Altersarmut: Armutsgefährdungsquoten 2005 bis 2021 im Ländervergleich
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(BIAJ) Ein unkommentierter Blick auf die jährlich berichtete, tendenziell stark gestiegene "Armutsgefährdungsquote" in der Altersgruppe 65 Jahre und älter im Bund und in den 16 Ländern 2005 bis 2021: BIAJ_20220930 (PDF: eine Seite). Bei Vorjahresvergleichen sind die Zeitreihenbrüche durch "methodische Veränderungen" zu beachten, insbesondere die in 2020 (siehe Fußnoten in den BIAJ-Tabelle).
Eine noch unbeantwortete Frage: Welchen Effekt hatten die „methodischen Veränderungen“ auf den insbesondere in Bremen und Hamburg extrem hohen Anstieg der Armutsgefährdungsquote in der Altersgruppe 65 Jahre und älter?
Bremen (Land): von 15,3 Prozent in 2019 auf 21,2 Prozent in 2021 und im negativen Länder-Ranking von Rang 7 in 2019 auf Rang 1 in 2021
Hamburg: von 14,6 Prozent in 2019 auf 19,0 Prozent in 2021 und im negativen Länder-Ranking von Rang 10 in 2019 auf Rang 4 in 2021.
Anmerkung: Die endgültigen Ergebnisse der Sozialberichterstattung 2021 - u.a. zur Armutsgefährdung - werden nach Auskunft des Statistischen Bundesamter (Destatis) "voraussichtlich im Mai 2023 veröffentlicht".
"Wohngeld-Plus"-Gesetzentwurf: Erstaunliches Auf und Ab der Haushaltsbelastung und -entlastung
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(BIAJ) Ein kurzer Blick auf die Tabellen zur von der Bundesregierung erwarteten "Haushaltsbelastung (+) beziehungsweise -entlastung (-)" des Bundes, der Länder und der Kommunen im Kabinettentwurf vom 28.09.2022 und im Referentenentwurf vom 22.09.2022 des "Wohngeld-Plus-Gesetz" in den Haushaltsjahren 2023 bis 2026 ("ohne Erfüllungsaufwand"): ein erstaunliches Auf und Ab in den Jahren 2023 bis 2026 und fehlende (vom BIAJ ergänzte) Zeilen zum "Gesamt" der Haushaltsbelastung bzw. -entlastung.
Mittel und Ausgaben für "Leistungen zur Eingliederung", darunter für "Teilhabe am Arbeitsmarkt" (§ 16i SGB II) - Jobcenter 2021
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(BIAJ) Für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" in 2021 wurden den 405 Jobcentern insgesamt 5,004 Milliarden Euro zugewiesen (zugeteilt). 4,048 Milliarden Euro (80,9 Prozent) davon wurden für diese Leistungen ausgegeben. (siehe Spalten 2, 4 und 5 in der BIAJ-Tabelle, Seite 1) Bei jahresdurchschnittlich 3,792 Millionen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) entsprach dies einer Zuweisung in Höhe von 109,97 Euro pro ELB und Monat und Ausgaben in Höhe von 88,96 Euro pro ELB und Monat. (siehe Spalten 1, 3 und 6) Von den Ausgaben in Höhe von 4,048 Milliarden Euro entfielen 703,1 Millionen Euro (17,4 Prozent) auf die "Teilhabe am Arbeitsmarkt" gemäß § 16i SGB II (TaAM). (siehe Spalten 7 und 8) Einschließlich der Mittel aus dem sogenannten Passiv-Aktiv-Transfer (PAT: "aktivierte Mittel aus dem Titel für Arbeitslosengeld II") wurden 2021 insgesamt 925,1 Millionen Euro für "Teilhabe am Arbeitsmarkt" gemäß § 16i SGB II ausgegeben, 24,0 Prozent davon aus dem PAT. (siehe Spalten 9 und 10) Bei durchschnittlich 42.700 Teilnehmerinnen und Teilnehmer (TN; geförderte Beschäftigungsverhältnisse), 11 pro 1.000 ELB im jahresdurchschnittlichen Bestand, wurden im Monat durchschnittlich 1.805 Euro pro Monat und TN ausgegeben. (siehe Spalten 11 bis 13)
Zu den entsprechenden Daten in den einzelnen Jobcentern siehe die BIAJ-Tabelle vom 28. September 2022: BIAJ_20220928 (PDF, 14 Seiten mit allen 405 Jobcentern - wie immer auf der BIAJ-Seite kostenfrei)
