(BIAJ) „Neues Soll“: 26,4 Milliarden Euro. Im Bundeshaushalt 2020 waren für den in 2020 ursprünglich erwarteten Anstieg der Ausgaben für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld 20,9 Milliarden Euro veranschlagt (Soll 2019: 20,6 Milliarden Euro), einschließlich der Ausgaben von bis zu 700 Millionen Euro aus dem sog. Passiv-Aktiv-Transfer (PAT - anteilige Finanzierung der Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung gemäß § 16i SGB II - 2019: "rund 95 Mio. €" - BMF). Gemäß Nachtragshaushaltsgesetz 2020treten hinzu“: 5,5 Milliarden Euro. „Neues Soll“: 26,4 Milliarden Euro. (Anm.: Zur Berechnungsgrundlage der 5,5 Milliarden Euro siehe unter Abbildung.)

Das „neue Soll“ liegt etwa 6,5 Milliarden Euro (32,6 Prozent) über den Ausgaben des Bundes in den letzten 12 Monaten für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld von März 2019 bis Februar 2020 in Höhe von etwa 19,9 Milliarden Euro. Oder anders betrachtet: Nachdem in den ersten zwei Monaten dieses Jahres (Januar und Februar 2020) 3,526 Milliarden Euro ausgegeben wurden, werden für die 10 Monate von März bis Dezember 2020 Ausgaben in Höhe von 22,874 Milliarden Euro erwartet. Dies wären 39,7 Prozent (6,496 Milliarden Euro) mehr als die 16,378 Milliarden Euro, die von März bis Dezember 2019 ausgegeben wurden.

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Zur Berechnungsgrundlage: „Einschätzungen zur Zahl der zusätzlichen Leistungsberechtigten seien vor dem Hintergrund der dynamischen Entwicklungen mit großen Unsicherheiten verbunden. Je 100 000 zusätzlichen Bedarfsgemeinschaften im SGB II, die für einen Zeitraum von sechs Monaten Ansprüche auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes erhielten, ergäben sich Mehrausgaben von rund 800 Millionen Euro. Davon entfielen 625 Millionen Euro auf den Bund und 175 Millionen Euro auf die Kommunen.

Unter Berücksichtigung der Branchen- und Einkommensstruktur könnten bis zu 700 000 der 1,9 Millionen Solo-Selbständigen und bis zu 300 000 der 1,6 Millionen Selbständigen mit Angestellten für eine Antragstellung in Frage kommen. Zusammen mit weiteren Anspruchsberechtigten wäre eine Größenordnung von 1,2 Millionen zugehenden Bedarfsgemeinschaften infolge der Corona-Krise und dieser Regelung möglich. Bei sechs Monaten Leistungsbezug entspräche dies Mehrausgaben von rund 9,6 Milliarden Euro. Davon entfielen 7,5 Milliarden Euro auf den Bund (davon 5,5 Milliarden Euro für Arbeitslosengeld II und 2,0 Milliarden Euro für die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft) und 2,1 Milliarden Euro auf die Kommunen.“ (Deutscher Bundestag, Drucksache 19/18130 vom 25.03.2020 - Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD – Drucksache 19/18107; Hervorhebung durch BIAJ)