Bundesrechnungshof: Prüfung des Arbeitsmarktstatus von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten - Abbildungen
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(BIAJ) Fünf Abbildungen zu Presseberichten vom vergangenen Sonntag (17.03.2019: "Rechnungshof kritisiert Arbeitslosenstatistik" u.ä.) über einen unveröffentlichten vorläufigen Bericht über die "Prüfung des Arbeitsmarktstatus von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bei den gemeinsamen Einrichtungen" durch den Bundesrechnungshof (BRH), der offensichtlich von „Unbekannt“ der Redaktion der Bild am Sonntag (BamS) zugespielt wurde. Bei der Prüfung der Jobcenter gE ("gemeinsame Einrichtungen") sind dem BRH "Mängel aufgefallen" (Presse-Info der Bundesagentur für Arbeit vom 18.03.2019). Zum unveröffentlichten vorläufigen Prüfbericht des BRH siehe die BIAJ-Materialien vom 21. März 2019 mit fünf Abbildungen zum "Arbeitmarktstatus von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten" seit Januar 2007 in der amtlichen Statistik (arbeitsuchend, selten arbeitslos, sehr selten langzeitarbeitslos): Download_BIAJ20190321 (PDF: vier Seiten - mit Ergänzung vom 26. März 2019 sieben Seiten: vier Abbildungen (Berlin - hier galten gemäß Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende im November 2018 lediglich 9,8 Prozent (!) der Alg-II-Empfängerinnen und Alg-II-Empfänger als "langzeitarbeitslos") und eine Tabelle (Ländervergleich 11/2018). Ob vom BRH auch Jobcenter in Berlin geprüft wurden, ist dem BIAJ bisher nicht bekannt. Die Ergänzung vom 26. März 2019 wurde den BIAJ-Materialien vom 21. März 2019 auf Seite 5 bis 7 angefügt.)
Hinweis vom 15. April 2019 zu den Presseberichten vom 15. April 2019: Bundesagenur für Arbeit "Weisung 201904004 vom 09.04.2019 – Aktualisierung von Bewerberdatensätzen hinsichtlich AV-Kundenstatus im IT-Fachverfahren VerBIS durch die Nutzung des opDs" (hier) (VerBIS = "Vermittlungs-, Beratungs- und Informationssystem"; opDS = "operativer Datensatz")
BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge bis Februar 2019 (Tabellen und Abbildungen)
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(BIAJ) Vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden im Januar und Februar 2019 insgesamt 39.710 Asylanträge (darunter 34.086 Erstanträge) entschieden, 10.802 (21,4 Prozent) Asylentscheidungen weniger als im Januar und Februar 2018. Gestellt wurden im Januar und Februar 2019 insgesamt 32.510 Asylanträge (darunter 27.885 Erstanträge), 1.940 (6,3 Prozent) Asylanträge mehr als im Januar und Februar 2018.
14.563 (36,7 Prozent) der 39.710 Entscheidungen im Januar und Februar 2019 waren „positive Entscheidungen“, darunter 8.670 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG). Im Januar und Februar 2018 betrug der Anteil „positiver Entscheidungen“ 33,1 Prozent (16.708 von 50.512).
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 16. März 2019 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit Ende 2014 bzw. 2015 (und kurzen Lesehilfen): Download_BIAJ20190316 (PDF: fünf Seiten*)
* Tab. 2, Spalte 10 und 11, Zeile 201312 am 17.02.2020 korrigiert
Weitere (auch aktuellere) BIAJ-Informationen zum Thema Migration, Flüchtlinge, Asyl: hier
Hartz-IV-Soll-Ist-Vergleich 2018: 1,105 Milliarden Euro weniger für "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit", 1,030 Milliarden Euro mehr für ...
