Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: Nettoausgaben in den Ländern und im Bund 2017 bis 2019
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(BIAJ) Die Nettoausgaben der Sozialhilfeträger in den Ländern für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung stiegen in 2019 auf insgesamt 6.869,6 Millionen Euro – nach 6.342,5 Millionen Euro in 2017 und 6.631,4 Millionen Euro in 2018. Zu den Nettoausgaben in den Ländern und zu den insbesondere in 2017 und 2018 deutlich geringeren Erstattungen durch den Bund (Soll gemäß § 46a SGB XII seit 2014: 100 Prozent) siehe die BIAJ-Abbildung 1 (von 4) und die dort angebrachten Fußnoten. Zum (nominalen, nicht preisbereinigten) relativen Anstieg der Nettoausgaben in den Jahren 2018 und 2019 im Vergleich zu 2017 im Bund und in den Ländern und siehe die BIAJ-Abbildung 2.
Die Nettoausgaben je Einwohner (EW) stiegen in der Bundesrepublik Deutschland von durchschnittlich 76,70 Euro in 2017 auf 82,70 Euro in 2019. Die Nettoausgaben je EW reichten 2019 in den Ländern von 42,70 Euro in Thüringen (TH) und 42,90 Euro in Sachsen (SN) bis 149,60 Euro in Bremen (HB), 150,40 Euro in Berlin (BE) und 171,80 Euro in Hamburg (HH). Siehe dazu und zu den beiden Vorjahren die BIAJ-Abbildung 3.
Zur Entwicklung der Nettoausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in der Bundesrepublik Deutschland von 2005 bis 2019 siehe die BIAJ-Abbildung 4.
COVID-19: Vergleich der Entwicklung der 14-Tage-Inzidenz der gemeldeten Fälle und Todesfälle in den Bundesländern bis zum 22.08.2020 (aktualisiert bis 19.12.2020)
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(BIAJ) Zehn unkommentierte BIAJ-Abbildungen zur Entwicklung der 14-Tage-Inzidenz der gemeldeten COVID-19-Fälle und COVID-19-Todesfälle pro 100.000 EW in den Bundesländern vom 28. März (14. bis 28. März) bis zum 19.12.2020, vier BIAJ-Abbildungen zur Entwicklung des Länder-Maximums und Länder-Minimums der 14-Tage-Inzidenz der gemeldeten COVID-19-Fälle (mit Bundesdurchschnitt bzw. dem Land Bremen innerhalb dieses Korridors) (teilweise) bis zum 22.05.2021 und im Anhang eine BIAJ-Abbildung zur Entwicklung des Länder-Maximums und Länder-Minimums der 14-Tage-Inzidenz der gemeldeten COVID-19-Todesfälle ... und ein Blick auf ESP, ITA, FRA, NDL, GBR, USA und ISR im Vergleich zu DEU (29.02. bis 29.11.2020) ... und den Anteil der 30 NATO-Mitgliedstaaten an den bisher weltweit registrierten COVID-19-Fällen und Todesfällen.
Unter den teilweise bis zum 11.03.2021 aktualisierten BIAJ-Abbildungen 1 bis 4:
BIAJ-Abbildung 1 bis 5 von 10: Summe der in jeweils 14-Tagen gemeldeten COVID-19-Fälle pro 100.000 EW (Abb. 1: BY, BW, NW; Abb. 2: BE, HH, HB; Abb. 3: NI, SH, MV; Abb. 4: HE, RP. SL; Abb. 5: BB, ST, SN, TH)
BIAJ-Abbildung 6 bis 10 von 10 (aktualisiert bis 29.04.2021): Summe der in jeweils 14 Tagen gemeldeten COVID-19-Todesfällen pro 100.000 EW (Abb. 6: BY, BW, NW; Abb. 7: BE, HH, HB; Abb. 8: NI, SH, MV; Abb. 9: HE, RP. SL; Abb. 10: BB, ST, SN, TH)
Vergleiche insbesondere Abbildungen 1 und 6, Abbildungen 2 und 7, Abbildungen 3 und 8, Abbildungen 4 und 9 und Abbildungen 5 und 10.
Hinweis I: Entsprechende zehn BIAJ-Abbildungen bis zum 15.08.2020 siehe hier1.
