Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich September 2023 (mit bremischen Städten)
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(BIAJ) September 2023 (Stichtag 12.09.) 4,406 Millionen Arbeitsuchende – 168.000 (xxx4,2 Prozent) mehr als im September 2022. Darunter: 2,627 Millionen registrierte Arbeitslose, davon 869.000 bei den Agenturen für Arbeit und 1,758 Millionen bei den Jobcentern. 141.000 (5,7 Prozent) mehr registrierte Arbeitslose als im September 2022 – 87.000 (11,1 Prozent) mehr bei den Agenturen für Arbeit und 55.000 (3,2 Prozent) mehr bei den Jobcentern. (siehe Tabellen 1, 2 und 3). (1) 100.000 (7,7 Prozent) mehr arbeitslose Männer, 41.000 (3,5 Prozent) mehr arbeitslose Frauen als im September 2022. (siehe Tabelle 4) Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen insgesamt von +2,5 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern (MV) bis +9,5 Prozent in Hamburg (HH). (Land Bremen: +2,8 Prozent; Stadt Bremen: +2,0 Prozent; Bremerhaven: +5,9 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7)
3,925 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV), 2,2 Prozent (84.000) mehr als im September 2022. Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von ‑1,1 Prozent in Sachsen-Anhalt (ST) bis +5,7 Prozent in Baden-Württemberg (BW).
Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im September 2023 und September 2022 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 29. September 2023 mit bremischer Ergänzung: Download_BIAJ20230929 (zwei Text- und sieben Tabellenseiten; bremische Städte auf Seite 9)
Zum "gestörten" Verhältnis zu den SGB-II-Verwaltungskosten (Jobcenter)
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(BIAJ) Das Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) hat sich am 13. September 2023 wegen unzutreffender Angaben zu den Verwaltungsausgaben zur Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II – Hartz IV) im „Sozialbudget 2022“ in einer E-Mail an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gewandt und in diesem Zusammenhang auch auf die Haushaltsunwahrheit bei der Veranschlagung des Bundesanteils an den Verwaltungskosten im Bundeshaushalt 2024 (Haushaltsstelle 1101/636 13) hingewiesen. Nach Ausgaben in Höhe von 6,007 Milliarden Euro in 2022 (Ist) sind im Entwurf des Bundeshalts 2024 (Soll) 5,050 Milliarden veranschlagt – m.a.W., 957 Millionen Euro weniger als zwei Jahre zuvor für den Bundesanteil an den Verwaltungskosten ausgegeben wurden. Zur E-Mail vom 13. September 2023 an das BMAS siehe unten.
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Teilweise falsche/abweichende Berechnungen der „Kinderarmut“ und „Jugendarmut“ im „Wegweiser Kommune“ und "SDG-Portal" (Bertelsmann Stiftung)
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(BIAJ) Die "BIAJ-Materialien zu den teilweise falschen/abweichenden Berechnungen der „Kinderarmut“ (Seite 2 bis 6) und „Jugendarmut“ (Seite 7 bis 11) für den „Wegweiser Kommune“ der Bertelsmann Stiftung" finden Sie zum (wie auf der BIAJ-Seite immer) kostenfreien Download: Download_BIAJ20230925 (PDF: 11 Seiten DIN A4 quer - Bremen, 25.09.2023) (Hinweis: Zur Antwort der Bertelsmann Stiftung vom 09.10.2023 siehe unten!)
