Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich Mai 2022 (mit bremischen Städten)
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(BIAJ) Mai 2022 (Stichtag 12.05.): 2,260 Millionen registrierte Arbeitslose (bei den Agenturen für Arbeit 771.000; bei den Jobcentern 1,489 Millionen). 428.000 (15,9 Prozent) registrierte Arbeitslose weniger als im Mai 2021 – 250.000 (24,5 Prozent) weniger bei den Agenturen für Arbeit und 178.000 (10,7 Prozent) weniger bei den Jobcentern. (siehe Tabellen 1, 2 und 3). 242.000 (16,2 Prozent) weniger arbeitslose Männer, 186.000 (15,6 Prozent) weniger arbeitslose Frauen als im Mai 2021. (siehe Tabelle 4) Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen insgesamt von ‑22,1 Prozent in Bayern (BY) bis -10,9 Prozent im Land Bremen (HB). (Stadt Bremen: -12,3 Prozent; Bremerhaven: -5,5 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7)
3,542 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV), 9,2 Prozent (358.000) weniger als im Mai 2021. Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von –12,0 Prozent in Thüringen (TH) bis -7,2 Prozent in Nordrhein-Westfalen (NW).
Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im Mai 2022 und Mai 2021 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 31. Mai 2022 mit bremischer Ergänzung: Download_BIAJ20220531 (zwei Text- und sieben Tabellenseiten; bremische Städte auf Seite 9)
Arbeitslosengeld-II- und Sozialgeld-Ausgaben 2015 bis April 2022 und Bundeshaushalt 2022
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(BIAJ) Von Januar bis April 2022 wurden vom Bund für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld insgesamt 6,864 Milliarden Euro ausgegeben, 8,4 Prozent (631 Millionen Euro) weniger als im entsprechenden Vorjahrszeitraum. Die 12-Monatssumme dieser Ausgaben des Bundes sank dementsprechend von 21,748 Milliarden Euro im Haushaltsjahr 2021 um 631 Millionen Euro auf 21,117 Milliarden Euro in den 12 Monaten von Mai 2021 bis April 2022. (siehe BIAJ-Abbildung unten)
Im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2022 sind nach der Bereinigungssitzung am 19./20.05.2022 21,085 Milliarden Euro für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld veranschlagt, 100 Millionen Euro mehr als vor der „Bereinigung“ und 1,315 Milliarden Euro weniger als im 1. Regierungsentwurf der alten Bundesregierung. (1)
Gemessen an den durchschnittlich 5,106 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) wurden vom Bund in den 12 Monaten von Mai 2021 bis April 2022 für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld monatlich durchschnittlich 344,63 Euro pro RLB ausgegeben. (2) Ein Jahr zuvor, von Mai 2020 bis April 2021, wurden für die durchschnittlich 5,443 Millionen RLB durchschnittlich 324,62 Euro pro Monat ausgegeben. Bis Ende 2021 stiegen diese monatlichen Ausgaben pro RLB auf 345,01 Euro bei durchschnittlich 5,253 Millionen RLB im Jahr 2021. (2020: 317,17 Euro bei durchschnittlich 5,428 Millionen RLB) Der relativ deutliche nominale Anstieg in 2021 resultierte u.a. aus der „Einmalzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie“ (§ 70 Sozialpaket III).
(1) siehe dazu die BIAJ-Materialien „Arbeitslosengeld-II- und Sozialgeld-Ausgaben 2015 bis Februar 2022 und Bundeshaushalt 2022“ vom 22. März 2022 hier.
(2) einschließlich der Ausgaben aus dem Passiv-Aktiv-Transfer
BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis April 2022
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(BIAJ) Von Januar bis April 2022 wurden insgesamt 65.707 Asylanträge gestellt, darunter 57.180 Erstanträge – 19.854 (53,2 Prozent) mehr Erstanträge als von Januar bis April 2021. 8.405 (14,7 Prozent) der 57.180 gestellten Asylerstanträge von Januar bis April 2022 waren Anträge von (für) in der Bundesrepublik Deutschland geborenen Kindern (geborene Kinder) im Alter von unter einem Jahr. (Januar bis April 2021: 8.486 bzw. 22,7 Prozent der Asylerstanträge)
Entschieden wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von Januar bis April 2022 insgesamt 67.367 Asylanträge, darunter 57.174 Erstanträge. 47,1 Prozent (31.710) der 67.367 Entscheidungen von Januar bis April 2022 waren „positive Entscheidungen“, darunter 14.170 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG). In den letzten 12 Monaten, von Mai 2021 bis April 2022, wurden vom BAMF 157.046 Asylanträge entschieden, darunter 127.854 Erstanträge. Von den 157.046 Entscheidungen in den 12 Monaten von Mai 2021 bis April 2022 waren 46,3 Prozent (72.707) „positive Entscheidungen“, darunter 36.679 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling.
