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Hartz-IV-Sanktionen in den Ländern im 10-Jahresvergleich Juli 2008 - Juli 2018

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Erstellt: 27. November 2018

BIAJ) 923.519 Sanktionen (Hartz IV), darunter 139.656 (15,1 Prozent) in der Bundeshauptstadt. In den letzten 12 Monaten mit vorliegenden Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA), von August 2017 bis Juli 2018, wurden von den Jobcentern insgesamt 923.519 Sanktionen gegen erwerbsfähige Leistungsberechtigte "neu festgestellt". (siehe Spalte 3 in BIAJ-Tabelle unten) Über 15 Prozent dieser Sanktionen (Hartz IV) erfolgten in der Bundeshauptstadt Berlin. (Spalten 3 und 4)

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EUROSTAT: Armutsgefährdung vor und nach Sozialleistungen in der Bundesrepublik Deutschland 2017

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Erstellt: 24. November 2018

(BIAJ) Die unten stehende BIAJ-Tabelle auf Basis von aktuellen EUROSTAT-Daten zur "Armutsgefährdung vor und nach Sozialleistungen" in der Bundesrepublik Deutschland und (ergänzend) zur "Armut oder sozialen Ausgrenzung" (Stand 20. November 2018) zeigt: Sozialleistungen (Renten und andere Sozialleistungen) mindern die "Armutsgefährdung" (Armut) - gemessen an 60 Prozent des „medianen Äquivalenzeinkommens“ nach Sozialleistungen („Armutsgefährdungsgrenze“; siehe BIAJ-Tabelle*) - von 42,1 Prozent (34,4 Millionen Menschen) vor Sozialleistungen und vor Renten auf 24,1 Prozent (19,7 Millionen Menschen) vor Sozialleistungen (ohne Renten) und 16,1 Prozent (13,1 Millionen Menschen) nach Sozialleistungen und Renten. Von „Armut oder sozialer Ausgrenzung“ waren nach Sozialleistungen und Renten 15,5 Millionen Menschen (19,0 Prozent) bedroht. (differenziert nach weiblich/männlich siehe BIAJ-Tabelle unten) (Hinweis: entsprechende Daten für 2018 hier)
Eine "aktive Armutsbekämpfung" durch Sozialleistungen und Renten, die 13,1 Millionen Menschen als "armutsgefährdet" (arm) bzw. 15,5 Millionen Menschen als „von Armut oder sozialer Ausgrenzung“ hinnimmt, ist offensichtlich keine angemessene "Antwort unserer Solidargemeinschaft auf Armut" (Jens Spahn**).

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Arbeitslosengeld-II- und Sozialgeld-Ausgaben bis Oktober 2018: 708 Millionen Euro weniger als in den ersten zehn Monaten 2017

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Erstellt: 22. November 2018

(BIAJ) In den ersten zehn Monaten des laufenden Haushaltsjahres 2018 wurden vom Bund für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (brutto) 708 Millionen Euro (3,9 Prozent) weniger ausgegeben als in den ersten zehn Monaten des Vorjahres 2017. 
In den zwölf Monaten von November 2017 bis Oktober 2018 wurden vom Bund für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (brutto) insgesamt 20,715 Milliarden Euro ausgegeben. (siehe die aktualisierte BIAJ-Abbildung unten) Im Haushaltsjahr 2017 wurden vom Bund für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (einschließlich der Beiträge und Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von nahezu 6,0 Milliarden Euro) insgesamt 21,423 Milliarden Euro ausgegeben. Nachtrag: In der "BILD" vom 22. November 2018 wird daraus: "Kostenexplosion" - weil die Ausgaben in 2018 relativ geringfügig über dem von 21,5 Milliarden Euro im ersten Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2018 über 20,9 Milliarden Euro im zweiten Regierungsentwurf auf 20,4 Milliarden Euro gekürzten Anschlag im beschlossenen Bundeshaushalt 2018 liegen werden. (Hinweis  vom 20. Dezember 2018. Zur Aktualisierung bis November 2018 siehe hier.)
2018 11 22 biaj abb sgb2 alg2 ausgaben 2013 bis 102018


Jobcenter gE: Zuweisung und Ausgaben für "SGB II-Eingliederungsleistungen" 2012 bis Oktober 2018

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Erstellt: 22. November 2018

(BIAJ) Im Oktober 2018 wurde von den Jobcentern gE* erstmals seit dem Juli vor der Bundestagswahl 2017 wieder mehr für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" (SGB II-EGL) ausgegeben als im entsprechenden Vorjahresmonat. Ein aktualisierter Blick auf die den Jobcentern gE* für "SGB-II-Eingliederungsleistungen“ in den jeweiligen Haushaltsjahren 2012 bis 2018 erfolgten Zuweisungen (Bundesmittel) und die Entwicklung der Ausgaben (Ist) in den Jahren 2012 bis Oktober 2018. (BIAJ-Abbildung unten)

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AKK, März mit „e“ und die “Gesetzmäßigkeit in der Kanzlerfolge“

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Erstellt: 19. November 2018

(BaSta) Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU), kurz AKK. In Ziffern 11111, denn A = 1 und K = 11. Und zwei K (11) als Anfangsbuchstaben im Nachnamen = 22 = V(ictory). Da kann ja beim Versuch, die Nr. 1 in der CDU und später dann auch in einer von der CDU geführten Bundesregierung zu werden, nichts schiefgehen - wenn da nicht eine bemerkenswerte Gesetzmäßigkeit in der Kanzlerfolge der beiden (bisherigen) „Kanzlerparteien“ CDU und SPD seit dem Gründungsjahr der Bundesrepublik Deutschland (1949) gelten würde.

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