2024: Bundesmittel für „Leistungen zur Eingliederung“ und „Verwaltungskosten“ (SGB II) nach der Bereinigungssitzung am 16./17. November 2023
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(BIAJ) 1,350 Milliarden Euro Ausgabereste wurden bei der Haushaltsstelle mit der Zweckbindung „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" zugewiesen. (Bundeshaushalt 2023: 800 Millionen Euro; Entwurf Bundeshaushalt 2024: 600 Millionen Euro) Zur (einzigen) Änderung in der Bereinigungssitzung vom 16./17. November 2023 siehe unter Punkt 3 (Punkt 1, 2 und 4 blieben unverändert).
- Das Soll bei Haushaltsstelle 1101/636 13 (Zweckbestimmung „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“) soll um 200 Millionen Euro von 5,250 Milliarden Euro in 2023 auf 5,050 Milliarden Euro in 2024 gekürzt werden.
- Das Soll bei Haushaltsstelle 1101/685 11 (Zweckbestimmung „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“) soll um 200 Millionen Euro von 4,400 Milliarden Euro in 2023 auf 4,200 Milliarden Euro in 2024 gekürzt werden.
- Statt der 2023 bei Haushaltsstelle 1101/685 11 (Zweckbestimmung „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“) zugewiesenen Ausgabereste in Höhe von insgesamt bis zu 800 Millionen Euro (600 Millionen Euro plus 200 Millionen Euro für „Aufgrund von Mehrausgaben, insbesondere wegen des Tarifvertrags über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise vom 22. April 2023“; siehe Zweite Verordnung zur Änderung der Eingliederungsmittel-Verordnung 2023 vom 22. August 2023) sind im Entwurf des Bundeshaushalt 2024 Ausgabereste in Höhe von bis zu 1,350 Milliarden Euro (statt 600 Millionen Euro im Entwurf)* zu Lasten aller Einzelpläne zugewiesen, 550 Millionen Euro mehr (statt 200 Millionen Euro weniger) als 2023.
* Die einmalige Erhöhung der zugewiesenen Ausgabereste soll der Finanzierung des sogenannten „Jobturbo“ (Bundesarbeitsminister Hubertus Heil) dienen. Anmerkung: Vermutlich wird schon mit der Eingliederungsmittel-Verordnung 2024 ein erheblicher Teil dieser Mittel (unter 2. und 3) zu den extrem unwahr veranschlagten Mitteln für „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ umgeschichtet. (EinglMV 2023: 400 Millionen Euro) Zur Erinnerung: In 2022 (!) wurden für den Bundesanteil an den Verwaltungskosten insgesamt 6,007 Milliarden Euro ausgegeben, 957 Millionen Euro mehr als für 2024 veranschlagt sind. (siehe 1.) - Dieser Haushaltsvermerk bei Haushaltsstelle 1101/685 11 (Zweckbestimmung „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“) entfällt im Bundeshaushalt 2024. Die Haushaltsvermerke im Bundeshaushalt 2023 lauten: „Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 100 000 T€ der Einsparungen einmalig im Jahr 2023 bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 6002 Tit. 971 12.“ Und: „Die Erhöhung im Haushaltsjahr 2023 dient der einmaligen Kompensation der durch den Rechtskreiswechsel der Ukraine-Geflüchteten entstandenen Mehrkosten.“ Das hieße: 100 Millionen Euro weniger in 2024.
Die Summe aus minus 200 Millionen Euro (1.), minus 200 Millionen Euro (2.), plus 550 Millionen Euro (3.) und minus 100 Millionen Euro (4.) ergibt sich ein nominales Plus von 50 Millionen Euro im Vergleich zum Bundeshaushalt 2023.
BIAJ.de - Bremen, 20. November 2023 (alles noch vorläufig bis zum endgültigen Beschluss über den Bundeshaushalt 2024 und das Inkrafttreten der Haushaltsgesetzes 2024)
Angefügt am 24. November 2023: Zur Haushaltssperre 2023 (u.a. Einzelplan 11) - und weitere Anfügung am 28. November 2023 (Haushaltssperre EGT aufgehoben!)
