Hinweis vom 09.03.2021: Zur weiteren Entwicklung der Ausgaben für "Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit" in 2021 siehe hier.
(BIAJ) Aktualisiert bis Dezember 2020: Zwei BIAJ-Abbildungen zur Entwicklung der beitragsfinanzierten Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld. Die BIAJ-Abbildung 1 zeigt die jüngste Entwicklung der Ausgaben im Verlauf von 12 Monaten bis Ende 2020. Die bis zum 12-Monatszeitraum September 2017-August 2018 auf 53,2 Millionen Euro gesunkenen Ausgaben stiegen bis Februar 2020 auf 187,4 Millionen Euro (in den 12 Monaten von März 2019 bis Februar 2020). (1) Bis Ende Dezember 2020 stiegen diese Ausgaben dann auf nahezu 12,6 Milliarden Euro (im Jahr 2020).
Einschließlich der mit § 2 der Kurzarbeitergeld-Verordnung (KugV) vom 25.03.2020 zum 01.03.2020 eingeführten Erstattung von Beiträgen zur Sozialversicherung beim beitragsfinanzierten Kurzarbeitergeld (Kug) und dem umlagefinanzierten Saison-Kurzarbeitergeld aus Beitragsmitteln in Höhe von bisher 9,5 Milliarden Euro (!) wurden von der Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2020 insgesamt 22,1 Milliarden Euro ausgegeben. (siehe die aktualisierte BIAJ-Abbildung 1)
Im Dezember 2020 wurden von diesen 22,1 Milliarden Euro 1,993 Milliarden Euro ausgegeben – nach 3,388 Milliarden Euro im Mai, 4,007 Milliarden Euro im Juni, 3,815 Milliarden Euro im Juli, 2,652 Milliarden Euro im August, 2,113 Milliarden Euro im September und 2,016 Milliarden Euro im Oktober und 1,632 Milliarden Euro im November. (2)
(1) Das im Haushalt der BA veranschlagte Soll von 255 Millionen Euro wäre 2020 vermutlich - auch "ohne Corona" - überschritten worden. Allerdings nur minimal im Vergleich zum gegenwärtig erwarteten Anstieg.
(2) Mit den am 01. März 2020 rückwirkend in Kraft getretenen "Erleichterungen der Kurzarbeit" (Verordnung über Erleichterungen der Kurzarbeit - Kurzarbeitergeldverordnung – KugV) wird (bzw. wurde) von der Bundesregierung ein Anstieg der Ausgaben für die konjunkturelle Kurzarbeit auf über 13 Milliarden Euro erwartet - nominal etwa das Dreifache der Ausgaben im BA-Haushaltsjahr 2009, dem Haushaltsjahr mit den bisher höchsten Ausgaben für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld.
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB III (u.a. auch zum Arbeitslosengeld und Insolvenzgeld): hier_sgb3 (SGB II: hier_sgb2)
(BIAJ, 27.03.2020 - aktualisiert am 06.05., 05.06., 06.07., 04.08., 04.09., 07.10., 06.11., 07.12.2020 und 20.01.2021 - und zur weiteren Aktualisierung in 2021 siehe Hinweis vom 09.03.2021 oben)