Drei Erdgas-Statistiken im Vergleich (Einfuhr/Import/Netzeinspeisung und Ausfuhr/Export/Netzausspeisung)
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(BIAJ) Drei Erdgas-Statistiken im Vergleich (Einfuhr/Import/Netzeinspeisung und Ausfuhr/Export/Netzausspeisung):
1. "Einfuhr und Ausfuhr Erdgas in gasförmigem Zustand" (Destatis - Außenhandelsstatistik),
2. Import und Export von Erdgas gemäß Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und
3. "Netzeinspeisung von Gas aus und Netzausspeisung von Gas in Nachbarstaaten" (Destatis- und Eurostat-Energie-Statistik)
Siehe die zwei BIAJ-Abbildungen und die zwei Daten-Tabellen zu den Abbildungen unten. Anmerkung: Die Ergebnisse (Daten) der Nachprüfungen durch Destatis nach den Hinweisen des BIAJ sind noch nicht bekannt (siehe dazu hier). Anmerkung: Die Differenzen zwischen den Datenreihen der Außenhandelsstatistik (Destatis) und des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) - insbesondere am aktuellen Rand - könnten auch mit Blick auf das Nachvollziehen der Berechnung der umstrittenen Gasbeschaffungsumlage (kurz: Gasumlage) durch den "Marktgebietsverantwortlichen", die Trading Hub Europe GmbH (THE), von Interesse sein - auch wenn zu den differierenden Daten über den Im- und Export (noch) die jeweils erzielten Im- und Export-Preise fehlen. Bremen, 25.09.2022.
Anmerkung vom 30.09.2022:
1. "Eine Aussage wann die Prüfung und die evtl. Berichtigungen der Angaben zum Außenhandel mit Erdgas abgeschlossen sind kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht gemacht werden." (Destatis 30.09.2022)
2. Zur Geheimhaltung der Daten zum Erdgas-Import nach Herkunftsländern siehe unten, unter den Tabellen.
Hinweis vom 07.10.2022: Siehe dazu auch "Erdgasexport aus der Bundesrepublik Deutschland in den diversen amtlichen Gasstatistiken".
Weiterlesen: Drei Erdgas-Statistiken im Vergleich (Einfuhr/Import/Netzeinspeisung und...
Arbeitslosengeld-II- und Sozialgeld-Ausgaben 2015 bis August 2022
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(1) Einschließlich der „Einmalzahlung für den Monat Juli 2022“: § 73 SGB II - „Leistungsberechtigte, die für den Monat Juli 2022 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben und deren Bedarf sich nach der Regelbedarfsstufe 1 oder 2 richtet, erhalten für diesen Monat zum Ausgleich der mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehenden Mehraufwendungen eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro.“
(2) Einschließlich der Einmalzahlung 2021: „Leistungsberechtigte, die für den Monat Mai 2021 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben und deren Bedarf sich nach Regelbedarfsstufe 1 oder 2 richtet, erhalten für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 30. Juni 2021 zum Ausgleich der mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehenden Mehraufwendungen eine Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro. Satz 1 gilt auch für Leistungsberechtigte, deren Bedarf sich nach Regelbedarfsstufe 3 richtet, sofern bei ihnen kein Kindergeld als Einkommen berücksichtigt wird.“ (§ 70 Gesetz zur Regelung einer Einmalzahlung der Grundsicherungssysteme an erwachsene Leistungsberechtigte und zur Verlängerung des erleichterten Zugangs zu sozialer Sicherung und zur Änderung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Sozialschutz-Paket III) vom 10. März 2021)