Die Zahl der anhängigen Verfahren („noch nicht vom Bundesamt entschieden“) betrug Ende April 2022 insgesamt 114.748, 56.647 (97,5 Prozent) mehr als Ende April 2021.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 29. Mai 2022 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014: Download_BIAJ20220529 (PDF: fünf Seiten)
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Migration, Flüchtlinge, Asyl: hier
Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich April 2022 (mit bremischen Städten)
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(BIAJ) April 2022 (Stichtag 12.04.): 2,309 Millionen registrierte Arbeitslose (darunter 800.000 bei den Agenturen für Arbeit) - 462.000 (16,7 Prozent) registrierte Arbeitslose weniger als im April 2021 – 292.000 (26,7 Prozent) weniger bei den Agenturen für Arbeit und 170.000 (10,1 Prozent) weniger bei den Jobcentern. (siehe Tabellen 1, 2 und 3). 263.000 (17,0 Prozent) weniger arbeitslose Männer, 199.000 (16,3 Prozent) weniger arbeitslose Frauen als im April 2021. (siehe Tabelle 4) Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen insgesamt von ‑22,9 Prozent in Bayern (BY) bis -12,1 Prozent im Land Bremen (HB). (Stadt Bremen: -13,3 Prozent; Bremerhaven: -7,2 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7)
3,563 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV), 9,2 Prozent (359.000) weniger als im April 2021. Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von –11,8 Prozent in Thüringen (TH) bis -7,2 Prozent in Nordrhein-Westfalen (NW).
Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im April 2022 und April 2021 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 03. Mai 2022 mit bremischer Ergänzung: Download_BIAJ20220503 (zwei Text- und sieben Tabellenseiten; bremische Städte auf Seite 9)
SGB-II-Quoten-Vergleich 2007 bis 2021: Bund, NRW, Ruhrgebiet, Land Bremen und bremische Städte
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(BIAJ) Im Ruhrgebiet („Metropole Ruhr“) waren 2021 durchschnittlich 15,4 Prozent (617.605) der Menschen im Alter von 0 Jahren bis zur gesetzlichen Regelaltersgrenze (4,017 Millionen) auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II (Hartz IV) angewiesen (SGB-II-Leistungsberechtigte). In den 15 Kreisen des Ruhrgebiets (11 kreisfreie Städte und 4 Landkreise) reichten die SGB-II-Quoten (0 Jahre bis zur gesetzlichen Regelaltersgrenze) von 8,8 Prozent im Landkreis Wesel bis 24,4 Prozent in der Stadt Gelsenkirchen.
In Nordrhein-Westfalen ohne das Ruhrgebiet waren 2021 durchschnittlich 9,1 Prozent (933.627) der Menschen im Alter von 0 Jahren bis zur gesetzlichen Regelaltersgrenze (10,250 Millionen) auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II (Hartz IV) angewiesen. (siehe dazu BIAJ-Tabelle 1, Seite 3 und BIAJ-Tabelle 2 Seite 4 bis 6)
Im Land Bremen galt dies in 2021 für durchschnittlich 17,8 Prozent (96.350) der Bevölkerung im Alter von 0 Jahren bis zur gesetzlichen Regelaltersgrenze (541.778). (siehe dazu Tabelle 1, Seite 3 und Tabelle 2 Seite 6). (Stadt Bremen: 17,1 Prozent, Bremerhaven: 21,3 Prozent, Bundesrepublik Deutschland: 8,1 Prozent)
Zur Entwicklung (und den Berechnungsgrundlagen) der SGB-II-Quoten im Bund, in Nordrhein-Westfalen (NRW), im Ruhrgebiet und den 11 kreisfreien Städten und vier Landkreisen des Ruhrgebiets, in NRW ohne das Ruhrgebiet, im Land Bremen und den beiden bremischen Städten von 2007 bis 2021 siehe die BIAJ-Materialien vom 02. Mai 2022: Download_BIAJ20220502 (PDF: zwei Text- und vier Tabellenseiten – Auszug: BIAJ-Tabelle 1 von 2: siehe auch unten)