Arbeitslosengeld II und Sozialgeld: Ausgaben übersteigen gekürztes Soll im Bundeshaushalt 2017 deutlich
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(BIAJ) „Die im Bundeshaushalt 2017 veranschlagten 21,0 Milliarden Euro (nach geplanten 22,2 Milliarden Euro im ursprünglichen Entwurf der Bundesregierung) werden nicht ausreichen, um die Ausgaben der Jobcenter für das Arbeitslosengeld II (einschließlich Sozialgeld) zu decken.“ (BIAJ-Kurzmitteilung „Arbeitslosengeld II und Sozialgeld: Im Bundeshaushalt 2017 sind zu wenig Ausgabemittel veranschlagt“ vom 26. Mai 2017: hier) Die Aktualisierung bis zum Abrechnungsmonat August 2017 zeigt: In den vergangenen 12 Monaten, von September 2016 bis August 2017, wurden vom Bund insgesamt 21,228 Milliarden Euro für das Arbeitslosengeld II (einschließlich Sozialgeld) ausgegeben. In den ersten acht Monaten 2017 stieg die (gleitende) Jahressumme der Ausgaben monatlich um durchschnittlich etwa 110 Millionen Euro. Siehe dazu die BIAJ-Abbildung vom 21. September 2017 und die ergänzten Abbildungen vom 23. November 2017 und 22. März 2018. (Und am/ab 20. April 2018: "... Sinkende Ausgaben im ersten Quartal 2018": hier2)
Aktualisierte Abbildungen bis einschließlich Oktober 2017 und bis Februar 2018:
Was verbirgt sich hinter den geplanten Wohngeldausgaben in Bremerhaven und Bremen 2018/19?
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(BIAJ) Der Anteil der Stadt Bremerhaven an den Wohngeldausgaben im Land Bremen betrug in den Jahren 19,7 Prozent (2015) bzw. 21,6 Prozent (2016). Nach dem Entwurf der Haushaltspläne für 2018 und 2019, die heute (20. September 2017) auf der Tagesordnung der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) stehen, wird der Anteil der Stadt Bremerhaven an den Wohngeldausgaben im Land Bremen auf 13,2 Prozent in 2018 und 13,0 Prozent in 2019 reduziert. Dies wirft Fragen auf, die beantwortet werden sollten. Denn: Beim Wohngeld handelt es sich laut Basisinformation zur Produktgruppe 68.02.06 in den Bremischen Haushalten „um eine soziale Leistung, welche die wirtschaftliche Sicherung angemessenen Wohnens bezweckt.“ Siehe dazu die einseitige BIAJ-Kurzmitteilung vom 20. September 2017: Download_BIAJ201270920 (PDF:eine Seite) Siehe dazu auch hier!
Arbeitslosengeld Qualifizierung (Alg Q) - Arbeitslosengeld Weiterbildung (Alg W)
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(BIAJ) Was im Artikel „Q – Qualifizierung“ in der Süddeutschen Zeitung (Online) vom 15. September 2017 (Print: 16./17.09.2017, S. 56) über das „Alg Q“ („Arbeitslosengeld Qualifizierung“) im „SPD-Regierungsprogramm“ (18:54 Uhr: http://www.sueddeutsche.de/leben/q-qualifizierung-1.3656950) unerwähnt blieb: Das „Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung“ (Alg W - § 136 SGB III). Siehe dazu die BIAJ-Materialien „SPD will Alg W durch Alg Q ersetzen: Ausgaben der BA 1986-2017: Unterhaltsgeld (Uhg) und Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung (Alg W)“ vom 6. März 2017: BIAJ20170306
Hinweis vom 17. Januar 2019: Eine Aktualisierung bis 2018 (Ist) und 2019 (Soll) finden Sie hier1.
Hinweis vom 17. Januar 2020: Eine Aktualisierung bis 2019 (Ist) und 2020 (Soll) finden Sie hier2.
Kinder und Jugendliche: Armutsgefährdungs- und SGB-II-Quoten – Ländervergleich 2006 bis 2016
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(BIAJ) In 2016 galten 20,2 Prozent der Kinder und Jugendlichen in der Bundesrepublik Deutschland als arm bzw. armutsgefährdet (Mikrozensus), insgesamt 2,7 Millionen Kinder und Jugendliche im Alter von unter 18 Jahren. (Tabelle 1 und 3) In den Ländern reichte die Armutsgefährdungsquote in dieser Altersgruppe in 2016 von 13,1 Prozent in Bayern bis 36,6 Prozent im Land Bremen.
14,8 Prozent der Kinder und Jugendlichen lebte 2016 in Familien (oder allein), die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts gemäß SGB II (Hartz IV) erhielten, nahezu 2,0 Millionen (1,967 Millionen) Kinder und Jugendliche. (Tabelle 2 und 4) In den Ländern reichte diese SGB II-Quote in 2016 von 7,0 Prozent in Bayern bis 31,2 Prozent in Berlin.
Die absolute Zahl der armutsgefährdeten Kinder und Jugendlichen in der Bundesrepublik Deutschland (Tabelle 3) überstieg die absolute Zahl der Kinder und Jugendlichen in den sogenannten SGB II-Bedarfsgemeinschaften (Tabelle 4) im Jahr 2016 um 725.000. (Tabelle 6)
Siehe dazu und zur Entwicklung in den Jahren von 2006 bis 2016 die BIAJ-Materialien vom 16. September 2017: Download_BIAJ20170916 (PDF: 5 Seiten mit sieben Tabellen)
Anmerkung: Siehe dazu auch die BIAJ-Materialien "Alleinerziehende: „Armutsgefährdung“ und Hartz IV im Ländervergleich - 2006 bis 2016" vom 22. September 2017: hier
Hinweis vom 25. September 2018: Entsprechende BIAJ-Materialien für den Zeitraum 2007 bis 2017 finden Sie hier: BIAJ20180925!
BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge bis August 2017
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(BIAJ) Januar bis August 2017: 22,4 Prozent mehr Asylentscheidungen, 43,9 Prozent weniger Anerkennungen der "Rechtsstellung als Flüchtling" und 94,5 Prozent mehr Ablehnungen als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. In den ersten acht Monaten des Jahres 2017 wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 480.737 Asylanträge entschieden. Lediglich 20,9 Prozent (100.341) der Entscheidungen entfielen auf die Feststellung der "Rechtsstellung als Flüchtling". Ein Jahr zuvor, von Januar bis August 2016, entfielen von den entschiedenen Asylanträgen 45,8 Prozent auf die Feststellung der "Rechtsstellung als Flüchtling". Noch 114.202 anhängige Verfahren Ende August 2017, darunter 48.514 sog. Neufälle (Antragstellung nach dem 31.12.2016).
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 13. September 2017 mit zwei aktualisierten Tabellen (und kurzen Lesehilfen): Download_BIAJ20170913 (PDF: eine Text- und zwei Tabellen-Seiten) (weitere BIAJ-Informationen zum Thema BAMF - Migration, Flüchtlinge, Asyl - hier)