Hinweis II: Siehe zu den bis zum 19.12.2020 bzw. 25.01.2021 gemeldeten COVID-19- Fällen und der 14-Tage-Inzidenz der COVID-19-Fälle auch den "Bundesländer-, Großstadt- und Kreisvergleich" (Corona) hier2.
Hinweis III: Blick in die Welt (214 Staaten/Regionen) bis zum 21.11.2020 - zwei BIAJ-Tabellen :
1. Summe der bis zum 21.11.2020 gemeldeten COVID-19-Fälle und COVID-19-Todesfälle in den Staaten und Regionen der Welt - insgesamt und pro 100.000 EW (gemäß ECDC): Download_BIAJ20201121_1 (PDF: 7 Seiten)
2. 14-Tage-Inzidenz (gemeldete COVID-19-Fälle) am 21.11.2020 in den Staaten und Regionen der Welt: Download_BIAJ20201121_2 (PDF: 5 Seiten)
Hinweis IV: Eine Modellrechnung der Bundeskanzlerin ("19.200") ("Modell-Ist-Vergleich" bis 28.11.2020 aktualisiert und ergänzt (Seite 4): Download_Modellrechnung_Ist_COVID-19 - Auszug auch unten) und die Entwicklung der SARS-CoV-2-Testungen, positiven Testungen und gemeldeten COVID-19-Fälle (zwei BIAJ-Abbildungen ganz unten - aktualisiert bis Ende 48. KW).
Hinweis V: Ein bis zum 28. 02.2021 aktualisierter Blick in die neun Nachbarländer der Bundesrepblik Deutschland und Italien, Spanien und Vereinigtes Könireich (vier BIAJ-Abbildungen zu den in 14 Tagen gemeldeten COVID-19-Fällen und -Todesfällen pro 100.000 EW bzw. eine Million EW).
BaSta-Hinweis: Rätselhafte Impfdosenberechnung der Bundesregierung - "Merkel-Dokument"? - mit Lösung der genannten, absurd berechneten Impfquote "68%" (BaSta20201216)
Arbeitslosengeld-II- und Sozialgeld-Ausgaben bis Juli 2020 – weit unter veranschlagtem Soll 2020
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(BIAJ) Im Juli 2020 wurden vom Bund für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld 1,825 Milliarden Euro ausgegeben, 162 Millionen Euro (9,7 Prozent) mehr als im Juli 2019.* Die 12-Monatssumme der Ausgaben des Bundes für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (hier immer einschließlich der Ausgaben aus dem sog. Passiv-Aktiv-Transfer) betrug von August 2019 bis Juli 2020 insgesamt 20,285 Milliarden Euro. (siehe BIAJ-Abbildung unten) Die gleitende 12-Monatssumme der Ausgaben, die bis März 2020 auf 19,865 Milliarden Euro gesunken war, ist in den vier Monaten nach März 2020 (April bis Juli 2020) um 420 Millionen Euro gestiegen.
Für das Haushaltsjahr 2020 sind im Bundeshaushalt Ausgaben in Höhe von 26,4 Milliarden Euro veranschlagt (einschließlich Nachtragshaushalt). Das heißt, das Soll im Bundeshaushalt 2020 liegt 6,115 Milliarden Euro über den Ist-Ausgaben in den vergangenen 12 Monaten (August 2019 bis Juli 2020). Nach Ausgaben in Höhe von insgesamt 12,375 Milliarden Euro von Januar bis Juli 2020 würde das Soll von 26,4 Milliarden Euro erst dann vollständig in Anspruch genommen, wenn in den verbleibenden fünf Monaten des laufenden Haushaltsjahres 2,805 Milliarden Euro pro Monat ausgegeben werden (insgesamt 14,025 Milliarden Euro) - durchschnittlich nahezu eine Milliarde Euro (980 Millionen Euro) bzw. nahezu 54 Prozent (53,7 Prozent) mehr als die oben genannten 1,825 Milliarden Euro im Juli 2020.
* einschließlich der Ausgaben aus dem sog. Passiv-Aktiv-Transfer (Juli 2020: etwa 18 Millionen Euro)
* In den in dieser BIAJ-Kurzmitteilung genannten Abrechnungsergebnissen sind kleinere Rundungsdifferenzen möglich.
Hinweis I: Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB II (Hartz IV) hier.
