SGB II-Eingliederungstitel 2022: Jobcenter Bremen und Bremerhaven - Januar bis Juni 2022
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(BIAJ) Vom Jobcenter Bremen Stadt wurden von Januar bis Juni 2022 für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ (einschließlich „Passiv-Aktiv-Transfer“ - PAT) insgesamt 33,748 Millionen Euro ausgegeben, 902.000 Euro weniger als von Januar bis Juni 2021 (34,650 Millionen Euro). Von diesen Ausgaben entfielen 31,521 Millionen Euro auf „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ (ohne PAT). Gemessen an den für „SGB-II-Eingliederungsleistungen“ in 2022 zugeteilten Bundesmitteln (78,561 Millionen Euro; ohne PAT) wurden vom Jobcenter Bremen Stadt im ersten Halbjahr 2022 insgesamt 40,1 Prozent (31,521 Millionen Euro) für diese Leistungen ausgegeben.
Vom Jobcenter Bremerhaven wurden im selben Zeitraum für diese Leistungen (einschließlich der Ausfinanzierung eines nicht im SGBII geregelten Bundesprogramms in Höhe von etwa 3.000 Euro) 7,187 Millionen Euro ausgegeben, 818.000 Euro weniger als im ersten Halbjahr 2021 (8,005 Millionen Euro). Von diesen Ausgaben entfielen 6,887 Millionen Euro auf „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ (ohne PAT). Gemessen an den für „SGB-II-Eingliederungsleistungen“ in 2022 zugeteilten Bundesmitteln (19,958 Millionen Euro; ohne PAT) wurden vom Jobcenter Bremerhaven im ersten Halbjahr 2022 insgesamt 34,5 Prozent (6,887 Millionen Euro) für diese Leistungen ausgegeben.
Zu den für das Haushaltsjahr 2022 zugeteilten Mitteln und den Ausgaben im ersten Halbjahr 2022 (und 2021) der beiden bremischen Jobcenter (differenziert nach den verschiedenen „Eingliederungsleistungen“) siehe die BIAJ-Materialien vom 27. Juli 2022: Download_BIAJ20220722 (PDF: zwei Text- und drei Tabellenseiten - einige Spaltenüberschriften am 28.10.2022 korrigiert)
Mittleres Bruttomonatsentgelt Vollzeitbeschäftigter: Länder- und Kreisvergleich Wohnort – Arbeitsort 2021
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(BIAJ) Ein nach Arbeitsort (Geschlecht, Alter und Staatsangehörigkeit) und Wohnort differenzierter Vergleich der "mittleren sozialversicherungspflichtigen Bruttomonatsentgelte der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe“ (Median) in den 16 Ländern und 400 Kreisen in 2021 (mit gesondertem Großstadtvergleich). Von Erlangen (5.091 Euro) bis Görlitz (2.507 Euro) im Vergleich der Kreise als Arbeitsort (Männer: von 5.742 Euro in Erlangen bis 2.501 Euro in Görlitz – Frauen: von 4.309 Euro in Wolfsburg bis 2.313 Euro im Saale-Orla-Kreis) und von Erlangen (4.579 Euro) bis Görlitz (2.636 Euro) im Vergleich der Kreise als Wohnort der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten. (siehe BIAJ-Tabelle 1, Seite 6 bis 18) Grundlage: Die Entgeltstatistik 2021 der Bundesagentur für Arbeit (BA).
Das „mittlere sozialversicherungspflichtige Bruttomonatsentgelt der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe“ (Median) in der Bundesrepublik Deutschland (Arbeitsort) stieg 2021 im Vergleich zum Vorjahr 2020 von 3.427 Euro (31.12.2020) um nominal 89 Euro (2,6 Prozent) auf 3.516 Euro (31.12.2021). Der Anstieg lag deutlich über dem geringen nominalen Anstieg von 26 Euro (0,8 Prozent), der für das erste „Corona-Jahr“ 2020 ermittelt wurde. (siehe BIAJ-Tabelle 2, Seite 19, Spalten 1 bis 8).
