SGB II-Eingliederungstitel 2017: Jobcenter Bremen und Bremerhaven - Januar bis September 2017
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(BIAJ) Vom Jobcenter Bremen Stadt wurden von Januar bis September 2017 insgesamt 41,7 Millionen Euro (71,7 Prozent) der für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" zugeteilten 58,2 Millionen Euro ausgegeben, 6,1 Millionen Euro mehr als in den ersten neun Monaten 2016. Vom Jobcenter Bremerhaven wurden von Januar bis September 2017 insgesamt 12,6 Millionen Euro (67,0 Prozent) der für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" zugeteilten 18,8 Millionen Euro ausgegeben, 3,7 Millionen Euro mehr als in den ersten neun Monaten 2016. Siehe dazu und zu den Ausgaben für die einzelnen Leistungen (!) die BIAJ-Materialien vom 19. Oktober 2017: Download_BIAJ20171019HB (PDF: vier Seiten)
Jobcenter gE: Eingliederungsmittel und deren Ausschöpfung von Januar bis September 2017 – Bund und Länder
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(BIAJ) Die 303 Jobcenter gE ("gemeinsame Einrichtungen") haben von Januar bis September 2017 insgesamt 1,835 Milliarden Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" (Hartz IV) ausgegeben. (Januar bis September 2016: 1,601 Milliarden Euro) Von Januar bis Juli 2017 wurden 264 Millionen Euro mehr, im August und September 2017 insgesamt 30 Millionen Euro weniger ausgegeben als im entsprechenden Vorjahreszeitraum.
Gemessen an den zugeteilten Bundesmitteln für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ im Haushaltsjahr 2017 wurden in den ersten neun Monaten 2017 59,9 Prozent der zugeteilten Mittel für diese Leistungen ausgegeben. (Januar bis September 2016: 54,8 Prozent)
In den letzten 12 Monaten, von Oktober 2016 bis September 2017, wurden von den Jobcentern gE durchschnittlich 792 Euro pro erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ ausgegeben. (siehe Abbildung auf Seite 2 im Download) Zur Erinnerung: Im „Agenda-Jahr“ 2010 wurden von allen Jobcentern durchschnittlich 1.167 Euro pro ELB für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ ausgegeben.
Weitere differenzierte Informationen zu den Ausgaben im Bund und in den Ländern (Jobcenter gE) in den ersten neun Monaten der Haushaltsjahre 2016 und 2017 (und im Haushaltsjahr 2016 insgesamt) finden Sie in den BIAJ-Materialen vom 19. Oktober 2017: Download_BIAJ20171019 (PDF: 3 Text und 17 Tabellenseiten, jeweils eine für den Bund und die 16 Länder)
Jobcenter gE: Zuweisung und Ausgaben für "SGB II-Eingliederungsleistungen" 2012 bis September 2017
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(BIAJ) Ein Blick auf die Entwicklung der Zuweisungen (Bundesmittel) und Ausgaben (Ist) für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" (SGB II-EGL) der Jobcenter gE ("gemeinsame Einrichtungen" von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen) in den Jahren 2012 bis September 2017 - aus aktuellem Anlass mit besonderer Beachtung der Entwicklung nach der Bundestagswahl 2013. Ein ähnliches Szenario könnte sich nach der Bundestagswahl 2017 wiederholen. Das Sinken der Ausgaben nach Juli 2017 (gleitende Jahressummen bis zuletzt 2,613 Milliarden Euro von Oktober 2016-September 2017) wird sich in den nächsten Monaten fortsetzen. Siehe die BIAJ-Abbildung vom 16. Oktober 2017 mit Erläuterungen (Lesehilfen):
Hartz IV: Sanktionen gegen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) im Ländervergleich
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(BIAJ) Von Juli 2016 bis Juni 2017 (der bisher aktuellste Berichtsmonat) wurden von den Jobcentern insgesamt 957.428 Sanktionen gegen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - Arbeitslosengeld II) neu festgestellt. (siehe Tabelle unten, Spalte 7) 14,9 Prozent dieser 957.428 Kürzungen des „menschenwürdigen Existenzminimums“ (BVerfG) erfolgten in Berlin (BE: Spalte 8) - ein bisher noch nie erreichter Hauptstadt-Anteil an den Hartz-IV-Sanktionen in der Bundesrepublik Deutschland.
Gemessen am jahresdurchschnittlichen ELB-Bestand (Spalte 3) wurden von Juli 2016 bis Juni 2017 durchschnittlich 22,0 Sanktionen pro 100 ELB (im Bestand) neu festgestellt. In den Ländern reicht diese Kennzahl (Sanktionenquote) von 36,1 (pro 100) in Berlin (Rang 1 im Negativ-Ranking) und 27,1 in Sachsen (SN: Rang 2) bis 15,2 im Saarland (SL: Rang 16). (Spalten 11 und 12) Siehe dazu, zu den anderen Ländern und zum Vorjahresvergleich (Juli 2015 bis Juni 2016) die folgende nicht weiter kommentierte BIAJ-Tabelle vom 13. Oktober 2017:
Weiterlesen: Hartz IV: Sanktionen gegen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) im Ländervergleich
BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge bis September 2017
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(BIAJ) Oktober 2016 bis September 2017: 748.154 Entscheidungen über Asylanträge, darunter nur noch 49,0 Prozent (366.721) "positive Entscheidungen". Von den 366.721 "positiven Entscheidungen" in den letzten 12 Monaten entfielen 54,7 Prozent (200.757) auf den eingeschränkten "subsidiären Schutz" und das "Abschiebungsverbot". In lediglich 45,3 Prozent (165.964) der Fälle („positive Entscheidungen“) wurde vom BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) die "Rechtsstellung als Flüchtling“ festgestellt. Zwei Jahre zuvor, von Oktober 2014 bis September 2015, entfielen von den 83.216 "positiven Entscheidungen" 95,6 Prozent (79.590) auf die Feststellung der "Rechtsstellung als Flüchtling".
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 12. Oktober 2017 mit zwei aktualisierten Tabellen (und kurzen Lesehilfen): Download_BIAJ20171012 (PDF: eine Text- und zwei Tabellen-Seiten) (weitere BIAJ-Informationen zum Thema BAMF - Migration, Flüchtlinge, Asyl - hier)