Arbeitslosengeld-II- und Sozialgeld-Ausgaben 2015 bis September 2022
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(BIAJ) Von Januar bis September 2022 wurden vom Bund für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld insgesamt 16,787 Milliarden Euro ausgegeben, 151 Millionen Euro (0,9 Prozent) weniger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Die steigende 12-Monatssumme der Ausgaben betrug von Oktober 2021 bis September 2022 insgesamt 21,597 Milliarden Euro. Sie lag damit 512 Millionen Euro über dem Haushaltssoll 2022. (Soll 2022: 21,085 Milliarden Euro; Ist 2021: 21,748 Milliarden Euro)
Gemessen an den durchschnittlich 5,103 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) wurden vom Bund in den 12 Monaten von Oktober 2021 bis September 2022 für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld monatlich durchschnittlich 352,72 Euro pro RLB ausgegeben. (1) Ein Jahr zuvor, von Oktober 2020 bis September 2021, wurden für die durchschnittlich 5,327 Millionen RLB durchschnittlich 340,79 Euro pro Monat ausgegeben. (2) (2021: 345,01 Euro bei durchschnittlich 5,253 Millionen RLB)
(1) Einschließlich der „Einmalzahlung für den Monat Juli 2022“: § 73 SGB II - „Leistungsberechtigte, die für den Monat Juli 2022 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben und deren Bedarf sich nach der Regelbedarfsstufe 1 oder 2 richtet, erhalten für diesen Monat zum Ausgleich der mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehenden Mehraufwendungen eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro.“
(2) Einschließlich der Einmalzahlung 2021: „Leistungsberechtigte, die für den Monat Mai 2021 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben und deren Bedarf sich nach Regelbedarfsstufe 1 oder 2 richtet, erhalten für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 30. Juni 2021 zum Ausgleich der mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehenden Mehraufwendungen eine Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro. Satz 1 gilt auch für Leistungsberechtigte, deren Bedarf sich nach Regelbedarfsstufe 3 richtet, sofern bei ihnen kein Kindergeld als Einkommen berücksichtigt wird.“ (§ 70 Gesetz zur Regelung einer Einmalzahlung der Grundsicherungssysteme an erwachsene Leistungsberechtigte und zur Verlängerung des erleichterten Zugangs zu sozialer Sicherung und zur Änderung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Sozialschutz-Paket III) vom 10. März 2021)
Erdgas-Inlandsverbrauch Januar-September 2022: EU minus 9,9 Prozent, Norwegen plus 21,9 Prozent?
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(BIAJ) EU: minus 9,9 Prozent, DE: minus 11,7 Prozent, NO: plus 21,9 Prozent. Nach den vorliegenden Daten zum "Inlandsverbrauch - berechnet wie im MOS GAS" (Eurostat) ist dieser gesamte Inlandsverbrauch (von Haushalten, Gewerbe, Industrie u.s.w.) in der EU in den Monaten Januar bis September 2022 im Vorjahresvergleich um 9,9 Prozent gesunken, in der Bundesrepublik Deutschland (DE) um 11,7 Prozent. In Norwegen (NO) ergibt sich aus den entsprechenden Eurostat-Daten ein Anstieg um 21,9 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum Januar bis September 2021. (siehe Spalte 5 in der unkommentierten BIAJ-Tabelle unten bzw. in der einseitigen PDF hier - siehe dort auch die weiteren Daten zum gesamten "Inlandsverbrauch" pro EW und Monat in den Spalten 6 bis 8)
Die bemerkenswerten Ergebnisse (EU und NO) der Auswertung der Eurostat-Daten zum "Inlandsverbrauch" von Erdgas in den Monaten Januar bis September 2021 und 2022 nahm das BIAJ am gestrigen Abend (20.10.2022) zum Anlass zu folgenden kurzen Frage an Eurostat:
"Gibt es eine Erklärung für den im Vergleich zur EU extrem hohen Anstieg des berichteten Inlandsverbrauchs in Norwegen? (z.B. Inlandsverbrauch durch Auffüllen von Speichern)".
