Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich März 2022 (mit bremischen Städten)
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(BIAJ) März 2022 (Stichtag 14.03.): 2,362 Millionen registrierte Arbeitslose - 465.000 (16,5 Prozent) weniger als im März 2021 – 341.000 (29,0 Prozent) weniger bei den Agenturen für Arbeit und 124.000 (7,5 Prozent) weniger bei den Jobcentern. (siehe Tabellen 1, 2 und 3). 273.000 (17,1 Prozent) weniger arbeitslose Männer, 192.000 (15,6 Prozent) weniger arbeitslose Frauen als im März 2021. (siehe Tabelle 4) Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen insgesamt von ‑22,9 Prozent in Bayern (BY) bis -11,8 Prozent im Land Bremen (HB). (Stadt Bremen: -13,2 Prozent; Bremerhaven: -6,1 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7)
3,579 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV), 9,0 Prozent (355.000) weniger als im März 2021. Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von –11,8 Prozent in Thüringen (TH) bis -7,2 Prozent in Nordrhein-Westfalen (NW).
Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im März 2022 und März 2021 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 31. März 2022 mit bremischer Ergänzung: Download_BIAJ20220331 (zwei Text- und sieben Tabellenseiten; bremische Städte auf Seite 9)
Einpendlerquoten und Auspendlerquoten im Großstadtvergleich: Insgesamt, Männer, Frauen, Auszubildende - 30. Juni 2019, 2020 und 2021
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(BIAJ) Drei unkommentierte BIAJ-Tabellen mit der Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in den vierzehn größten Städten in der Bundesrepublik Deutschland und in der Region Hannover (Arbeitsort, Wohnort), der Anzahl der (sozialversicherungspflichtig beschäftigten) Einpendler und Auspendler (insgesamt, Männer, Frauen, Auszubildende) und den differenzierten Einpendlerquoten und Auspendlerquoten am 30. Juni 2021 (oben), 30. Juni 2020 und 30. Juni 2019 (unten):
Arbeitslosengeld-II- und Sozialgeld-Ausgaben 2015 bis Februar 2022 und Bundeshaushalt 2022
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(BIAJ) Im Januar und Februar 2022 wurden vom Bund für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld insgesamt 3,536 Milliarden Euro ausgegeben, 5,6 Prozent (210 Millionen Euro) weniger als im Januar und Februar des Vorjahres (2021). Die 12-Monatssumme dieser Ausgaben des Bundes sank dementsprechend von 21,748 Milliarden Euro im Haushaltsjahr 2021 auf 21,538 Milliarden Euro in den 12 Monaten von März 2021 bis Februar 2022. (siehe BIAJ-Abbildung unten)
Im vom Bundeskabinett am 16. März 2022 beschlossenen 2. Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2022 sind 20,985 Milliarden Euro für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld veranschlagt (1), 1,415 Milliarden Euro weniger als im 1. Regierungsentwurf der alten Bundesregierung (2).
Begründung der Bundesregierung: „Die Jahresprojektion der Bundesregierung geht von einer Überwindung der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie und einer Erholung auf dem Arbeitsmarkt aus. Im Vergleich zum 1. Regierungsentwurf 2022 können daher die passiven Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II und Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft und Heizung - KdU) um 1,8 Mrd. € auf 30,7 Mrd. € abgesenkt werden.“ Hinweise auf das „Bürgergeld“, „die Würde des Einzelnen“, eine bessere „gesellschaftliche Teilhabe“ und auch auf die Finanzierung „höhere(r) Beiträge für die Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II aus Steuermitteln“ (4) sind in dieser Kürzung und deren Begründung noch nicht zu erkennen.
(1) Haushaltsgesetz 2022, Zweiter Regierungsentwurf; Deutscher Bundestag, Drucksache 20/1000 vom 18.03.2022; Haushaltsvermerk: „Aus dem Ansatz dürfen bis zur Gesamthöhe von 700 000 T€ auch Ausgaben für Maßnahmen nach § 16i SGB II bis zur Höhe des dadurch im konkreten Einzelfall eingesparten Arbeitslosengelds II und Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft und Heizung gewährt werden.“ Unverändert gegenüber 1. Regierungsentwurf (2).
(2) Haushaltsgesetz 2022, Erster Regierungsentwurf, Deutscher Bundestag, Drucksache 19/31500 vom 06.08.2021
(3) Bundesfinanzministerium, Zusätzliche Informationen zum Zweiten Regierungsentwurf, 2.5 Arbeitsmarkt, Seite 17/18 von 33, https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Oeffentliche-Finanzen/Bundeshaushalt/kabinettvorlage-zweiter-regierungsentwurf-2022.pdf (Stand: 16.03.2022, 08:35:24)
(4) Koalitionsvertrag 2021 – 2025 zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und den Freien Demokraten (FDP)
Bremen in der integrierten Ausbildungsberichterstattung 2009 bis 2021v
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(BIAJ) Ein unkommentierter Blick auf den Sektor Berufsausbildung im Land Bremen in der "Integrierten Ausbildungsberichterstattung" (iABE) in den Jahren 2009 bis 2021. (siehe BIAJ-Tabelle vom 16.03.2022 unten) Anmerkung: 2021 vorläufig (Schnellmeldung des Statistischen Bundesamtes vom 16.03.2022) Siehe dazu die Fußnote 4.
Hinweis vom 27.01.2023: Mit endgültigen Daten für 2021 (hier: BIAJ_27012023) - deutlich mehr Anfängerinnen und Anfänger im Land Bremen als vorläufig berichtet !
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Berufsausbildung: hier.
Ausbildungsquoten in den 15 Großstädten (einschließlich Region Hannover): Dezember 2017 bis 2020 und Juni 2018 bis 2021
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(BIAJ) Von Duisburg bis Frankfurt am Main. Die Ausbildungsquote, der Anteil der Auszubildenden an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (einschließlich der sozialversicherungspflichtigen Auszubildenden), reichte am 31. Dezember 2020 in den 15 Großstädten (mit einer Bevölkerung von über 400.000; einschließlich Region Hannover) von 5,36 Prozent in Duisburg (DU), 5,17 Prozent in Dortmund (DO) und 4,90 Prozent in Essen (E) bis 3,30 Prozent in München (M), 3,20 Prozent in Berlin und 3,13 Prozent in Frankfurt am Main (F). (Bundesdurchschnitt: 4,80 Prozent) Hinter den drei Ruhrgebietsstädten, Duisburg, Dortmund und Essen, belegt die Stadt Bremen (HB) Ende Dezember 2020 mit einer Ausbildungsquote von 4,80 Prozent Rang 4 in diesem Großstädtevergleich. (siehe BIAJ-Abbildung 1 von 2)
Wie sich die Ausbildungsquote in den 15 Großstädten (Arbeitsort) von Ende 2017 bis Ende 2020 und (nachrichtlich) von Juni 2018 bis Juni 2021* entwickelt hat, ist in den zwei BIAJ-Abbildungen vom 15. März 2022 dargestellt: Download_BIAJ20220315_2 (PDF: drei Seiten mit Tabelle) oder unten (Abbildungen ohne Tabelle).
Hinweis. Zur Aktualisierung bis Dezember 2021 siehe hier: BIAJ_20220704