SGB II (Bürgergeld – Hartz IV): Bedarfe und Zahlungsansprüche im Bund und in den 15 Großstädten – 06/20 - 06/23
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(BIAJ) Im Juni 2023 betrug der gemäß SGB II (Hartz IV) durchschnittlich anerkannte Bedarf für „Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts“ (Bürgergeld - bis 12/2022: Arbeitslosengeld II und Sozialgeld -, Mehrbedarfe und Kosten der Unterkunft) 1.373,30 Euro pro Bedarfsgemeinschaft (BG; mit durchschnittlich 1,98 Personen, darunter 1,89 Regelleistungsberechtigten - RLB).
In den 15 Großstädten (incl. Region Hannover) reichte der durchschnittlich anerkannte Bedarf pro Bedarfsgemeinschaft von 1.192,20 Euro in Leipzig (L; 1,69 RLB pro BG) bis 1.563,30 Euro in München (M: 1,87 RLB pro BG). (Abschnitt A und B in den BIAJ-Tabellen 4 (BG) und 7 (RLB), Seite 7 und 10)
Die SGB-II-Zahlungsansprüche zur "Sicherung des Lebensunterhalts" liegen erheblich unter dem anerkannten Bedarf. Nach Anrechnung von „zu berücksichtigendem Einkommen“, „vorrangigen Leistungen“ und „zu berücksichtigendem Vermögen“ und Kürzung durch Sanktionen von durchschnittlich 357,10 Euro verblieb im Juni 2023 ein durchschnittlicher Zahlungsanspruch in Höhe von 1.016,20 Euro pro Bedarfsgemeinschaft, davon 540,30 Euro für Bürgergeld und Mehrbedarf und 475,90 Euro für die Kosten der Unterkunft.
In den 15 Großstädten (incl. Region Hannover) reichte der durchschnittliche Zahlungsanspruch pro Bedarfsgemeinschaft im Juni 2023 von 897,80 Euro in Leipzig (darunter 387,80 Euro für die Kosten der Unterkunft) bis 1.141,90 Euro in München (darunter 642,50 Euro für die Kosten der Unterkunft) (Abschnitt A und B in den BIAJ-Tabellen 4 und 6 (BG) und 7 und 9 (RLB), Seite 7, 9, 10 und 12)
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 20. November 2023 finden sie hier: Download_BIAJ20231120 (PDF: drei Text- und neun Tabellenseiten)
Einschulungen 2002 bis 2023 und Kinder im Alter von 5, 6 bzw. 7 Jahren: DE, HB, NI
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(BIAJ) Die Zahl der in der Bundesrepublik Deutschland eingeschulten Kinder stieg 2023 (Schuljahr 2023/24), nach den am 13. November 2023 vom Statistischen Bundesamt (Destatis) veröffentlichten vorläufigen Daten, auf 830.600 (hier immer auf 100 gerundet). Vor zwanzig Jahren, 2003 (Schuljahr 2003/04), wurden 843.800 Kinder eingeschult. In den neun Jahren bis 2012 (Schuljahr 2012/13) sank die Zahl der eingeschulten Kinder um etwa 156.000 (18,5 Prozent) auf 687.800. In den folgenden elf Jahren bis 2023 (Schuljahr 2023/24) stieg die Zahl der eingeschulten Kinder um etwa 142.800 (20,8 Prozent) auf die oben genannten 830.600.
Ein Blick auf das Land Bremen und seinen Nachbarn Niedersachsen zeigt: Im Land Bremen wurde die Zahl der eingeschulten Kinder in 2003 (Schuljahr 2003/04: 6.600), anders als in der Bundesrepublik Deutschland, in 2023 (Schuljahr 2023/24: 7.100) deutlich übertroffen. Im Land Niedersachsen wurden 2023 (Schuljahr 2023/24: 80.900*) dagegen deutlich weniger Kinder eingeschult als 2003 (Schuljahr 2003/04: 90.600).
Wie sich dazu die Entwicklung der Zahl der Kinder im Alter von fünf, sechs bzw. sieben Jahren darstellt (Bevölkerungsstand am jeweiligen Ende des begonnenen Schuljahres bis zum Schuljahr 2022/23), ist den drei angefügten BIAJ-Abbildungen zu entnehmen. (siehe unten oder Download_BIAJ_20231113; drei Seiten DIN A4 quer)
* einschließlich einer nicht genannten Zahl "zum wiederholten Male eingeschulte Kinder" (Destatis).