Die BIAJ-Materialien vom 25. Juli 2022 finden Sie hier: Download_BIAJ20220725 (PDF: vier Text- und 25 Tabellenseiten mit zwei BIAJ-Tabellen*)* 1 "Median der monatlichen Bruttoarbeitsentgelte von sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe nach Ländern, Großstädten und Kreisen 2021" - differenziert nach Geschlecht, Alter und Staatsangehörigkeit (Arbeitsort) und Wohnort - sortiert nach den mittleren Bruttoarbeitsentgelten am Wohnort absteigend (Seite 5 bis 18)
* 2 "Median der monatlichen Bruttoarbeitsentgelte von sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe nach Ländern, Großstädten und Kreisen 2019 bis 2021" - differenziert nach Geschlecht (Arbeitsort) und Wohnort - sortiert nach Kreisnummer (Seite 19-29)
Jobcenter gE: Eingliederungsmittel und deren Ausschöpfung von Januar bis Juni 2022 – Bund und Länder
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(BIAJ) Von den 301 Jobcentern gE* ("gemeinsame Einrichtungen" von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit) wurden im ersten Halbjahr 2022 insgesamt 1,588 Milliarden Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" ausgegeben (einschließlich von 93,6 Millionen Euro aus dem sog. "Passiv-Aktiv-Transfer"). Von den zugeteilten 3,836 Milliarden Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" im Haushaltsjahr 2022 (ohne die Mittel aus dem "Passiv-Aktiv-Transfer") wurden von den Jobcentern gE im ersten Halbjahr 2022 insgesamt 1,494 Milliarden Euro (38,9 Prozent) ausgegeben.
Weitere, differenzierte Informationen zu den Ausgaben für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ und zum "Passiv-Aktiv-Transfer" im Bund und in den Ländern (Jobcenter gE) im ersten Halbjahr 2021 und 2022 finden Sie in den BIAJ-Materialien vom 22. Juli 2022: Download_BIAJ20220722 (PDF: zwei Text- und 17 Tabellenseiten, jeweils eine für den Bund und die 16 Länder - eine Jahreszahl und einige Spaltenüberschriften - "DE" - korrigiert am 14.10.2022)
* nach dem zum 1. Januar 2022 erfolgten Zusammenschluss von zwei Jobcentern (Wartburgkreis und Stadt Eisenach)
Arbeitslosengeld-II- und Sozialgeld-Ausgaben 2015 bis Juni 2022 und Bundeshaushalt 2022
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(BIAJ) Von Januar bis Juni 2022 wurden vom Bund für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld insgesamt 10,359 Milliarden Euro ausgegeben, 1,197 Milliarden Euro (10,4 Prozent) weniger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Die 12-Monatssumme dieser Ausgaben des Bundes sank von 21,748 Milliarden Euro im Haushaltsjahr 2021 auf 20,551 Milliarden Euro in den 12 Monaten von Juli 2021 bis Juni 2022. (siehe BIAJ-Abbildung unten) Die Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro „für den Monat Juli“ (und nicht „für die Monate Januar bis Juni" und nich für die Monate "August bis Dezember“), die Ende Juni 2022 erfolgt ist bzw. hätte erfolgen müssen, führte (bisher) zu einem leichten Anstieg der 12-Monatssumme dieser Ausgaben des Bundes um 51 Millionen Euro im Juni 2022 (Ausgaben von Juni 2021 bis Mai 2022: 20,500 Milliarden Euro). (1) Im vom Bundeshaushalt 2022 sind 21,085 Milliarden Euro für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld veranschlagt (2). (Hinweis vom 19.08.2022: Zur Aktualisierung bis Ende Juli 2022 siehe "Arbeitslosengeld-II- und Sozialgeld-Ausgaben 2015 bis Juli 2022" hier)
