Langzeitarbeitslose im April 2021: Bund und Großstädte im Vorjahresvergleich
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(BIAJ) Im April 2021 wurden in der Bundesrepublik Deutschland von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) insgesamt 1.068.664 Langzeitarbeitslose registriert – 42,3 Prozent (317.857) mehr als im April 2020 – bei einem Anstieg der registrierten Arbeitslosigkeit insgesamt um 127.488 (4,8 Prozent) auf 2.771.232. Überdurchschnittlich stark stieg in diesem Zeitraum die Zahl der registrierten Langzeitarbeitslosen in den 15 Großstädten (mit mehr als 400.000 EW; incl. Region Hannover): Während die Zahl der registrierten Langzeitarbeitslosen im Bundesgebiet ohne diese 15 Großstädte um 37,7 Prozent stieg, stieg sie in den 15 Großstädten um 56,7 Prozent.
Im April 2021 lebten 26,82 Prozent (286.622) der 1.068.664 registrierten Langzeitarbeitslosen in den 15 Großstädten. Rückblickend bis Januar 2008 ist dies der höchste Anteil der Großstädte an den in der Bundesrepublik Deutschland registrierten Langzeitarbeitslosen. Im Rechtskreis SGB III („Arbeitslosenversicherung“) betrug dieser Anteil der Großstädte 19,76 Prozent (29.152 von 147.507) und im Rechtskreis SGB II (Hartz IV) 27,95 Prozent (257.470 von 921.157).
Nachrichtlich: Ende 2019 lebte in den 15 Großstädten (incl. Region Hannover) gemäß Bevölkerungsfortschreibung des Statistischen Bundesamtes 18,24 Prozent (15,173 Millionen) der Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland (83,167 Millionen).
Zum Vorjahresvergleich der registrierten Arbeitslosen und Langzeitarbeitslosen im April 2021 (und zum Vergleich 2020-2019) im Bund und in den 15 Großstädten siehe die unkommentierte BIAJ-Tabelle unten oder die PDF-Seite hier: BIAJ20210429.
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Förderung der beruflichen Weiterbildung: Entwicklung der Ausgaben - 2012 bis März 2021 (SGB II)
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(BIAJ) Von April 2020 bis März 2021 wurden von den 302 Jobcentern gE („gemeinsame Einrichtungen“ der Bundesagentur für Arbeit und der Kommunen) gemäß der Abrechnungsergebnisse der Bundesagentur für Arbeit nur noch 457,2 Millionen Euro für die „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ (FbW -SGB II) ausgegeben, 110,7 Millionen Euro (19,5 Prozent) weniger als ein Jahr zuvor. Von April 2019 bis März 2020 wurden von den Jobcentern gE noch insgesamt 567,9 Millionen Euro für die „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ ausgegeben. (1) (siehe BIAJ-Abb. 1 – immer ohne die 104 Jobcenter zkT – „zugelassene kommunale Träger“)
Kinder und Jugendliche in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften - Bund, Länder, Großstädte - 2010 bis 2020
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(BIAJ) Im Dezember 2020 lebten insgesamt 1,855 Millionen Kinder und Jugendliche im Alter von unter 18 Jahren in sog. SGB-II-Bedarfsgemeinschaften (Hartz IV), 13,6 Prozent der altersgleichen Kinder und Jugendlichen. Dies waren 126.002 (6,4 Prozent) weniger als im Dezember 2010 bzw. 23.678 (1,3 Prozent) weniger als im Dezember 2019. Im Vorjahresvergleich (Dezember 2019 - Dezember 2020) reichten die Veränderungsraten in den Ländern von -7,6 Prozent in Thüringen bis +2,1 Prozent in Hamburg. Der Anteil der Kinder und Jugendlichen im Alter von unter 18 Jahren in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften an der altersgleichen Bevölkerung (hier kurz: SGB-II-Quote u18) reichte in den Ländern im Dezember 2020 von 6,4 Prozent in Bayern (BY) bis 31,6 Prozent im Land Bremen (HB). (vorläufig; siehe dazu die BIAJ-Tabellen 1, 3 und 5)
Ein Blick auf die 15 Großstädte mit mehr als 400.000 EW (incl. Region Hannover) zeigt u.a.: In den diesen 15 Großstädten (GS) lebten im Dezember 2020 5.679 (1,1 Prozent) mehr Kinder und Jugendliche im Alter von unter 18 Jahren in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften, im Bundesgebiet ohne diese 15 Großstädte (DEoGS) 29.357 (2,2 Prozent) weniger als im Dezember 2019. Die SGB-II-Quote u18 reichte in den 15 Großstädten im Dezember 2020 von 10,9 Prozent in München (M) bis 32,2 Prozent in Essen (E). In den 15 Großstädten (incl. Region Hannover) zusammen betrug die SGB-II-Quote u18 im Dezember 2020 21,7 Prozent, im Bundesgebiet ohne diese Großstädte (DEoGS) 11,8 Prozent. (siehe dazu die BIAJ-Tabellen 2, 4 und 6)
