Bevölkerung im Alter von 0 bis 25 Jahren in Bremen und Bremerhaven (1996 bis 2016)
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(BIAJ) Neun unkommentierte BIAJ-Datenblätter (Seiten 2 bis 10) mit kurzer Lesehilfe (Seite 1) zeigen, wie sich die Bevölkerung (der fortgeschriebene Bevölkerungsstand) im Alter von 0 bis 25 Jahren im Land Bremen (Seite 2 bis 4), in der Stadt Bremen (Seite 5 bis 7) und in der Stadt Bremerhaven (Seite 8 bis 10) in den Jahren 1996 bis 2016 (jeweils Jahresende) entwickelt hat. Differenziert nach Altersjahren (0 bis einschließlich 25 Jahre) und Geschlecht.
Die BIAJ-Materialien vom 01. März 2018 zur Bevölkerung im Alter von 0 bis 25 Jahren in Bremen (Land und Stadt) und Bremerhaven finden Sie hier: Download_BIAJ20180301 (PDF: 10 Seiten; ein Zahlendreher auf Seite 1 am 04.10.2018 korrigiert)
Hinweis vom 17. Juli 2019: Die bis Ende 2018 aktualisierten BIAJ-Datenblätter finden Sie hier: Download_BIAJ20190717 (PDF: 10 Seiten).
Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich Februar 2018 (mit bremischen Städten)
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(BIAJ) Februar 2018: 4,570 Millionen Arbeitsuchende. Darunter 2,546 Millionen registrierte Arbeitslose - davon 927.000 bei den Agenturen für Arbeit (Arbeitsagenturen) und 1,619 Millionen bei den Jobcentern registriert. 4,263 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV). Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im Februar 2018 und Februar 2017 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 28. Februar 2018 mit bremischer Ergänzung: Download_BIAJ20180228 (zwei Text- und sieben Tabellenseiten; bremische Städte auf Seite 9)
BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge bis Januar 2018
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(BIAJ) Vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden im Januar 2018 insgesamt 29.173 Asylanträge entschieden, davon 25.810 Erstanträge und 3.363 Folgeanträge. Lediglich 33,8 Prozent (9.864) der 29.173 Entscheidungen im Januar 2018 waren „positive Entscheidungen“. Ein Jahr zuvor, im Januar 2017, wurden vom BAMF insgesamt 70.750 Asylanträge entschieden. 47,4 Prozent (33.501) dieser 70.750 Asylentscheidungen im Januar 2017 waren „positive Entscheidungen“. Und zwei Jahre zuvor, im Januar 2016, wurden vom BAMF noch 64,0 Prozent (31.623) der 49.384 Asylentscheidungen „positiv entschieden“.
Betrachtet man lediglich den Anteil der Fälle, in denen eine Anerkennung der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a GG und § 3 Absatz 1 AsylG erfolgte, stellt sich dies im Vergleich der Monate Januar in den Jahren 2016 bis 2018 wie folgt dar. Im Januar 2016 erfolgte in 63,1 Prozent der Fälle (Entscheidungen über Asylanträge) die Anerkennung der Rechtsstellung als Flüchtling, im Januar 2017 in lediglich 23,3 Prozent der Fälle und im Januar 2018 dann in nur noch 16,2 Prozent der Fälle (4.718 von 29.173).
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 26. Februar 2018 mit zwei aktualisierten Tabellen zur Entwicklung seit Ende 2015 (und kurzen Lesehilfen): Download_BIAJ20180226 (PDF: eine Text- und zwei Tabellen-Seiten; Hinweis: Spalte 8 in Tab.1 am 28. Mai 2018 teilweise korrigiert) (weitere, auch aktuellere BIAJ-Informationen zum Thema Migration, Flüchtlinge, Asyl und BAMF - hier)
Kinder, Jugendliche und Hartz IV: Kreis-, Großstadt- und Ländervergleich 2016 - neu berechnet
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(BIAJ) Die 401 Kreise von Gelsenkirchen bis Eichstätt, die 15 Großstädte von Essen bis München und die 16 Länder von Bremen bis Bayern: Ein Kreis-, Großstadt- und Ländervergleich der vom Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) neu berechneten SGB II-Quoten (Hartz IV) - in sechs Altersgruppen - auf Grundlage der erst Anfang 2018 (!) veröffentlichen Bevölkerungsfortschreibung bis Ende 2016 und Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit.
In der Altersgruppe unter 18 Jahre reichten die SGB II-Quoten (Anteil der unverheirateten Kinder und Jugendlichen an der altersgleichen Bevölkerung) Ende 2016 im Kreisvergleich von 39,8 Prozent bis 2,2 Prozent, im Großstadtvergleich von 32,5 Prozent bis 11,3 Prozent und im Ländervergleich von 31,0 Prozent bis 7,1 Prozent. Bei einer SGB II-Quote in der Altersgruppe unter 18 Jahre von 14,8 Prozent im Bundesdurchschnitt. (Westdeutschland 13,5 Prozent, Ostdeutschland 20,4 Prozent).
Die SGB II-Quoten und Berechnungsgrundlagen für alle Kreise, Großstädte und Länder (Bevölkerungsstand, Kinder und Jugendliche in SGB II-Bedarfsgemeinschaften) finden Sie in den BIAJ-Materialien. (u.a. den Länder- und Großstadtvergleich Ende 2016 auf Seite 3 und Ende 2015 auf Seite 15; die 15 Kreise mit den höchsten bzw. niedrigsten SGB II-Quoten u18 auf Seite 27 und 28) Die gesamten BIAJ-Materialien vom 20. Februar 2018 finden Sie hier: Download_BIAJ20180220 (PDF: zwei Text- und 26 Tabellenseiten)
Hinweis vom 20. Oktober 2018: Die BIAJ-Materialien mit entsprechenden Kreis-, Großstadt- und Ländervergleichen Ende 2017 finden Sie hier: Download_BIAJ20181020 (PDF: zwei Text- und 26 Tabellenseiten)
Armutsgefährdungsquote Alleinstehender 2006 bis 2016 - vor und nach Sozialleistungen (EUROSTAT)
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(BIAJ) Ein Blick auf die Entwicklung von drei Armutsgefährdungsquoten Alleinstehender in der Bundesrepublik Deutschland (EUROSTAT) von 2006 bis 2016: I. Armutsgefährdungsquote vor Sozialleistungen einschließlich Renten, II. Armutsgefährdungsquoten nach Renten und vor den anderen Sozialleistungen und III. Armutsgefährdungsquoten nach Sozialleistungen einschließlich Renten, die Armutsgefährdungsquote (III) (siehe Tabelle unten) 2016 betrug die Armutsgefährdungsquote Alleinstehender vor Sozialleistungen und Renten 63,6 Prozent. Sie lag damit in 2016 nahezu exakt auf dem Niveau von 2006. (63,5 Prozent)