Die Eurostat-Antwort vom 21.10.2022 (13:09 Uhr):
"Da an Eurostat von den jeweiligen Meldeländern nur die Daten ohne Interpretationen oder Analysen geliefert werden, liegt bei Eurostat keine Erklärung für die von Ihnen genannte Entwicklung vor.
Wir empfehlen Ihnen, hierzu direkt die nationale amtliche Statistik Norwegens zu konsultieren: https://www.ssb.no/en/energi-og-industri/energi/statistikk/produksjon-og-forbruk-av-energi-energibalanse-og-energiregnskap".
Die Frage wurde nach dieser Eurostat-Anwort am 21.10.2022 (14:21 Uhr) an das "Statistics Norway's Information Centre" gestellt.
Bremen, 21.10.2022
Nachtrag: Die Antwort von Statistics Norway (Department for energy, environmental and transportation statistics) zum Anstieg des Erdgas-Inlandsverbrauchs um 21,9 Prozent (Januar bis September 2022 im Vergleich zum entsprechenden Vorjahrszeitraum) um 21,9 Prozent (e-Mail vom 26.10.2022):
"Ende Mai dieses Jahres wurde in Norwegen eine große LNG-Anlage wieder in Betrieb genommen, nachdem sie aufgrund eines Brandes im Jahr 2020 stillgelegt worden war.
Infolgedessen ist es nicht überraschend, dass der inländische Erdgasverbrauch in Norwegen gestiegen ist.
In Anbetracht der sehr großen Mengen an gefördertem und exportiertem Erdgas ist ein Anstieg des Inlandsverbrauchs um 21,9 % nicht als extrem anzusehen, da die Mengen im Vergleich zu den Ausfuhren sehr gering sind.“
Nach dem Dank für die Antwort und Hinweis auf die Veröffentlichung der Antwort kam am selben Tag (26.10.2022) noch folgende Ergänzung von Statistics Norway: "Ein weiterer wichtiger Hinweis ist, dass Norwegen im Vergleich zu anderen europäischen Ländern einen einzigartigen Strommix hat. Wie Sie vielleicht wissen, macht die Wasserkraft etwa 90 % des norwegischen Strommixes aus. Daher ist der Erdgasverbrauch im Inland fast ausschließlich auf große Industrieanlagen wie die erwähnte LNG-Anlage zurückzuführen." (Antworten aus dem Englischen übersetzt mit www.DeepL.com/Translator)
Ergänzung: Siehe dazu auch den am 27.10.2022 angefügten tabellarischen Vergleich des Gas-Inlandsverbrauchs in der Bundesrepublik Deutschland, in den Niederlanden und in Norwegen (PDF bzw. unten) - und dort insbesondere die Spalten 3/4, 7/8 und 11/12 in der Zeile 3.2.5 Haushalte. Während in Deutschland 28,9 Prozent der Inlandsverbrauchs bzw. 40,0 Prozent des Energieendverbrauchs (Gas) in 2020 auf die Haushalte entfielen, waren dies in Norwegen lediglich 0,03 Prozent bzw. 0,2 Prozent. (Niederlande: 20,2 Prozent bzw. 34,4 Prozent) (2019 auf Seite 2 der PDF)
Jobcenter gE: Eingliederungsmittel und deren Ausschöpfung von Januar bis September 2022 – Bund und Länder
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(BIAJ) Von den 301 Jobcentern gE ("gemeinsame Einrichtungen" von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit) wurden von Januar bis September 2022 insgesamt 2,389 Milliarden Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" ausgegeben (einschließlich von 140,3 Millionen Euro aus dem sog. "Passiv-Aktiv-Transfer"). Von den zugeteilten 3,836 Milliarden Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" im Haushaltsjahr 2022 (ohne die Mittel aus dem "Passiv-Aktiv-Transfer") wurden von den Jobcentern gE von Januar bis September 2022 insgesamt 2,249 Milliarden Euro (58,6 Prozent) ausgegeben.