Die sechs unkommentierten BIAJ-Tabellen vom 22. April 2021 mit einem Blick auf die Bevölkerungsentwicklung (BIAJ-Tabellen 5 und 6) finden Sie hier: Download_BIAJ20210422 (PDF; sechs Seiten)
Ergänzung vom 25.04.2021: Ein Blick auf Nordrhein-Westfalen und das Ruhrgebiet mit seinen 15 Kreisen (11 kreisfreie Städte und vier Landkreise) - vom Landkreis Wesel mit einem Anteil der Kinder und Jugendlichen im Alter von unter 18 Jahren in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften an der altersgleichen Bevölkerung (hier kurz: SGB-II-Quote u18) von 15,1 Prozent im Dezember 2020 bis zu einer SGB-II-Quote u18 von 41,6 Prozent in der kreisfreien Stadt Gelsenkirchen. (SGB-II-Quote u18 im Ruhrgebiet insgesamt: 26,2 Prozent; NRW ohne das Ruhrgebiet: 15,3 Prozent). Siehe dazu die drei unkommentierten BIAJ-Tabellen von 25. April 2021: Download_BIAJ_20210425 (PDF; drei Seiten)
Arbeitslosengeld-Ausgaben 2012 bis März 2021
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(BIAJ) In den 12 Monaten von April 2020 bis März 2021 wurden von der Bundesagentur für Arbeit 22,104 Milliarden Euro für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld ausgegeben. (1)
Bis Oktober 2018 waren die jährlichen Ausgaben für das Arbeitslosengeld auf 13,741 Milliarden Euro (in den 12 Monaten von November 2017 bis Oktober 2018) gesunken. In den folgenden 18 Monaten bis April 2020 stiegen diese Ausgaben um nahezu 2,0 Milliarden Euro auf 15,707 Milliarden Euro (in den 12 Monaten von Mai 2019 bis April 2020). (2)
In den elf Monaten nach April 2020 (Mai 2020 bis März 2021) stiegen die jährlichen Ausgaben für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) um 6,397 Milliarden Euro auf die oben genannten 22,104 Milliarden Euro in den 12 Monaten von April 2020 bis März 2021.
Im Haushalt 2021 der Bundesagentur für Arbeit sind für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld 19,099 Milliarden Euro (3) veranschlagt. (siehe BIAJ-Abbildung unten)
(1) hier immer einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge – Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung und ohne das „Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung“ für das in 2020 insgesamt 1,269 Milliarden Euro ausgegeben wurden, nach 1,217 Milliarden Euro in 2019.
(2) d.h., der Anstieg der Alg-Ausgaben begann vor COVID-19 (Corona) in der Bundesrepublik Deutschland
(3) einschließlich Erstattung von Leistungen an Arbeitslose gegenüber ausländischen Versicherungsträgern
Zur Entwicklung der Ausgaben der BA für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld bis März 2021 siehe hier.
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB III (u.a. auch zum Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung und Insolvenzgeld): hier_sgb3 (SGB II: hier_sgb2)
Steuerung der Einschränkung von Grundrechten mit methodisch fragwürdig berechneten 7-Tage-Inzidenzen?
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Hinweis vom 07. Mai 2021: Ein ergänzender Blick auf a) für den Berichtstag "eingefrorene" Werte - maßgeblich für das In- und Außerkrafttreten der „Bundesnotbremse“ (RKI) und b) Rückwirkende Betrachtung der Sieben-Tage-Inzidenzen inkl. nachübermittelte Fälle (RKI, 07.05.2021) und die bemerkenswerten z.T. extrem großen Differenzen (b - a) vom 06. April bis 07. Mai 2021. Siehe dazu auch die RKI-Anmerkung in der Quellenangabe! Download_BIAJ20210507 (PDF, 55 Seiten mit allen Kreisen - aktualisiert bis 10.05.2021 mit dem in der Fassung vom 07.05.2021 "vergessenen" Kreis StädteRegion Aachen)
(BIAJ) Die BIAJ-Materialien "Steuerung der Einschränkung von Grundrechten mit methodisch fragwürdig berechneten 7-Tage-Inzidenzen (pro 100.000 EW)? - Wie späte Meldungen (Nachmeldungen) an das RKI durch niedrigere Inzidenzen "belohnt" werden!" finden Sie hier: BIAJ_12042021 (PDF; 8 Seiten) Siehe dort insbesondere den Hamburg-Bremen-Vergleich im Nachtrag vom 14.04.2021 auf Seite 7 und 8. (Auszüge und einige aktualisierte Abbildungen unten)
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