Ausgaben der Jobcenter gE für „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) – Januar 2019 bis August 2022
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(BIAJ) Von den Jobcentern gE („gemeinsame Einrichtungen“ von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen) wurden für das zum 1. Januar 2019 in das SGB II neu eingefügte Regelinstrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) in den 12 Monaten von September 2021 bis August 2022 insgesamt 725,8 Millionen Euro ausgegeben - 537,2 Millionen Euro (74,0 Prozent) aus den Bundesmitteln, die den Jobcentern für die Finanzierung für „Leistungen zur Eingliederung“ (SGB II) zugeteilt wurden, und 188,5 Millionen Euro (26,0 Prozent) aus dem sog. Passiv-Aktiv-Transfer (PAT). Im Haushaltsjahr 2021: 734,2 Millionen Euro, darunter 182,5 Millionen Euro (24,9 Prozent) aus dem PAT.
Gemessen am durchschnittlichen Bestand der von den Jobcentern gE gemäß § 16i SGB II geförderten Arbeitsverhältnisse („TN-Bestand“: 33.500) wurden in den 12 Monaten von Juni 2021 bis Mai 2022* durchschnittlich 1.819 Euro pro Arbeitsverhältnis und Monat („Ausgaben pro TN/Monat“) ausgegeben – in Westdeutschland durchschnittlich 1.891 Euro und in Ostdeutschland 1.672 Euro. In den Ländern reichten diese Ausgaben in den 12 Monaten von Juni 2021 bis Mai 2022 von 1.993 Euro pro Monat in Nordrhein-Westfalen (NW) bis 1.589 Euro in Sachsen (SN).
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 20. September 2022 (zwei Text- und sieben Tabellenseiten) finden Sie hier: Download_BIAJ20220920 (PDF: zwei Text- und sieben Tabellen-Seiten - Auszug - Tabelle 1 von 7 - unten = Seite 3 in PDF)
Hinweis vom 28.09.2022: Zu den einzelnen Jobcentern in 2021 (einschließlich der Jobcenter zkT) siehe hier.
Ausbildungsverträge: neu abgeschlossen und vorzeitig gelöst – Bund und Länder 2011 bis 2021
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(BIAJ) 2021 wurden gemäß Berufsbildungsstatistik insgesamt 466.176 neue Ausbildungsverträge abgeschlossen, 2.865 (0,6 Prozent) mehr als im Vorjahr 2020, 44.694 (8,7 Prozent) weniger als 2019 bzw. 94.923 (16,9 Prozent) weniger als 2011. Frauen: 168.627 neue Ausbildungsverträge, 966 (0,6 Prozent) mehr als im Vorjahr 2020, 17.685 (9,5 Prozent) weniger als 2019 bzw. 58.782 (25,8 Prozent) weniger als 2011. Männer: 297.549 neue Ausbildungsverträge, 1.899 (0,6 Prozent) mehr als im Vorjahr 2020, 27.009 (8,3 Prozent) weniger als 2019 bzw. 36.138 (10,8 Prozent) weniger als 2011. (siehe zu den Merkmalen auch die Fußnote 1 auf Seite 1 der BIAJ-Materialien vom 16.09.2022)
Vorzeitig gelöst wurden 2021 insgesamt 141.207 Ausbildungsverträge, 3.423 (2,5 Prozent) mehr als im Vorjahr 2020 bzw. 12.942 (8,4 Prozent) weniger als 2019, dem Jahr mit den meisten vorzeitigen Vertragslösungen im Beobachtungszeitraum 2011-2021. (Seite 4 und 21, Spalte 6)
Die Lösungsquote (insgesamt) stieg 2021 auf 26,7 Prozent. (Ausbildungsbereich Industrie und Handel: 23,5 Prozent; Ausbildungsbereich Handwerk: 33,6 Prozent) Die Lösungsquote bei den weiblichen Auszubildenden (2021: 27,1 Prozent) lag, abgesehen von 2019, im gesamten Beobachtungszeitraum 2011-2021 über der Lösungsquote bei den männlichen Auszubildenden (2021: 26,4 Prozent). (Seite 4, Spalten 12 und 14)
In den Ländern reichte die Lösungsquote in 2021 von 23,5 Prozent in Baden-Württemberg (Seite 5) bis 34,2 Prozent in Berlin (Seite 7). 2021 stieg die Lösungsquote im Vorjahresvergleich in allen 16 Ländern – am stärksten in Schleswig-Holstein. (Seite 19 und 21)
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 17. September 2022 zu den neu abgeschlossenen und vorzeitig gelösten Ausbildungsverträgen im Bund und den Ländern 2011 bis 2021 (mit 17 BIAJ-Datenblättern; insgesamt und darunter die Ausbildungsbereiche Industrie und Handel und Handwerk, differenziert nach Geschlecht) finden Sie hier: Download_BIAJ20220917 (PDF: 3 Text- und 18 Tabellenseiten, für die Bundesrepublik Deutschland und jedes Land und Veränderungen 2020-2021 je eine Tabellenseite)
Die BIAJ-Datenblätter (ohne den kurzen Textteil), Bundesrepublik Deutschland und Länder in alphabetischer Reihenfolge sind unten angefügt.
