bis 2019 erfolgten Zuweisungen (Bundesmittel) und der Entwicklung der Ausgaben (Ist) bis November 2019 siehe die aktualisierten BIAJ-Abbildung vom 10. Dezember 2019 und 27. Januar 2020 unten.
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema SGB-II-Finanzierung: hier.
Ausbildungsquoten in den 15 Großstädten (einschließlich Region Hannover) 2015 bis 2018
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(BIAJ) Von Duisburg bis Frankfurt am Main. Die Ausbildungsquote, der Anteil der Auszubildenden an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (einschließlich der sozialversicherungspflichtigen Auszubildenden), reichte am 31. Dezember 2018 in den 15 Großstädten (mit einer Bevölkerung von über 400.000; einschließlich Region Hannover) von 5,35 Prozent in Duisburg (DU), 5,05 Prozent in Dortmund (DO) und 4,96 Prozent in Essen (E) bis 3,41 Prozent in München (M), 3,18 Prozent in Berlin und 3,01 Prozent in Frankfurt am Main (F). (Bundesdurchschnitt: 4,83 Prozent) Hinter den drei Ruhrgebietsstädten, Duisburg, Dortmund und Essen, belegt die Stadt Bremen (HB) Ende Dezember 2018 mit einer Ausbildungsquote von 4,87 Prozent Rang 4 in diesem Großstädtevergleich.* Wie sich die Ausbildungsquote in den 15 Großstädten (Arbeitsort) von Ende 2015 bis Ende 2018 entwickelt hat, ist in der BIAJ-Abbildung vom 07. Oktober 2019 dargestellt: Download_BIAJ20191007 (PDF: eine Seite)*
* weitere BIAJ-Informationen zum Thema Berufsausbildung: hier.
Auszubildende und Ausbildungsquoten in den drei Stadtstaaten Bremen, Hamburg und Berlin mit BBiG/HwO-Vergleich - 12/2013-03/2019
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(BIAJ) Sozialversicherungspflichtige Auszubildende, Ausbildungsquoten und ein Vergleich mit den Auszubildenden gemäß Berufsbildungsgesetz/Handwerksordnung (BBiG/HwO) in den drei Stadtstaaten Bremen, Hamburg und Berlin von Dezember 2013 bis März 2019. (Abb. 1 bis 3) Und ein aktualisierter Arbeitsort-Wohnortvergleich der Zahl der sozialversicherungspflichtigen Auszubildenden. (Abb. 1a bis 3a) Siehe dazu die aktualisierten unkommentierten BIAJ-Materialien vom 07. Oktober 2019: Download_BIAJ20191007.* (PDF: sechs Seiten/Abbildungen)
* weitere BIAJ-Informationen zum Thema Berufsausbildung: hier.
Jobcenter 2020: Bundesmittel für „Gesamtverwaltungskosten“ - Ausblick
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(BIAJ) Im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2020 sind für "Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende" insgesamt 5,1254 Milliarden Euro (2019: 5,100 Milliarden Euro) veranschlagt. Die Ergebnisse der vorläufigen Berechnungen des Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) zeigen, wie hoch die Anteile der einzelnen Jobcenter (303 „gemeinsame Einrichtungen“- gE - und 104 „zugelassene kommunale Träger“ - zkT) an den Bundesmitteln (incl. der voraussichtlich 400 Millionen Euro aus der auch für 2020 erwarteten „verordneten Umschichtung“; § 1 Absatz 1 Satz 2 EinglMV 2019) im Haushaltsjahr 2020 (im Vergleich zu 2019) voraussichtlich sein werden, berechnet auf Basis der in der BIAJ-Tabelle 2* genannten Annahmen. (siehe PDF-Seite 8) Die BIAJ-Tabelle 2 vom 04. Oktober 2019 mit allen Jobcentern finden Sie hier: Download_BIAJ20191004 (PDF: 8 Seiten)
* BIAJ-Tabelle 1 mit einer Schätzung/Berechnung der Bundesmittel für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ in 2020: Download_BIAJ20191002 (PDF: 8 Seiten) (04.10.2019)
Aktualisierung/Ergänzung vom 22. Oktober 2019 mit Vorausschau des BMAS vom 16. Oktober 2019: Download_BIAJ20191022 (PDF: 13 Seiten)
Hinweis: Zur Mittelverteilung 2020 siehe die BIAJ-Materialien vom 19. Dezember 2019 (Jobcenter 2020: Bundesmittel für „SGB-II-Eingliederungsleistungen" und "Gesamtverwaltungskosten"): hier