Weitere, differenzierte Informationen zu den Ausgaben für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ und zum "Passiv-Aktiv-Transfer" im Bund und in den Ländern (Jobcenter gE) von Januar bis September 2021 und 2022 finden Sie in den BIAJ-Materialien vom 14. Oktober 2022: Download_BIAJ20221014 (PDF: zwei Text- und 17 Tabellenseiten, jeweils eine für den Bund und die 16 Länder)*
* nach dem zum 1. Januar 2022 erfolgten Zusammenschluss von zwei Jobcentern (Wartburgkreis und Stadt Eisenach)
Arbeitslosengeld-Ausgaben 2012 bis September 2022
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(BIAJ) In den 12 Monaten von Oktober 2021 bis September 2022 wurden von der Bundesagentur für Arbeit für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) insgesamt 16,600 Milliarden Euro ausgegeben (1) - 2,860 Milliarden Euro weniger als im Jahr 2021 und 5,842 Milliarden Euro weniger als in den 12 Monaten von Juni 2020 bis Mai 2021 als mit Ausgaben in Höhe von 22,442 Milliarden Euro das nominale Ausgaben-Maximum (12-Monatssumme) nach 2006 erreicht wurde. (Januar bis Dezember 2006: 22,899 Milliarden Euro). (siehe BIAJ-Abbildung unten)
Im Haushalt 2022 der Bundesagentur für Arbeit sind für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld 15,8775 Milliarden Euro (1) veranschlagt. Das Soll würde erreicht, wenn in den letzten drei Monaten des Haushaltsjahres etwa 723 Millionen Euro weniger ausgegeben werden als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Die Entwicklung der Ausgaben in den letzten Monaten deutet darauf hin, dass das Soll in 2022 überschritten wird. Im Juni 2022 wurden noch etwa 252 Millionen Euro weniger ausgegeben als im Juni 2021, im Juli noch etwa 196 Millionen Euro weniger als im Juli 2021, im August etwa 121 Millionen Euro weniger als im August 2021 und im September nur noch 73 Millionen Euro weniger als im September 2021.
(1) hier immer einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge – Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung und ohne das „Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung“ für das in 2019 insgesamt 1,217 Milliarden Euro, in 2020 insgesamt 1,269 Milliarden Euro und in 2021 insgesamt 1,307 Milliarden Euro ausgegeben wurden (Soll 2022: 1,420 Milliarden Euro – Ist bis September 2022: 850,4 Millionen Euro).
Zur Entwicklung der Ausgaben der BA für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld bis September 2022 siehe hier.
BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis September 2022
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(BIAJ) Vorbemerkung: Die Entwicklung der „Anerkennungsquote“ und der „Gesamtschutzquote“ driften seit Anfang 2022 immer weiter auseinander. Siehe dazu insbesondere die Abbildung 3 im PDF-Download auf Seite 5 oder unten. n
Von Januar bis September 2022 wurden insgesamt 154.557 Asylanträge gestellt, darunter 134.908 Erstanträge – 34.639 (34,5 Prozent) mehr Erstanträge als von Januar bis September 2021. 19.055 (14,1 Prozent) der 134.908 gestellten Asylerstanträge von Januar bis September 2022 waren Anträge von (für) in der Bundesrepublik Deutschland geborenen Kindern (geborene Kinder) im Alter von unter einem Jahr. (Januar bis September 2021: 19.554 bzw. 19,5 Prozent der Asylerstanträge)
Entschieden wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von Januar bis September insgesamt 172.314 Asylanträge, darunter 147.141 Erstanträge. 55,7 Prozent (95.949) der 172.314 Entscheidungen von Januar bis September 2022 waren „positive Entscheidungen“, darunter lediglich 31.253 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG). In den letzten 12 Monaten, von Oktober 2021 bis September 2022, wurden vom BAMF 209.045 Asylanträge entschieden, darunter 176.450 Erstanträge. Von den 209.045 Entscheidungen in den 12 Monaten von Oktober 2021 bis September 2022 waren 53,5 Prozent (111.940) „positive Entscheidungen“, darunter lediglich 39.847 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling.
Die Zahl der anhängigen Verfahren („noch nicht vom Bundesamt entschieden“) betrug Ende September 2022 insgesamt 101.380, 17.133 (20,3 Prozent) mehr als Ende September 2021.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 12. Oktober 2022 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014: Download_BIAJ20221012 (PDF: fünf Seiten)
Weiterlesen: BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis September 2022