Hartz-IV-Sanktionen: Zur falschen Erläuterung der Berechnung der sogenannten „Sanktionsquote“
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(BIAJ) Am 11./12./13. April 2018 war in diversen Medien die folgende Erläuterung der berichteten „Sanktionsquote“ von 3,1 Prozent in 2017 zu lesen: „Die Jobcenter mussten im letzten Jahr 952.840 Sanktionen gegen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (sog. „Hartz IV-Empfänger“) aussprechen. … Die Sanktionsquote – also das Verhältnis von verhängten Sanktionen zu allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten – lag im letzten Jahr unverändert bei 3,1 Prozent.“ (Quelle: BA-Presseinformation Nr. 11/2018; Hervorhebung durch BIAJ) Die naheliegende Frage: Wie hoch war die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB), wenn 3,1 Prozent einer absoluten Zahl von 952.840 entsprechen? Richtig: Etwa 30,7 Millionen. Das Verhältnis von 952.840 zu 30,7 Millionen ergäbe 3,1 Prozent. Der durchschnittliche Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) in 2017: 4,362 Millionen, nicht 30,7 Millionen. Die relativ kleine, von der Statistik der BA ermittelte „Sanktionsquote“ wird vollkommen anders berechnet.
BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge bis März 2018
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(BIAJ) Vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden im ersten Quartal (Januar bis März) 2018 insgesamt 73.222 Asylanträge entschieden, davon 64.592 Erstanträge und 8.630 Folgeanträge. Lediglich 32,3 Prozent (23.664) der 73.222 Entscheidungen im ersten Quartal 2018 waren „positive Entscheidungen“. Ein Jahr zuvor, im ersten Quartal 2017, wurden vom BAMF insgesamt 222.395 Asylanträge entschieden. 46,5 Prozent (103.436) dieser 222.395 Asylentscheidungen im ersten Quartal 2017 waren „positive Entscheidungen“. Und zwei Jahre zuvor, im ersten Quartal 2016, wurden vom BAMF noch 63,1 Prozent (94.782) der 150.233 Asylentscheidungen „positiv entschieden“.
Betrachtet man lediglich den Anteil der Fälle, in denen eine Anerkennung der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a GG und § 3 Absatz 1 AsylG erfolgte, stellt sich dies im Vergleich der ersten Quartale in den Jahren 2016 bis 2018 wie folgt dar. Im ersten Quartal 2016 erfolgte in 61,6 Prozent der Fälle (Entscheidungen über Asylanträge) die Anerkennung der Rechtsstellung als Flüchtling, im ersten Quartal 2017 in lediglich 21,7 Prozent der Fälle und im ersten Quartal 2018 dann in nur noch 15,6 Prozent der Fälle (11.437 von 73.222).
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 14. April 2018 mit zwei aktualisierten Tabellen zur Entwicklung seit Ende 2015 (und kurzen Lesehilfen): Download_BIAJ20180414 (PDF: eine Text- und zwei Tabellen-Seiten; Hinweis: Spalte 8 in Tab.1 am 28. Mai 2018 teilweise korrigiert) (weitere, auch aktuellere BIAJ-Informationen zum Thema Migration, Flüchtlinge, Asyl und BAMF - hier)
Hartz IV: Sanktionen gegen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) im Jobcentervergleich 2017
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(BIAJ) 952.839 in 2017 neu festgestellte Sanktionen gegen 419.502 erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB: Arbeitslosengeld II). Durchschnittliche Mehrfachsanktionierung im Berichtsjahr 2017: 2,3 (952.839/419.502). 21,8 neu festgestellte Sanktionen pro 100 ELB im Bestand ("Sanktionen-Quote"). 9,6 von (mindestens) einer in 2017 neu festgestellten Sanktion betroffene ELB pro 100 ELB im Bestand. ("Quote der neu Sanktionierten") Wie stellt sich dies in den einzelnen Jobcentern (303 "gemeinsame Einrichtungen" und 104 "zugelassene kommunale Träger") in den Jahren 2016 und 2017 dar? Siehe dazu die BIAJ-Materialien vom 13. April 2018: Download_BIAJ20180413 (PDF: 19 Seiten)