Zum Beispiel in Gelsenkirchen (Seiten 2 und 7): Dort sank die „Kinderarmut“ (1) angeblich von 42,8 Prozent (2018) um 3,9 Prozentpunkte auf 38,9 Prozent (2021). Bei Berechnung gemäß genannter Berechnungsmethode (1) sank sie nach 2018 jedoch lediglich um 1,7 Prozentpunkte auf 41,1 Prozent (2021). (Seite 2) Die „Jugendarmut“ (2) sank angeblich von 35,2 Prozent (2018) um 2,2 Prozentpunkte auf 33,0 Prozent (2021). Bei Berechnung gemäß genannter Berechnungsmethode (2) stieg sie nach 2018 jedoch um 0,4 Prozentpunkte auf 35,6 Prozent (2021). (Seite 7)
Zum Beispiel in Bremen (Stadt) (Seiten 4 und 9): Dort sank die „Kinderarmut“ (1) angeblich von 32,2 Prozent (2018) um 4,2 Prozentpunkte auf 28,0 Prozent (2021). Bei Berechnung gemäß genannter Berechnungsmethode (1) sank sie nach 2018 jedoch lediglich um 2,0 Prozentpunkte auf 30,2 Prozent (2021). (Seite 4) Die „Jugendarmut“ (2) sank angeblich von 25,0 Prozent (2018) um 2,2 Prozentpunkte auf 22,8 Prozent (2021). Bei Berechnung gemäß genannter Berechnungsmethode (2) sank sie nach 2018 jedoch nur um 0,4 Prozentpunkte auf 24,6 Prozent (2021).
(1) „Kinderarmut“: „Anzahl Nicht-Erwerbsfähige Leistungsbezieher:innen (LB) unter 15 Jahre + Nicht Leistungsberechtigte (NLB) unter 15 Jahre (Stichtag: im Dezember) / Anzahl Einwohner:innen unter 15 Jahren * 100“
(2) „Jugendarmut“: „Anzahl SGB II-Leistungsberechtigte (LB) 15-17 Jahre + Anzahl SGB II-Nicht Leistungsberechtigte (NLB) 15-17 Jahre / Bevölkerung 15-17 Jahre * 100 (Stichtag für SGB II-Bezieher: Dezember)
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Die Antwort der Bertelsmann Stiftung vom 09. Oktober 2023 (E-Mail):
„… vielen Dank für Ihren Hinweis auf Fehler in unserem Datenportal Wegweiser Kommune und die weiterführenden Informationen zu den Daten der BA.
Kurz zum Stand: Wir sind mit Herrn xxx von der BA im Gespräch und klären ab, ob die fehlenden NLB-Daten zukünftig wieder und für die betroffenen Jahrgänge rückwirkend in der von uns benötigten regionalen Tiefe lieferbar sein werden. Alternativ ist eine Lieferung nur auf der Ebene der Kreise und kreisfreien Städte in der Diskussion. Da unsere Zielgruppen kommunal Verantwortliche sind, versuchen wir, möglichst alle Daten auf Ebene der Städte und Gemeinden (ab 5.000 Einwohner:innen) anzubieten. Eine Darstellung der Armutsindikatoren auf Kreisebene wäre daher eine empfindliche Einschränkung des Indikatorumfanges und eine eher suboptimale Alternative.
