STAFFEL-Anmerkungen: Bundesprogramm „Soziale Teilhabe durch Arbeit für junge erwachsene Flüchtlinge und erwerbsfähige Leistungsberechtigte (STAFFEL)“
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(BIAJ) STAFFEL: 561 bewilligte Förderplätze in sechs Bundesländern, darunter 420 in Hamburg , insgesamt 21 Millionen Euro gebundene Bundesmittel, davon x Millionen Euro für die „Administration des Bundesprogramms durch einen Dienstleister“, aktuell 152 besetzte Förderplätze, darunter 86 in Hamburg. Ein bis zum 31. Dezember 2018 befristetes „Modell“ für „Soziale Teilhabe durch Arbeit für junge erwachsene Flüchtlinge und erwerbsfähige Leistungsberechtigte“, alias STAFFEL? Die BIAJ-Materialien vom 21. April 2017 mit den "STAFFEL-Anmerkungen" finden Sie hier: Download_BIAJ20170421 (PDF: zwei Seiten und am 22. April 2017 ergänzte dritte Seite)
"Alternative Fakten" der Bundesregierung zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung im Armuts- und Reichtumsbericht 2017 (Abbildung)
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(BIAJ) Die Quelle der "alternativen Fakten" in der "ergänzenden Erwähnung" der Bundesregierung zur Entwicklung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in ihrem Fünften Armuts- und Reichtumsbericht (siehe BIAJ-Abbildung) ist bisher (20. April 2017) unbekannt. Die Frage des "Büro für absurde Statistik" (BaSta) vom 12. April 2017 nach der "besonderen Beschäftigungsstatistik" blieb bisher unbeantwortet. (siehe hier) In der Regel gut unterrichtete böse Zungen behaupten: Die "ergänzende Erwähnung" im 5. ARB sei ein vom Bundeskanzleramt gelieferter Textbaustein - ohne Quellenangabe. Nachtrag vom 27. Mai 2017: Armuts- und Reichtumsbericht: Bundesregierung korrigiert "alternative Fakten" zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung - ohne Hinweis (BIAJ20170527)
BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge bis März 2017
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(BIAJ) Im ersten Quartal 2017 wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 222.395 Asylanträge entschieden. Lediglich 21,7 Prozent (48.259) dieser Entscheidungen entfielen auf die Feststellung der "Rechtsstellung als Flüchtling". Ein Jahr zuvor, im ersten Quartal 2016, entfielen von den 150.233 entschiedenen Asylanträgen 61,6 Prozent (92.577) auf die Feststellung der "Rechtsstellung als Flüchtling". In 41.122 Fällen wurde im ersten Quartal 2017 lediglich ein "subsidiärer Schutz" gewährt.(erstes Quartal 2016: 1.335)
Die Zahl der im Verlauf von 12 Monaten gestellten Asylanträge sank auf 624.297 in den 12 Monaten von April 2016 bis März 2017. (12-Monats-Maximum: 831.061 von Oktober 2015 bis September 2016) Noch 278.006 „anhängige Verfahren“ Ende März 2017. (Maximum: 579.314 Ende September 2016) Die von BIAJ näherungsweise berechnete Bearbeitungsdauer im 12-Monatszeitraum von April 2016 bis März 2017: 8,04 Monate.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 13. April 2017 mit zwei aktualisierten Tabellen (und kurzen Lesehilfen): Download_BIAJ20170413 (PDF: eine Text- und zwei Tabellen-Seiten) (weitere, auch aktuellere BIAJ-Informationen zum Thema BAMF - Migration, Flüchtline, Asyl - hier)
Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung mit "besonderer Beschäftigungsstatistik"?
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(BaSta) Das Büro für absurde Statistik (BaSta) fragt: Welche "besondere Beschäftigungsstatistik" liegt der folgenden "ergänzenden Erwähnung" der Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im "Fünften Armuts- und Reichtumsbericht" der Bundesregierung (5. ARB) zugrunde? „Ergänzend sei erwähnt, dass die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten von 26,5 Millionen im Juni 2005 auf 32,4 Millionen im Juni 2015 zugenommen hat.“ (Seite IV: http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Pressemitteilungen/2017/5-arb-langfassung.pdf?__blob=publicationFile&v=4 und in der Kurzfasssung auf Seite 8: http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Pressemitteilungen/2017/5-arb-kurzfassung.pdf?__blob=publicationFile&v=2) Von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit werden für den Berichtsmonat Juni 2005 insgesamt 26.299.560 und für den Berichtsmonat Juni 2015 insgesamt 30.771.297 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte genannt - im Juni 2015 etwa 1,6 Millionen weniger als im "Armuts- und Reichtumsbericht" der Bundesregierung. (Juni 2005: 0,2 Millionen weniger) (12. April 2017 - Ende BaSta)
BaSta-Nachtrag vom 13. April 2017: Eine Erklärung des BMAS zur "besonderen Beschäftigungsstatistik" fehlt bisher. In der Regel gut unterrichtete böse Zungen behaupten: Die oben zitierte "ergänzende Erwähnung" im 5. ARB sei ein vom Bundeskanzleramt gelieferter Textbaustein. # (siehe auch: BIAJ-Kurzmitteilung vom 20. April 2017: hier)
BIAJ-Nachtrag vom 27. Mai 2017: Armuts- und Reichtumsbericht: Bundesregierung korrigiert "alternative Fakten" zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung - ohne Hinweis (BIAJ20170527)
Mittelzuteilung Jobcenter: Noch 190 Millionen statt 90 Millionen Euro im zweiten Quartal 2017
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(BIAJ) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) wird den 407 Jobcentern im zweiten Quartal 2017 statt der bisher geplanten (in § 1 Absatz 4 und § 2 Absatz 5 der Eingliederungsmittel-Verordnung 2017 verkündeten) insgesamt 90 Millionen Euro für „SGB II-Eingliederungsleistungen“ (EGL) und den Bundesanteil an den „Gesamtverwaltungskosten“ (VWK) der Jobcenter noch insgesamt 190 Millionen Euro zuteilen (zuweisen). (jeweils 95 Millionen statt jeweils 45 Millionen für EGL und VWK)