Konjunkturelles Kurzarbeitergeld: Ausgaben 2018 bis August 2022
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(BIAJ) Von September 2021 bis August 2022 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ insgesamt 5,653 Milliarden Euro ausgegeben, davon 3,661 Milliarden Euro für das „konjunkturelle Kurzarbeitergeld“ (Kug) und 1,992 Milliarden Euro für die „SV-Erstattungen Kug und Saison-Kug“. (1)
Im Vergleich zum bisherigen 12-Monats-Maximum – 31,907 Milliarden Euro von Mai 2020 bis April 2021, davon 18,340 Milliarden Euro für das „konjunkturelle Kurzarbeitergeld“ (Kug) und 13,567 Milliarden Euro für die „SV-Erstattungen Kug und Saison-Kug“ – sind die Ausgaben (12-Monatssumme) für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ im Verlauf der letzten 16 Monate um 26,254 Milliarden Euro gesunken. (siehe dazu die BIAJ-Abbildung)
Im von der Bundesregierung genehmigten und vom Verwaltungsrat der BA am 21. Dezember 2021 erneut festgestellten BA-Haushalt 2022 sind für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ insgesamt 2,260 Milliarden Euro veranschlagt, davon 1,482 Milliarden Euro für das „konjunkturelle Kurzarbeitergeld“ und 778 Millionen Euro für die „SV-Erstattungen Kug und Saison-Kug“.
Hinweis zu einigen BA-Informationen zum Kurzarbeitergeld:
1. „Kurzarbeitergeld – Informationen für Arbeitnehmer“
2. „Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld“
3. „Corona-Krise: Kurzarbeitergeld für Unternehmen“
(1) Hier und im Folgenden können kleinere Rundungsdifferenzen auftreten.
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB III: hier_sgb3 (SGB II: hier_sgb2)
Arbeitslosengeld-Ausgaben 2012 bis August 2022
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(BIAJ) In den 12 Monaten von September 2021 bis August 2022 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA )für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) insgesamt 16,673 Milliarden Euro ausgegeben (1) - 2,787 Milliarden Euro weniger als im Jahr 2021 und 5,769 Milliarden Euro weniger als in den 12 Monaten von Juni 2020 bis Mai 2021 als mit Ausgaben in Höhe von 22,442 Milliarden Euro das nominale Ausgaben-Maximum (12-Monatssumme) nach 2006 erreicht wurde. (Januar bis Dezember 2006: 22,899 Milliarden Euro). (siehe BIAJ-Abbildung unten)
Im Haushalt 2022 der Bundesagentur für Arbeit sind für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld 15,8775 Milliarden Euro (1) veranschlagt. Das Soll würde erreicht, wenn in den letzten vier Monaten des Haushaltsjahres 795 Millionen Euro weniger ausgegeben werden als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Die Entwicklung der Ausgaben in den letzten Monaten deutet darauf hin, dass das Soll in 2022 überschritten wird. Im Juni 2022 wurden noch etwa 252 Millionen Euro weniger ausgegeben als im Juni 2021, im Juli 2022 noch etwa 196 Millionen Euro weniger als im Juli 2021 und im August 2022 dann nur noch 121 Millionen Euro weniger als im August 2021.
(1) hier immer einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge – Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung und ohne das „Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung“ für das in 2019 insgesamt 1,217 Milliarden Euro, in 2020 insgesamt 1,269 Milliarden Euro und in 2021 insgesamt 1,307 Milliarden Euro ausgegeben wurden (Soll 2022: 1,420 Milliarden Euro).
Zur Entwicklung der Ausgaben der BA für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld bis September 2022 siehe hier. (am 08.10.2022 aktualisiert)
BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis August 2022
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(BIAJ) Vorbemerkung: Die Entwicklung der „Anerkennungsquote“ und der „Gesamtschutzquote“ driften seit Anfang 2022 immer weiter auseinander. Siehe dazu insbesondere die Abbildung 3 im PDF-Download auf Seite 5 oder unten. n
Von Januar bis August 2022 wurden insgesamt 132.618 Asylanträge gestellt, darunter 115.402 Erstanträge – 30.172 (35,4 Prozent) mehr Erstanträge als von Januar bis August 2021. 16.937 (14,7 Prozent) der 115.402 gestellten Asylerstanträge von Januar bis August 2022 waren Anträge von (für) in der Bundesrepublik Deutschland geborenen Kindern (geborene Kinder) im Alter von unter einem Jahr. (Januar bis August 2021: 17.493 bzw. 20,5 Prozent der Asylerstanträge)
Entschieden wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von Januar bis August 2022 insgesamt 151.271 Asylanträge, darunter 129.172 Erstanträge. 55,4 Prozent (83.769) der 151.271 Entscheidungen von Januar bis August 2022 waren „positive Entscheidungen“, darunter lediglich 27.892 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG). In den letzten 12 Monaten, von September 2021 bis August 2022, wurden vom BAMF 199.521 Asylanträge entschieden, darunter 167.942 Erstanträge. Von den 199.521 Entscheidungen in den 12 Monaten von September 2021 bis August 2022 waren 52,7 Prozent (105.211) „positive Entscheidungen“, darunter lediglich 39.509 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling.
Die Zahl der anhängigen Verfahren („noch nicht vom Bundesamt entschieden“) betrug Ende August 2022 insgesamt 100.377, 24.798 (32,8 Prozent) mehr als Ende August 2021.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 08. September 2022 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014: Download_BIAJ20220908 (PDF: fünf Seiten)
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Migration, Flüchtlinge, Asyl: hier