Wir haben inzwischen die Indikatoren-Erläuterungen zu den entsprechenden Armutsindikatoren korrigiert und bitten um Entschuldigung für die falsche Darstellung.“
Ausbildungsverträge und bestandene Abschlussprüfungen 2017-2022 - DE, HB, HH, BE, BY
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(BIAJ) 15 unkommentierte BIAJ-Abbildungen zu den von 2017 bis 2022 in der Bundesrepublik Deutschland, in Bremen (Land), Hamburg, Berlin und Bayern begonnenen und beendeten Beschäftigungsverhältnissen sozialversicherungspflichtiger Auszubildender in der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit und den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen und bestandenen Abschlussprüfungen in der Berufsbildungsstatistik. (1)
Die BIAJ-Materialien vom 22.09.2023 finden Sie zum auf der BIAJ-Seite immer kostenfreien Download hier: Download_20230922 (PDF: acht Seiten - Auszüge unten)
Weiterlesen: Ausbildungsverträge und bestandene Abschlussprüfungen 2017-2022 - DE, HB, HH, BE, BY
Arbeitslosengeld-II-, Sozialgeld- und Bürgergeld-Ausgaben 2015 bis August 2023
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(BIAJ) Von Januar bis August 2023 wurden vom Bund für das „Bürgergeld“ 17,491 Milliarden Euro ausgegeben, 2,659 Milliarden Euro (17,9 Prozent) mehr als die 14,832 Milliarden Euro, die im entsprechenden Vorjahreszeitraum (Januar bis August 2022) für das Arbeitslosengeld II und Sozialgeld ausgeben wurden. (1) Von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurde für die ersten acht Monate 2023 ein durchschnittlicher Bestand von 5,502 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) berichtet (vorläufig), 400.000 mehr (7,8 Prozent) mehr als die durchschnittlich 5,102 Millionen RLB von Januar bis August 2022. (2)
Die 12-Monatssumme der Ausgaben für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld, die im Haushaltsjahr 2022 insgesamt 22,276 Milliarden Euro betrug, stieg mit den „Bürgergeld-Ausgaben“ in den ersten acht Monaten 2023 auf 24,935 Milliarden Euro in den 12 Monaten von September2022 bis August 2023 (3), 3,574 Milliarden (16,7 Prozent) mehr als ein Jahr zuvor von September 2021 bis August 2022 (21,361 Milliarden Euro). Die Ausgaben in den 12 Monaten von September 2022 bis August 2023 überstiegen das im Bundeshaushalt 2023 veranschlagte Soll in Höhe von 23,760 Milliarden Euro um 1,175 Milliarden Euro (siehe BIAJ-Abbildung unten) und das im Regierungsentwurf des Bundeshaushalt 2024 veranschlagte Soll von 24,300 Milliarden Euro um 635 Millionen Euro.
Gemessen an den durchschnittlich 5,467 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) wurden vom Bund in den 12 Monaten von September 2022 bis August 2023 für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld bzw. „Bürgergeld“ monatlich durchschnittlich 380,07 Euro pro RLB ausgegeben. (4) Ein Jahr zuvor, von September 2021 bis August 2022 wurden für die durchschnittlich 5,086 Millionen RLB durchschnittlich 350,00 Euro pro Monat ausgegeben. (5)
(1) Ausgaben, die bei Haushaltstelle 1101/681 12 (Zweckbestimmung 2023: „Bürgergeld“; 2022: „Arbeitslosengeld II“) gebucht wurden - einschließlich der bei dieser Haushaltsstelle gebuchten Ausgaben im Rahmen des sogenannten Passiv-Aktiv-Transfers (PAT) für die anteilige Finanzierung der Maßnahmen gemäß § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“). Siehe dazu auch Fußnoten 3 und 5.
(2) RLB-Bestand berechnet aus den berichteten Monatsbeständen. Bei Interpretation der nominalen (nicht preisbereinigten) Mehrausgaben im Vorjahresvergleich der Ausgaben in den ersten acht Monaten ist u.a. wegen diverser gesetzlicher und sonstiger Änderungen (SGB II, Wohngeld- bzw. Wohngeld-Plus-Gesetz, Erhöhung der PAT-Pauschalen usw.) Vorsicht geboten.
(3) Anmerkung: Die 12-Monatssumme war bis Juni 2023 auf 25,049 Milliarden Euro gestiegen. Das Sinken im Folgemonat Juli 2023 auf 24,753 Milliarden Euro (August 2022 bis Juli 2023) resultiert aus den Einmalzahlungen im Juli 2022, die im Juli 2023 nicht mehr in die 12 Monatssumme von August 2022 bis Juli 2023 eingingen.
(4) Einschließlich der Ausgaben im Rahmen des sogenannten Passiv-Aktiv-Transfers (PAT) für die anteilige Finanzierung der Maßnahmen gemäß § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“).
(5) Genannte Ausgaben des Bundes immer einschließlich von Einmalzahlungen und Sofortzuschlag. (§§ 70, 72 und 73 SGB II)