Gemessen an den durchschnittlich 5,046 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) wurden vom Bund in den 12 Monaten von Juli 2021 bis Juni 2022 für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld monatlich durchschnittlich 339,37 Euro pro RLB ausgegeben. Ein Jahr zuvor, von Juli 2020 bis Juni 2021, wurden für die durchschnittlich 5,404 Millionen RLB durchschnittlich 334,07 Euro pro Monat ausgegeben. Bis Ende 2021 stiegen diese monatlichen Ausgaben pro RLB auf 345,01 Euro bei durchschnittlich 5,253 Millionen RLB im Jahr 2021. (2020: 317,17 Euro bei durchschnittlich 5,428 Millionen RLB) Der relativ deutliche nominale Anstieg in 2021 resultierte u.a. aus der „Einmalzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie“ (§ 70 SGB II). (3)
(1) „Einmalzahlung für den Monat Juli 2022“: § 73 SGB II - „Leistungsberechtigte, die für den Monat Juli 2022 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben und deren Bedarf sich nach der Regelbedarfsstufe 1 oder 2 richtet, erhalten für diesen Monat zum Ausgleich der mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehenden Mehraufwendungen eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro.“)
(2) Der Bundeshaushalt 2022 wurde am 03.06.2022 vom Bundestag beschlossen. Der Bundesrat stimmte dem vom Bundestag beschlossenen Bundehaushalt 2022 am 10. Juni 2022 zu. Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt vom 22. Juni 2022 (Teil I, Nr. 20) trat das Haushaltsgesetz rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft.
(3) „Leistungsberechtigte, die für den Monat Mai 2021 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben und deren Bedarf sich nach Regelbedarfsstufe 1 oder 2 richtet, erhalten für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 30. Juni 2021 zum Ausgleich der mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehenden Mehraufwendungen eine Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro. Satz 1 gilt auch für Leistungsberechtigte, deren Bedarf sich nach Regelbedarfsstufe 3 richtet, sofern bei ihnen kein Kindergeld als Einkommen berücksichtigt wird.“ (§ 70 Gesetz zur Regelung einer Einmalzahlung der Grundsicherungssysteme an erwachsene Leistungsberechtigte und zur Verlängerung des erleichterten Zugangs zu sozialer Sicherung und zur Änderung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Sozialschutz-Paket III) vom 10. März 2021)
BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis Juni 2022
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(BIAJ) Von Januar bis Juni 2022 wurden insgesamt 97.249 Asylanträge gestellt, darunter 84.583 Erstanträge – 25.656 (43,5 Prozent) mehr Erstanträge als von Januar bis Juni 2021. 12.706 (15,0 Prozent) der 84.583 gestellten Asylerstanträge von Januar bis Juni 2022 waren Anträge von (für) in der Bundesrepublik Deutschland geborenen Kindern (geborene Kinder) im Alter von unter einem Jahr. (Januar bis Juni 2021: 12.830 bzw. 21,8 Prozent der Asylerstanträge)
Entschieden wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von Januar bis Juni 2022 insgesamt 110.162 Asylanträge, darunter 93.652 Erstanträge. 53,5 Prozent (58.915) der 110.162 Entscheidungen von Januar bis Juni 2022 waren „positive Entscheidungen“, darunter lediglich 20.778 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG). In den letzten 12 Monaten, von Juli 2021 bis Juni 2022, wurden vom BAMF 179.974 Asylanträge entschieden, darunter 149.446 Erstanträge. Von den 179.974 Entscheidungen in den 12 Monaten von Juli 2021 bis Juni 2022 waren 50,7 Prozent (91.207) „positive Entscheidungen“, darunter lediglich 38.518 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling.
Die nach Februar 2022 leicht gesunkene Zahl der anhängigen Verfahren („noch nicht vom Bundesamt entschieden“) betrug Ende Juni 2022 insgesamt 105.521, 40.459 (62,2 Prozent) mehr als Ende Juni 2021.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 20. Juli 2022 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014: Download_BIAJ20220720 (PDF: fünf Seiten)
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Migration, Flüchtlinge, Asyl: hier