Hinweis vom 20.11.2024: Siehe die Aktualisierung (mit Zensus-2022-Ergänzung) "Einschulungen 2004 bis 2024 und Kinder im Alter von 5, 6 bzw. 7 Jahren: DE, HB, NI" hier.
Weiterlesen: Einschulungen 2002 bis 2023 und Kinder im Alter von 5, 6 bzw. 7 Jahren: DE, HB, NI
Hartz IV (SGB II): Entwicklung des Anteils der arbeitslosen ELB (w, m) an den ELB - Bund, Länder, bremische Städte von 06/2007 bis 06/2023
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(BIAJ) Arbeitslos oder nicht arbeitslos gemäß Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II - Hartz IV - Bürgergeld)? BIAJ-Abbildungen zur Entwicklung des Anteils der (gemäß Statistik der Bundesagentur für Arbeit) arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) an den ELB insgesamt (differenziert nach Geschlecht) von Juni 2007 bis Juni 2023 im Bund, in den Ländern und in den beiden bremischen Städten (insgesamt 19 Abbildungen) und ein Blick auf den Juni 2022 und Juni 2022 in der BIAJ-Tabelle: BIAJ20231111_1 und BIAJ20231111_2 (PDF: aus technischen Gründen in zwei Teilen).
Auszug (eine Abbildung und Tabelle) unten.
BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge bis Oktober 2023 – „mehr aus der Türkei als aus ganz Afrika“
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(BIAJ) Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden von Januar bis Oktober 2023 insgesamt 267.384 Asylerstanträge gestellt, 107.715 (67,5 Prozent) mehr als im entsprechenden Vorjahreszeitraum (Januar bis Oktober 2022). (siehe Spalten 5, 8 und 11 in BIAJ-Tabelle, Seite 1) Nach bekannter Staatsangehörigkeit der Asylsuchenden betrachtet: 27,9 Prozent (30.068) des vom BAMF registrierten Anstiegs der Asylerstanträge um 107.715 im Vorjahresvergleich entfiel auf Asylsuchende aus der Türkei, einem Nato-Mitgliedstaat (sog. „Wertegemeinschaft“). Auf Europa insgesamt (mit Türkei) entfiel ein Anteil von 32,4 Prozent (34.853) des vom BAMF registrierten Anstiegs der Asylerstanträge. Im Vergleich dazu entfiel ein Anteil von nur 11,4 Prozent (12.316) des vom BAMF registrierten Anstiegs auf 50 afrikanische Staaten. (zu den absoluten Veränderungen im Vorjahresvergleich siehe Spalte 8 in BIAJ-Tabelle, Seite 1) Und auch die Gesamtzahl der von Januar bis Oktober 2023 gestellten Asylerstanträge aus Europa (mit Türkei) übertraf mit 59.962 (darunter 45.086 mit türkischer Staatsangehörigkeit) die Gesamtzahl der Asylerstanträge von Asylsuchenden mit der Staatsangehörigkeit eines Staates in Afrika (30.763) erheblich - nahezu 50 Prozent mehr Asylerstanträge aus der Türkei als aus ganz Afrika.
Zu den BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträgen siehe die gesamten BIAJ-Materialien vom 08. November 2023 mit drei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014: Download_BIAJ20231108 (PDF: sechs Seiten – Auszug – eine BIAJ-Tabelle, Seite 1 - siehe unten)
* Am 10. November 2023 wurden drei Tabellen zu den Asylentscheidungen von Januar bis Oktober 2023 nach Herkunftsländern (Staatsangehörigkeit) angefügt. (A1 sortiert nach Asylentscheidungen; A2 sortiert nach "positiven Asylentscheidungen"; A3 sortiert nach Ablehnungen - Maximum: Staatsangehörigkeit Türkei mit 11.121 Ablehnungen von 48.737 Ablehungen von Januar bis Oktober 2023 insgesamt.
Anhang vom 26. Oktober 2023: "Die wunderbar terminierte Reise des Vizekanzlers Robert Habeck in die Türkei – und eine Vermutung" ... zum "Rückführungspaket" (hier - PDF: eine Seite)