BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge bis April 2018
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(BIAJ) Vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden von Januar bis April 2018 insgesamt 93.381 Asylanträge entschieden, davon 82.222 Erstanträge und 11.159 Folgeanträge. Lediglich 32,5 Prozent (30.332) der 93.381 Entscheidungen von Januar bis April 2018 waren „positive Entscheidungen“. Ein Jahr zuvor, von Januar bis April 2017, wurden vom BAMF insgesamt 285.476 Asylanträge entschieden. 46,3 Prozent (132.218) dieser 285.476 Asylentscheidungen von Januar bis April 2017 waren „positive Entscheidungen“. Und zwei Jahre zuvor, von Januar bis April 2016, wurden vom BAMF noch 62,1 Prozent (120.739) der 194.532 Asylentscheidungen „positiv entschieden“.
Betrachtet man lediglich den Anteil der Fälle, in denen eine Anerkennung der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a GG und § 3 Absatz 1 AsylG erfolgte, stellt sich dies im Vergleich der ersten vier Monate in den Jahren 2016 bis 2018 wie folgt dar. Von Januar bis April 2016 erfolgte in 58,7 Prozent der Fälle (Entscheidungen über Asylanträge) die Anerkennung der Rechtsstellung als Flüchtling, von Januar bis April 2017 in lediglich 21,5 Prozent der Fälle und von Januar bis April 2018 dann in nur noch 15,8 Prozent der Fälle (14.720 von 93.381).
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 11. Mai 2018 mit zwei aktualisierten Tabellen zur Entwicklung seit Ende 2015 (und kurzen Lesehilfen): Download_BIAJ20180511 (PDF: eine Text- und zwei Tabellen-Seiten; Hinweis: Spalte 8 in Tab.1 am 28. Mai 2018 teilweise korrigiert)
Siehe dazu auch die BIAJ-Abbildung zur Entwicklung der "Anerkennungsquoten" und "Gesamtschutzquoten" seit Ende 2014 vom 28. Mai 2018: Download_BIAJ20180528 (PDF: eine Seite DIN A4 quer) Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Migration, Flüchtlinge, Asyl - hier; darunter auch "BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge bis Mai 2018" (Tabellen und Abbildungen): BIAJ20180621.
Hartz IV im Bundeshaushalt 2018: Verteilung des unveränderten Solls im zweiten Regierungsentwurf
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(BIAJ) Die im ersten Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2018 (1. RegE vom 28. Juni 2017) veranschlagten Bundesmittel in Höhe von 36,954 Milliarden Euro für "Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende" (Hartz IV) wurden im zweiten Regierungsentwurf vom 2. Mai 2018 (2. RegE) nicht erhöht, sondern lediglich anders verteilt: 600 Millionen Euro weniger für Arbeitslosengeld II und jeweils 300 Millionen Euro mehr für die "Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung" und für die "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit". (294 Millionen mehr für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II", einschließlich der Mittel für das im Koalitionsvertrag angekündigte "neue(s) unbürokratische(s) Regelinstrument im Sozialgesetzbuch II", und 6 Millionen Euro mehr für das "Bundesprogramm zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit")
Die im 1. RegE veranschlagten Bundesmittel für die "Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende" (Hartz IV) in Höhe von 4,555 Milliarden Euro blieben im 2. RegE unverändert - trotz der spätestens seit Mitte Januar 2018 bekannten Ausgaben in 2017 in Höhe von 5,348 Milliarden Euro (ohne den kommunalen Finanzierungsanteil). Die Aufstockung der Bundesmittel für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" um 294 Millionen Euro deckt voraussichtlich etwa ein Viertel der erwarteten Umschichtungen von Bundesmitteln für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ zum Bundesanteil an den „Gesamtverwaltungskosten“ der Jobcenter.
Zu weiteren Informationen zum ersten und zweiten Regierungsentwurfs des Bundeshaushalts 2018 siehe die BIAJ-Kurzmitteilung vom 09. Mai 2018: Download_BIAJ20180509 (PDF: zwei Seiten)
Hinweis: Siehe dazu und zur Kürzung der veranschlagten Mittel für "Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende" im am 05. Juli 2018 vom Bundestag beschlossenene Bundeshaushalt 2018 die BIAJ-Kurzmitteilung "Hartz IV: Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Bundeshaushalt 2017, 2018 und 2019" vom 06. Juli 2018: hier.
Hartz IV: Ausgabenentwicklung 2005 bis 2017 – und der Gastkommentar eines SPD-Landrats
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(BIAJ) Am 29. April 2018 war in einem Gastkommentar „über Hartz IV“ im „Kurier am Sonntag“ zu lesen: „Ebenso falsch ist auch die Kritik am sogenannten Sozialabbau durch Hartz IV. Gleich im ersten Jahr stiegen die Ausgaben durch das neue Gesetz um fünf auf 48 Milliarden Euro, weil die ehemaligen Sozialhilfeempfänger und eine hohe Zahl der Arbeitslosenhilfeempfänger besser gestellt worden sind. Auch in den vergangenen fünf Jahren erhöhten sich die Ausgaben für die Regelsätze und Mehrbedarfe um 14 Prozent.“ Gastautor in der Sonntagsausgabe von Weser-Kurier, Bremer Nachrichten und Verdener Nachrichten: Peter Bohlmann, Landrat im niedersächsischen Kreis Verden und Mitglied der SPD. Warum der im Gastkommentar folgenden Kritik der Kürzung von „Mittel(n) für die Arbeits- und Qualifizierungsmaßnahmen“ eine solche „aufgewärmte“ Falschinformation vorangestellt wird oder werden muss, bleibt ein Rätsel. Die Überschrift des Gastkommentars: „Die Mängel erkennen und beseitigen“. Um insbesondere die „Mängel“ der Behauptung zu erkennen, die Ausgaben stiegen durch Hartz IV „um fünf auf 48 Milliarden Euro, weil die ehemaligen Sozialhilfeempfänger und eine hohe Zahl der Arbeitslosenhilfeempfänger besser gestellt worden sind“, empfehlen wir einen Blick in die BIAJ-Tabelle auf Seite 2 in der BIAJ-Kurzmitteilung vom 30. April 2018: Download_BIAJ20180430 (PDF: zwei Seiten; Hinweis: Die Spalte "2017" in der Tabelle auf Seite 2 wurde am 27. Mai 2018 aktualisiert!)
Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich April 2018 (mit bremischen Städten)
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(BIAJ) April 2018: 4,413 Millionen Arbeitsuchende. Darunter 2,384 Millionen registrierte Arbeitslose - davon 796.000 bei den Agenturen für Arbeit (Arbeitsagenturen) und 1,588 Millionen bei den Jobcentern registriert. 4,241 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV). Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im April 2018 und April 2017 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 27. April 2018 mit bremischer Ergänzung: Download_BIAJ20180427 (zwei Text- und sieben Tabellenseiten; bremische Städte auf Seite 9)
Jobcenter gE: Zuweisung und Ausgaben für "SGB II-Eingliederungsleistungen" 2012 bis März 2018
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(BIAJ) Ein aktualisierter Blick auf die Entwicklung der Zuweisungen (Bundesmittel) und Ausgaben (Ist) für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" (SGB II-EGL) der Jobcenter gE ("gemeinsame Einrichtungen" von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen) in den Jahren 2012 bis März 2018. (BIAJ-Abbildung unten) Die Ausgaben sind nach Erreichen des Maximums (nach 2011) im Juli 2017 (2,643 Milliarden Euro von August 2016 bis Juli 2017) in den folgenden acht Monaten um etwa 243,7 Millionen Euro gesunken.