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Beitragseinnahmen der Bundesagentur für Arbeit: 2003 bis Oktober 2017

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Erstellt: 10. November 2017

(BIAJ) Die Entwicklung der Beitragseinnahmen der Bundesagentur für Arbeit (BA) von 2003 bis zum bisher letzten abgerechneten 12-Monatszeitraum November 2016 bis Oktober 2017: Ist-Einnahmen beim jeweils geltenden Beitragssatz (6,5 Prozent bis 2006, 4,2 Prozent in 2007, 3,3 Prozent in 2008, 2,8 Prozent in 2009 und 2010, 3,0 Prozent seit 2011) und Vergleich mit den rechnerischen (fiktiven) Einnahmen bei einem Beitragssatz von 6,5 Prozent. (Anmerkung: Die im Handelsblatt-Online am 10. November 2017 - 15:48 Uhr - unter der Überschrift "Arbeitsagentur schwimmt im Geld" genannten Beitragseinnahmen - "Im vergangenen Jahr beliefen sich die Gesamtbeitragseinnahmen auf rund 33 Milliarden Euro." - treffen nicht zu. Die Beitragseinnahmen in 2016: aufgerundete 31,2 Milliarden Euro.) Siehe die unkommentierte BIAJ-Abbildung vom 10. November 2017:2017 11 10 ba beitragseinnahmen 2003 bis Oktober 2017


Frank-Jürgen Weise von Porsche abberufen

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Erstellt: 09. November 2017

(BIAJ) Philipp von Hagen, Vorstandsmitglied der Porsche Automobil Holding SE, „übernimmt den Aufsichtsratsvorsitz von Dr. h.c. Frank-Jürgen Weise, der dieses Amt neben seiner Tätigkeit als Vorstandsvorsitzender der Bundesagentur für Arbeit seit 2009 innehatte.“ Hintergrund für die Abberufung: „Übernahme der PTV Planung Transport Verkehr AG durch die Porsche Automobil Holding SE“. (Presseinformation der PTV Group – the mind of movement – hier1) Da das BIAJ mehrfach auf die auf der BA-Seite immer unerwähnt gebliebene Nebentätigkeit des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Bundesagentur für Arbeit (bis Ende März 2017) hingewiesen hat (hier2), soll diese Porsche-Entscheidung nicht unerwähnt bleiben.
Im ARD-Wirtschaftsmagazin Plusminus am 08. November 2017 (Beitrag: „Schlechte Straßen – Hohe Kosten für Speditionen“) wurde aus der „PTV Group“ die durch Buchstabendrehung unauffindbare „auf Verkehrsdaten spezialisierte PVT Group.“ (http://www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/sendung/verkehr-investionen-stau100.html; Stand 09.11.2017, 9:51 Uhr; korrigiert am 10.11.2017 13:08 Uhr) Auf die verkehrspolitische Bedeutung des Porsche-Deals in der Automobil-Republik Deutschland („ARD“) soll und kann hier nicht eingegangen werden.


Auszubildende und Ausbildungsquoten in den drei Stadtstaaten Bremen, Hamburg und Berlin mit BBiG/HwO-Vergleich - 12/2013-03/2017

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Erstellt: 08. November 2017

(BIAJ) Sozialversicherungspflichtige Auszubildende, Ausbildungsquoten und ein Vergleich mit den Auszubildenden gemäß Berufsbildungsgesetz/Handwerksordnung (BBiG/HwO) in den drei Stadtstaaten Bremen, Hamburg und Berlin von Dezember 2013 bis März 2017. (Abb. 1 bis 3) Und ein Arbeitsort-Wohnortvergleich der Zahl der sozialversicherungspflichtigen Auszubildenden. (Abb. 1a bis 3a) Siehe dazu die unkommentierten BIAJ-Materialien vom 08. November 2017: Download_BIAJ20171108.* (PDF: sechs Seiten/Abbildungen)
Hinweis vom 27. Oktober 2018. Bis März 2018 aktualisierte entsprechende BIAJ-Materialien: Download_BIAJ20181027 (PDF: sechs Seiten/Abbildungen)
Hinweis vom 07. Oktober 2019: Bis März 2019 aktualisierte entsprechende BIAJ-Materialien: Download_BIAJ20191007 (PDF: sechs Seiten/Abbildungen)
* weitere BIAJ-Informationen zum Thema Berufsausbildung: hier.