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(BIAJ) 3,380 Milliarden Euro wurden im vergangenen Haushaltsjahr 2018 vom Bund für "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" (für "Leistungen zur Eingliederung gemäß SGB II" und nicht im SGB II geregelte Bundesprogramme) ausgegeben. Im Bundeshaushalt 2018 veranschlagt (Soll) waren für diesen Zweck 4,485 Milliarden Euro (ohne die Ausgabereste, die zu Lasten aller Einzelpläne für Mehrausgaben in Höhe von bis zu 400 Millionen Euro hätten in Anspruch genommen werden können). Die Minderausgaben (Ist kleiner Soll): 1,105 Milliarden Euro (ohne Berücksichtigung der genannten Ausgabereste). (Zur Entwicklung seit 2005 siehe Spalten 2 bis 4 in aktualisierter BIAJ-Tabelle hier: Download_BIAJ20190315)
5,585 Milliarden Euro wurden im vergangenen Haushaltsjahr 2018 vom Bund für "Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende" ausgegeben, ohne die etwa 970 Millionen Euro für den "kommunalen Finanzierungsanteil" an den "Gesamtverwaltungskosten der Jobcenter" (siehe hier). Im Bundeshaushalt 2018 waren für diesen Zweck 4,555 Milliarden Euro veranschlagt. Die Mehrausgaben (Ist größer Soll): 1,030 Milliarden Euro (ohne Berücksichtigung des "kommunalen Finanzierungsanteils"). (Zur Entwicklung seit 2005 siehe Spalten 5 bis 7 oben genannter BIAJ-Tabelle)
Unterhaltsvorschuss: Bremen und Hamburg im Ländervergleich der Ausgaben und Einnahmen des Bundes 2013 bis 2018
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(BIAJ) Ein unkommentierter tabellarischer Bremen-Hamburg-Ländervergleich der Ausgaben und Einnahmen des Bundes gemäß § 8 Unterhaltsvorschussgesetz* in den Haushaltsjahren 2013 bis 2018 - mit der Bitte um Beachtung der Fußnoten, insbesondere der Fußnote zu den "programm- und kassentechnischen Schwierigkeiten" in der Freien und Hansestadt Hamburg von Februar 2016 bis einschließlich Juli 2017: Download_BIAJ20190314 (PDF: zwei Seiten; Anhang mit ergänzenden Daten aus Hamburg auf Seite 2 ergänzt am 18. Juni 2019).
* bis 30. Juni 2017 "ein Drittel" und ab 01. Juli 2017 "40 Prozent" der Ausgaben und Einnahmen der Länder (bzw. deren Kommunen) insgesamt
Ergänzender Hinweis vom 27. März 2019. Hier finden Sie die BIAJ-Tabelle "Unterhaltsvorschuss in Bremen und Bremerhaven - 2011 bis 2018" mit allen Unterhaltsvorschuss-Haushaltsstellen in den Haushalten der beiden bremischen Stadtgemeinden und im Haushalt des Landes Bremen: Download_BIAJ20190327 (PDF: zwei Seiten) Zu entsprechenden Daten für die Freie und Hansestadt Hamburg in den Haushaltsjahren 2016 bis 2018 siehe den am 18. Juni 2019 angefügten Anhang im Download_BIAJ20190314.
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Unterhaltsvorschuss: hier.
Jobcenter: Bundesmittel für „SGB II-Eingliederungsleistungen“ und „Gesamtverwaltungskosten“ 2019
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(BIAJ) Den 406 Jobcentern wurden insgesamt 4,858 Milliarden Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" ("SGB II-Eingliederungsleistungen") und 5,332 Milliarden Euro für den Bundesanteil (84,8 Prozent) an den "Gesamtverwaltungskosten" in 2019 zugeteilt (zugewiesen). Zur Verteilung dieser Bundesmittel auf die einzelnen 406 Jobcenter (302 Jobcenter gE - "gemeinsame Einrichtungen" - und 104 Jobcenter zkT - "zugelassene kommunale Träger") siehe die BIAJ-Materialien vom 07. März 2019 hier: Download_BIAJ20190307 (PDF: zwei Text- und neun Tabellenseiten)