Kinder, Jugendliche und Hartz IV: Kreis-, Großstadt- und Ländervergleich 2016 - neu berechnet
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(BIAJ) Die 401 Kreise von Gelsenkirchen bis Eichstätt, die 15 Großstädte von Essen bis München und die 16 Länder von Bremen bis Bayern: Ein Kreis-, Großstadt- und Ländervergleich der vom Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) neu berechneten SGB II-Quoten (Hartz IV) - in sechs Altersgruppen - auf Grundlage der erst Anfang 2018 (!) veröffentlichen Bevölkerungsfortschreibung bis Ende 2016 und Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit.
In der Altersgruppe unter 18 Jahre reichten die SGB II-Quoten (Anteil der unverheirateten Kinder und Jugendlichen an der altersgleichen Bevölkerung) Ende 2016 im Kreisvergleich von 39,8 Prozent bis 2,2 Prozent, im Großstadtvergleich von 32,5 Prozent bis 11,3 Prozent und im Ländervergleich von 31,0 Prozent bis 7,1 Prozent. Bei einer SGB II-Quote in der Altersgruppe unter 18 Jahre von 14,8 Prozent im Bundesdurchschnitt. (Westdeutschland 13,5 Prozent, Ostdeutschland 20,4 Prozent).
Die SGB II-Quoten und Berechnungsgrundlagen für alle Kreise, Großstädte und Länder (Bevölkerungsstand, Kinder und Jugendliche in SGB II-Bedarfsgemeinschaften) finden Sie in den BIAJ-Materialien. (u.a. den Länder- und Großstadtvergleich Ende 2016 auf Seite 3 und Ende 2015 auf Seite 15; die 15 Kreise mit den höchsten bzw. niedrigsten SGB II-Quoten u18 auf Seite 27 und 28) Die gesamten BIAJ-Materialien vom 20. Februar 2018 finden Sie hier: Download_BIAJ20180220 (PDF: zwei Text- und 26 Tabellenseiten)
Hinweis vom 20. Oktober 2018: Die BIAJ-Materialien mit entsprechenden Kreis-, Großstadt- und Ländervergleichen Ende 2017 finden Sie hier: Download_BIAJ20181020 (PDF: zwei Text- und 26 Tabellenseiten)
Armutsgefährdungsquote Alleinstehender 2006 bis 2016 - vor und nach Sozialleistungen (EUROSTAT)
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(BIAJ) Ein Blick auf die Entwicklung von drei Armutsgefährdungsquoten Alleinstehender in der Bundesrepublik Deutschland (EUROSTAT) von 2006 bis 2016: I. Armutsgefährdungsquote vor Sozialleistungen einschließlich Renten, II. Armutsgefährdungsquoten nach Renten und vor den anderen Sozialleistungen und III. Armutsgefährdungsquoten nach Sozialleistungen einschließlich Renten, die Armutsgefährdungsquote (III) (siehe Tabelle unten) 2016 betrug die Armutsgefährdungsquote Alleinstehender vor Sozialleistungen und Renten 63,6 Prozent. Sie lag damit in 2016 nahezu exakt auf dem Niveau von 2006. (63,5 Prozent)
Berichte über regionale Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern: Median statt Durchschnitt
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(BIAJ) In der aktuellen Berichterstattung über die regionalen Unterschiede der Bruttolöhne zwischen Frauen und Männern (bei sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung) wird der Eindruck erweckt (von "Welt" und diversen anderen Medien am 12./13. Februar 2018), dass es sich bei den genannten Lohndifferenzen um das Verhältnis der durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelte von Frauen und Männern (bei sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung) handelt. Dies trifft so aber nicht zu. Siehe dazu und zur "fehlenden Lohntransparenz" die BIAJ-Kurzmitteilung vom 14. Februar 2018 (mit allen Kreis-Daten zum Median - Zentralwert - der von Frauen bzw. Männern erzielten Entgelte): Download_BIAJ20180214 (PDF: eine Text- und 9 Tabellen-Seiten; 17:20 Uhr: auf Seite 1 wurde falscher Vergleichs-Betrag von 3.301 Euro auf 4.531 Euro korrigiert.)
Unterhaltsvorschuss 2006-2016: Ausgaben, Rückgriffquoten und ELB-Quoten - Ländervergleich
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(BIAJ) Unterhaltsvorschuss 2006 bis 2016: Ausgaben und Rückgriffquoten (Rückholquoten, Rückgriffsquoten) im Vergleich mit den ELB-Quoten in den Ländern. Die BIAJ-Materialien vom 12. Februar 2018 mit dem Ländervergleich finden Sie hier: Download_BIAJ20180212 (PDF: drei Seiten)
"Aktive Arbeitsmarktpolitik" 2017: Bund gab 1,054 Milliarden Euro weniger aus als veranschlagt
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(BIAJ) Im Bundeshaushalt 2017 waren für „Aktive Arbeitsmarktpolitik“ (Funktion 253) bei diversen Haushaltsstellen insgesamt 5,120 Milliarden Euro veranschlagt (Soll). Für „Aktive Arbeitsmarktpolitik“ ausgegeben wurden vom Bund (einschließlich der Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds - ESF) insgesamt 4,066 Milliarden Euro. Dies waren laut vorläufigem Haushaltsabschluss 365 Millionen mehr als im Vorjahr 2016, aber 1,054 Milliarden Euro weniger als die im Bundeshaushalt 2017 für „Aktive Arbeitsmarktpolitik“ veranschlagten 5,120 Milliarden Euro.