Hinweis II: Die "Absolute und relative Lücke zwischen Regelbedarf (Hartz IV) und Armutsgefährdungsschwelle 2006-2019": BIAJ20200815. (BIAJ)
Auszubildende und sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Ländervergleich 2010 bis 2019
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(BIAJ) Von Ende 2010 bis Ende 2019 stieg die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der Bundesrepublik Deutschland (Arbeitsort) um 5,448 Millionen (19,3 Prozent) auf 33,740 Millionen. In den Ländern reichte die Veränderungsrate von +5,0 Prozent in Sachsen-Anhalt bis +35,8 Prozent in Berlin. Die Zahl der Auszubildenden unter den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sank im entsprechenden Zeitraum um 42.581 (2,5 Prozent – Frauen: -52.637 bzw. -7,2 Prozent; Männer: +10.056 bzw. +1,1 Prozent) auf 1,634 Millionen. (Auszubildende gemäß Beschäftigungsstatistik – Ausbildungsquote 4,8 Prozent – Frauen: 4,3 Prozent; Männer: 5,3 Prozent). In den Ländern reichte die Veränderungsrate der Auszubildenden gemäß Beschäftigungsstatistik von +8,9 Prozent in Baden-Württemberg bis ‑25,7 Prozent in Sachsen-Anhalt. (Frauen: +4,0 Prozent in Baden-Württemberg bis -30,1 Prozent in Sachsen-Anhalt; Männer: +12,7 Prozent in Baden-Württemberg bis -22,7 Prozent in Sachsen-Anhalt) Deutlich kleiner als die Zahl der Auszubildenden gemäß Beschäftigungsstatistik ist die Zahl der Auszubildenden gemäß Berufsbildungsstatistik („Duales Ausbildungssystem“). Ende 2019: 1,329 Millionen Auszubildende, 179.364 (11,9 Prozent) weniger als Ende 2010. (Frauen: -129.792 bzw. -21,6 Prozent; Männer: -49.572 bzw. -5,5 Prozent) In den Ländern reichte die Veränderungsrate (Ende 2010 bis Ende 2019) der Auszubildenden gemäß Berufsbildungsstatistik von ‑6,6 Prozent in Bayern bis ‑33,1 Prozent in Sachsen-Anhalt. (Frauen: -16,0 Prozent in Bayern bis -42,0 Prozent in Brandenburg; Männer: +0,1 Prozent in Bremen bis -28,4 Prozent in Sachsen-Anhalt)
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 19. August 2020 mit den Bundes- und Länderdaten (Arbeitsort) zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten insgesamt, den Auszubildenden (gemäß Beschäftigungs- und Berufsbildungsstatistik) und den Ausbildungsquoten gemäß Beschäftigungsstatistik (Ende 2010 bis Ende 2019), differenziert nach Geschlecht, finden Sie hier: Downlad_BIAJ20200819 (PDF: 7 Seiten - zwei Text- und 5 Tabellen-Seiten)
Weitere BIAJ-Veröffentlichungen zum Thema Berufsausbildung: hier.
Absolute und relative Lücke zwischen Regelbedarf (Hartz IV) und Armutsgefährdungsschwelle 2006-2019
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(BIAJ) Die absolute und relative rechnerische Lücke zwischen Regelbedarf (Hartz IV) (ohne Kosten der Unterkunft und Heizung) und Armutsgefährdungsschwelle ist auch 2019 weiter gewachsen. (siehe BIAJ-Abbildung im PDF-Download bzw. unten) In den BIAJ-Materialien vom 15. August 2020 ist dargestellt, wie sich die absolute und relative Lücke zwischen Regelbedarf in der "Regelbedarfsstufe 1" und Armutsgefährdungsschwelle von 2006 bis 2019 entwickelt hat.
Ein Fazit: Allein bei einem unveränderten relativen Abstand des Regelbedarfs von der Armutsgefährdungsschwelle auf dem Niveau des Jahres 2006 hätte der Regelbedarf in der „Regelbedarfsstufe 1“ bis 2019 rechnerisch auf 497 Euro statt lediglich auf 424 Euro steigen müssen. Die wachsende absolute und relative Lücke zwischen Regelbedarf und Armutsgefährdungsschwelle fördert die Armut (bzw. amtlich, die Armutsgefährdung).
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 15. August 2020 finden Sie hier: Download_BIAJ20200815 (PDF: eine Seite)
Hinweis vom 19. November 2021: Zur Aktualisierung bis 2020 siehe: hier2
Hinweis vom 29. Juni 2022: Zur Aktualisiertung bis 2021 siehe hier3.