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BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge bis Dezember 2018 (Tabellen und Abbildungen)

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Erstellt: 23. Januar 2019

(BIAJ) Vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden in 2018 nur noch insgesamt 75.971 Asylanträge positiv entschieden (einschließlich "subsidiärer Schutz" und Abschiebungsverbot), 83,5 Prozent (383.598) positive Entscheidungen weniger als 19 Monate zuvor, von Juni 2016 bis Mai 2017 (Maximum im hier betrachteten Zeitraum).
Die sogenannte "Gesamtschutzquote" betrug 2018 nur noch 35,0 Prozent. (die sog. "bereinigte Gesamtschutzquote": 50,2 Prozent) In 2016 betrug die Gesamtschutzquote 62,4 Prozent. (die sog. "bereinigte Gesamtschutzquote": 71,4 Prozent)
Betrachtet man lediglich den Anteil der Fälle, in denen eine Anerkennung der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a GG und § 3 Absatz 1 AsylG erfolgte, stellt sich dies 2018 wie folgt dar: In lediglich 41.368 Fällen (19,1 Prozent von 216.873 Asylentscheidungen insgesamt) erfolgte die Anerkennung der Rechtsstellung als Flüchtling.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 23. Januar 2019 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung seit Ende 2014 bzw. 2015 (und kurzen Lesehilfen): Download_BIAJ20190123 (PDF: fünf Seiten)
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Migration, Flüchtlinge, Asyl: hier


Hartz-IV-Sanktionen in Bremen und Bremerhaven: Leistungskürzungen insgesamt und bei jungen Erwachsenen (Oktober 2017 bis September 2018)

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Erstellt: 22. Januar 2019

(BIAJ) In der Stadt Bremen entfielen 28,1 Prozent und in Bremerhaven 43,0 Prozent (!) der Kürzungen der „Gesamtregelleistung“ („Leistungen zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums“) um insgesamt 2,094 Millionen Euro (Bremen Stadt) und insgesamt 652.000 Euro (Bremerhaven) durch Sanktionen in den 12 Monaten von Oktober 2017 bis September 2018 auf die Kürzungen der „Gesamtregelleistung“ von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Alter von unter 25 Jahren (ELB u25).

Weiterlesen: Hartz-IV-Sanktionen in Bremen und Bremerhaven: Leistungskürzungen insgesamt und bei jungen...

Ausgaben der BA 1986-2019: Unterhaltsgeld (Uhg) und Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung (AlgW) (Abbildung)

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Erstellt: 17. Januar 2019

(BIAJ) Eine unkommentierte BIAJ-Abbildung zur Entwicklung der Ausgaben der Bundesagentur (bis 2003 Bundesanstalt) für Arbeit (BA) für Unterhaltsgeld/Teilunterhaltsgeld (Uhg) und "Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung" (Alg W) von 1986 bis 2019 (Ist bis 2018 und Soll 2019)*:

Hinweis vom 17. Januar 2020: Eine Aktualisierung bis 2019 (Ist) und 2020 (Soll) finden Sie hier.2019 01 17 alg weiterbildung 1986 2019
* Anmerkung I: Das AlgW-Soll von 1,300 Milliarden Euro in 2019 entspricht dem Soll in den beiden Vorjahren (2017 und 2018). Anmerkung II: Die Minderung der Alg-Anspruchsdauer um „jeweils einen Tag für jeweils zwei Tage, für die ein Anspruch auf Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung“ erfüllt wurde - § 148 Abs. 1 Nr. 7 SGB III – blieb mit dem am 1. Januar 2019 in Kraft getretenen „Qualifizierungschancengesetz“ unverändert.


SGB II-Eingliederungstitel 2018: Jobcenter Bremen und Bremerhaven – Mittel und Ausgaben 2018

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Erstellt: 16. Januar 2019

(BIAJ) Vom Jobcenter Bremen Stadt wurden in 2018 insgesamt 52,1 Millionen Euro (85,6 Prozent) der für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" zugeteilten 60,9 Millionen Euro ausgegeben, 4,1 Millionen Euro weniger als im Vorjahr 2017. Vom Jobcenter Bremerhaven wurden in 2018 insgesamt 15,7 Millionen Euro (86,9 Prozent) der für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" zugeteilten 18,0 Millionen Euro ausgegeben, 2,3 Millionen Euro weniger als im Vorjahr 2017. Siehe dazu und zu den Ausgaben für die einzelnen Leistungen (!) die BIAJ-Materialien vom 17. Januar 2019: Download_BIAJ20190117 (PDF: vier Seiten)
Nachrichtlich: Von den 303 Jobcentern gE („gemeinsame Einrichtungen“ von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen) wurden im Haushaltsjahr 2017 insgesamt 792 Millionen Euro (25,5 Prozent) der diesen Jobcentern gE zugewiesenen (zugeteilten) Mittel für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ nicht für diesen Zweck ausgegeben. („Ausschöpfungsquote“: 74,5 Prozent) Siehe hier: Download_BIAJ20190116 (PDF: 19 Seiten mit Ländertabellen - immer nur Jobcenter gE ohne die 104 Jobcenter zkT - "zugelassene kommunale Träger")


 

Jobcenter: „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ 2018 – Ausgabemittel und Ausgaben

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Erstellt: 16. Januar 2019

(BIAJ) Im Haushaltsjahr 2018 wurden von den 303 Jobcentern gE („gemeinsame Einrichtungen“ von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen) insgesamt 2,315 Milliarden Euro für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ (SGB-II-EGL) ausgegeben, 172 Millionen weniger als im Bundestagswahljahr 2017. 792 Millionen Euro (25,5 Prozent) der den Jobcentern gE für diesen Zweck (EGL) zugeteilten Mittel wurden 2018 nicht für SGB-II-EGL ausgegeben. (Hier immer ohne die 104 Jobcenter zkT, "zugelassene kommunale Träger", für die die entsprechenden Daten bisher nicht vorliegen!)
Die BIAJ-Materialien vom 16. Januar 2019 mit Länderdaten (immer nur Jobenter gE) zu den Ausgabemitteln und Ausgaben (differenziert nach den einzelnen Leistungen) finden Sie hier: Download_BIAJ20190116. (PDF: 19 Seiten)
Ergänzender Hinweis: Die entsprechenden Daten zu den beiden bremischen Jobcentern (Stadt Bremen und Bremerhaven) finden Sie hier: Download_BIAJ20190117 (PDF: vier Seiten)


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