Ausbildungsquoten in den 15 Großstädten (einschließlich Region Hannover) 2013 bis 2016

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Erstellt: 06. November 2017

(BIAJ) Die Ausbildungsquote, der Anteil der Auszubildenden an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (einschließlich der sozialversicherungspflichtigen Auszubildenden), reichte am 31. Dezember 2016 in den 15 Großstädten (mit einer Bevölkerung von über 400.000; einschließlich Region Hannover) von 5,40 Prozent in Duisburg (DU), 5,34 Prozent in Essen (E) und 5,29 Prozent in Dortmund (DO) bis 3,46 Prozent in München (M), 3,32 Prozent in Berlin und 3,07 Prozent in Frankfurt am Main (F). Hinter den drei Ruhrgebietsstädten, Duisburg, Essen und Dortmund, belegt die Stadt Bremen (HB) Ende Dezember 2016 mit einer Ausbildungsquote von 4,90 Prozent Rang 4 in diesem Großstädtevergleich. Wie sich die Ausbildungsquote in den 15 Großstädten (Arbeitsort) von Ende 2013 bis Ende 2016 entwickelt hat, ist in der BIAJ-Abbildung vom 6. November 2017 dargestellt: Download_BIAJ20171106 (PDF: eine Seite)*
* siehe dazu auch die BIAJ-Materialien "Auszubildende und Ausbildungsquoten in den drei Stadtstaaten Bremen, Hamburg und Berlin mit BBiG/HwO-Vergleich - 12/2013-03/2017" vom 08. November 2017: hier
Hinweis vom 26. Oktober 2018. Eine entsprechende Übersicht für den Zeitraum Ende 2014 bis Ende 2017 finden Sie hier: Download_BIAJ20181026 (PDF: eine Seite)


Absolute und relative Lücke zwischen Regelbedarf (Hartz IV) und Armutsgefährdungsschwelle 2006-2016

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Erstellt: 05. November 2017

(BIAJ) Der Bundesrat hat am 3. November 2017 gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes der „Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2018 (RBSFV 2018)“ zugestimmt. Die absolute und relative rechnerische Lücke zwischen Regelbedarf (Hartz IV) (ohne Kosten der Unterkunft und Heizung) und Armutsgefährdungsschwelle (siehe Abbildung im PDF-Download) wird damit voraussichtlich auch 2017 und 2018 weiter wachsen. In den BIAJ-Materialien vom 4. November 2017 ist dargestellt, wie sich die absolute und relative Lücke zwischen Regelbedarf in der "Regelbedarfsstufe 1" und Armutsgefährdungsschwelle von 2006 bis 2016 entwickelt hat. Allein bei einem unveränderten relativen Abstand des Regelbedarfs von der Armutsgefährdungsschwelle auf dem Niveau des Jahres 2006 (53,75 Prozent) hätte der Regelbedarf in der „Regelbedarfsstufe 1“ bis 2016 rechnerisch auf 448 Euro statt lediglich auf 404 Euro steigen müssen (46,25 Prozent von 969 Euro). Die wachsende absolute und relative Lücke zwischen Regelbedarf und Armutsgefährdungsschwelle fördert die Armut (bzw. amtlich, die Armutsgefährdung).
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 04. November 2017 finden Sie hier: Download_BIAJ20171104 (PDF: eine Seite)
Hinweis vom 24. August 2018: Eine Aktualisierung dieser BIAJ-Materialien bis 2017 finden Sie hier: BIAJ20180824.
Hinweis vom 15. August 2020: Zur Aktualisierung bis 2019 siehe hier.
Hinweis vom 19. November 2021: Zur Aktualisierung bis 2020 siehe: hier2
Hinweis vom 29. Juni 2022: Zur Aktualisiertung bis 2021 siehe hier3.


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