ARD-Panorama-Beitrag "Flucht aus Deutschland ..." und eine BA-Statistik-Fußnote
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(BIAJ) Anläßlich des Beitrags "Flucht aus Deutschland: Syrer gehen zurück" im ARD-Magazin Panorama vom 12. April 2018* möchten wir auf eine uns vor einigen Tagen aufgefallene bemerkenswerte Fußnote in einer Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) zur "Fluchtmigration" ausmerksam machen. Die in diversen Tabellen der Statistik der BA vom 29. März 2018 (Erstellungsdatum) angebrachte bemerkenswerte Fußnote lautet: "Die Zahl der Personen im Kontext von Fluchtmigration sinkt bundesweit leicht seit November 2017, obwohl andere Indikatoren dies nicht erkennen lassen. Derzeit werden die Gründe für diese Auffälligkeiten gesucht." (siehe Auszug hier) Ob in dem Panorama-Beitrag ein möglicher Grund (von möglicherweise mehreren Gründen) für "diese Auffälligkeiten" gefunden und berichtet wurde, ist dem BIAJ bisher nicht bekannt. (Stand: 12. April 2018, 23:30 Uhr - wird bei näheren Informationen zu den "Auffälligkeiten" ergänzt/aktualisiert)
* http://www.ardmediathek.de/tv/Panorama/Flucht-aus-Deutschland-Syrer-gehen-zur%C3%BC/Das-Erste/Video?bcastId=310918&documentId=51596128 und https://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2018/Flucht-aus-Deutschland-Syrer-gehen-zurueck,umgekehrteflucht100.html
Nachtrag vom 15. April 2018: Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) teilte dem BIAJ am 15. April 2018 (!) per eMail mit, dass die Untersuchung der Auffälligkeiten in den Statistiken der BA noch andauern. „Nach derzeitigen Erkenntnissen handelt es sich wahrscheinlich um einen zu beseitigenden Fehler, nicht um einen realen Effekt.“ Weitere Informationen zum Umgang der Statistik mit der Problematik seien für den nächsten Veröffentlichungstermin am 27. April 2018 vorgesehen. „Ein Zusammenhang mit dem Panorama-Beitrag besteht nicht." (Statistik der BA)
Hartz IV: Sanktionen gegen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) im Ländervergleich 2017
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(BIAJ) 2017 wurden von den Jobcentern insgesamt 952.839 Sanktionen gegen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - Arbeitslosengeld II) neu festgestellt. (siehe Tabelle unten, Spalte 7) 15,07 Prozent dieser 952.839 Kürzungen des „menschenwürdigen Existenzminimums“ (BVerfG) erfolgten in Berlin (BE: Spalte 8) - ein bisher noch nie erreichter Hauptstadt-Anteil an den Hartz-IV-Sanktionen in der Bundesrepublik Deutschland. Die 952.839 in 2017 neu festgestellten Sanktionen richteten sich gegen 419.502 ELB (ohne, die dabei nicht mitgezählten Partner, Partnerinnen und Kinder der sanktionierten Leistungsberechtigten). (Spalte 11)
Gemessen am jahresdurchschnittlichen ELB-Bestand (Spalte 3) wurden 2017 durchschnittlich 21,8 Sanktionen pro 100 ELB (im Bestand) neu festgestellt – Ländermaximum: 36,8 Sanktionen pro 100 ELB in Berlin. (Spalte 15) Und ebenfalls gemessen am jahresdurchschnittlichen ELB-Bestand (Spalte 3) waren 2017 durchschnittlich 9,6 pro 100 ELB von einer in 2017 neu festgestellten Sanktion betroffen. Ländermaximum: 13,4 von einer neu festgestellten Sanktion betroffene ELB pro 100 ELB in Berlin. (Spalte 19)
Siehe dazu, zu den anderen Ländern und zum Vorjahresvergleich (2016) die unten stehende, nicht weiter kommentierte BIAJ-Tabelle vom 11. April 2018: (Hinweis vom 13. April 2018: ergänzender Jobcentervergleich hier)