Bremen und Bremerhaven: Arbeitsuchende in den Rechtskreisen SGB III und SGB II (Hartz IV) im November 2016
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(BIAJ) Ein ergänzender* Blick auf die 66.670 Arbeitsuchenden in Bremen und Bremerhaven im November 2016 (1.538 mehr als im November 2015), davon 52.014 in der Stadt Bremen (2.055 mehr als im November 2015) und 14.656 in der Stadt Bremerhaven (517 weniger als im November 2015). Wie verteilen sich die Arbeitsuchenden auf die arbeitslosen Arbeitsuchenden (registrierte Arbeitslose) und die gemäß der amtlichen Statistik nicht arbeitslosen Arbeitsuchenden und wie auf die beiden Rechtskreise (SGB III: Agentur für Arbeit; SGB II: Jobcenter) und wie stellt sich dies im Vergleich zum November 2015 dar? Und wie verhält sich dies im Rechtskreis SGB II (Hartz IV) zur Entwicklung der Zahl (des Bestandes) der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB: im Land Bremen 2.175 mehr als im November 2015, in der Stadt Bremen 2.299 mehr, in Bremerhaven 124 weniger). Siehe hier: Download (PDF: eine Seite)
* siehe dazu auch den BIAJ-Ländervergleich mit ergänzenden Daten: BIAJ20161130.
Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich November 2016
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(BIAJ) 4,778 Millionen Arbeitsuchende im November 2016 (10.000 mehr als im November 2015): davon 2,532 Millionen als Arbeitslose registrierte Arbeitsuchende (101.000 weniger als im November 2015) und 2,246 Millionen nichtarbeitslose Arbeitsuchende (111.000 mehr als im November 2015). (Zum Länder- und Rechtskreisvergleich siehe im Download Seite 3 bis 5)
4,280 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB: Arbeitslosengeld II) im November 2016, darunter 1,776 Millionen (41,5 Prozent) als Arbeitslose im Rechtskreis SGB II (Hartz IV) registriert. Anmerkung: Nie zuvor war der Anteil der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die nicht als arbeitslos im Rechtskreis SGB II registriert wurden, so hoch wie im November 2016: 58,5 Prozent! (Zum Ländervergleich siehe im Download Seite 8)
Zum Ländervergleich im November 2016 mit bemerkenswerten Veränderungsraten im Vorjahresvergleich (nicht nur im Saarland) siehe die BIAJ-Kurzmitteilung vom 30. November 2016: Download (PDF: zwei Text- und sechs Tabellenseiten; einige Spalten ab Spalte 6 in Tabelle 6 am 30. Januar 2017 korrigiert) (Bremische Ergänzung: Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Bremen Stadt und Land und Bremerhaven im November 2016: hier)
Eingliederungstitel der 156 Agenturen für Arbeit: Ausgabemittel, Förderung der beruflichen Weiterbildung - Aus- und Rückblick
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(BIAJ) Im vom Verwaltungsrat festgestellten Haushalt der Bundesagentur für Arbeit (BA) für das kommende Jahr (2017) sind in Kapitel 2 („Eingliederungsbudget nach § 71b SGB IV“) bei der in diesem Kapitel (seit 2011) einzigen Haushaltsstelle (2/685 11 - Zweckbestimmung: „Eingliederungstitel“) 4,0 Milliarden Euro für „Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung“ veranschlagt. (Soll 2016: 3,688 Mrd. Euro; Ist 2015: 2,337 Mrd. Euro) Davon sind in den „Bemerkungen“ zum Haushaltstitel 2/685 11 insgesamt 1,660 Milliarden Euro im Rahmen eines „Weiterbildungsbudgets“ für die Förderung beruflicher Weiterbildung (FbW) veranschlagt. (1)
Ein kurzer Blick zurück auf die 156 Agenturen für Arbeit: Im bisher letzten abgeschlossenen Haushaltsjahr (2015) wurden den 156 Agenturen für Arbeit (AA) (einschließlich AA Bochum*) insgesamt 2,858 Milliarden Euro für „Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung“ im Rahmen des Eingliederungstitels (§ 71b SGB IV) zugewiesen. (Download: BIAJ20161127: Spalte 2). 81,5 Prozent (2,329 Mrd. Euro) der zugeteilten Ausgabemittel wurden für diese Ermessenleistungen ausgegeben. (Spalten 4 und 9) In 155 der 156 Arbeitsagenturen (ohne AA Bochum*) reichte die Mittelausschöpfung in 2015 von 98,4 Prozent im AA Pirna (SN) bis 66,7 Prozent im AA Wesel (NW).
Jobcenter Saalekreis: "4.285-Euro-Bescheid" und die Folgen im "Ursprungsland der Reformation"
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(BIAJ) Hetze nach Veröffentlichung der ersten Seite eines kommunalen "Hartz IV-Bescheides" mit einem angeblichen monatlichen Gesamtbedarf (!) von 4.285 Euro pro Monat, nicht genanntem auszuzahlenden Gesamtbetrag und nicht genannten Zahlungsempfängern/Zahlungsempfängerinnen. Ein vom Jobcenter Saalekreis ("Eigenbetrieb für Arbeit"; ohne Beteiligung einer Agentur für Arbeit***) veröffentlichtes vollkommen unzureichendes „Statement zur Veröffentlichung eines Leistungsbescheides im Internet“. Die durch die unerträgliche Hetze erzwungene erneute Flucht einer Familie mit fünf Kindern im "Ursprungsland der Reformation" (Eigenwerbung Sachsen-Anhalt), die dem BIAJ erst nach der eMail an das Jobcenter Saalekreis (siehe unten) bekannt wurde. (siehe u.a. hier: http://www.mz-web.de/merseburg/geleakter-hartz-iv-bescheid-darum-ist-afghanische-familie-jetzt-erneut-auf-der-flucht-25143968) Und eine Frage am Rande: Eine Steilvorlage des Saalekreises und seines Jobcenters für eine Jan-Böhmermann-Satire: "Flüchtlinge statt Rote-Bullen-Brause - der unaufhaltsame Aufstieg des SV Merseburg 99"? (juristische Prüfung noch nicht abgeschlossen!)
(***Der Bescheid eines Jobcenters in gemeinsamer Trägerschaft von Agentur für Arbeit und Landkreis ist vollkommen anders aufgebaut als der des Jobcenters Saalekreis. Siehe hier mit den "Zusatzinformationen": https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/Arbeitslosigkeit/Grundsicherung/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI485763)
Der Haushalt der Bundesagentur für Arbeit in den Jahren 2013 bis 2017 – Soll- und Ist-Vergleich
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(BIAJ) Der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit (BA) hat am 11. November 2016 den Haushalt ("Beitragshaushalt") für das kommende Haushaltsjahr (2017) festgestellt. (Anm.: Die Genehmigung durch die Bundesregierung steht noch aus.) In einem Bericht (Online) im „Heimatsender“ der BA-Zentrale in Nürnberg, dem Bayerischen Rundfunk (BR), heißt es dazu: „Insbesondere für Eingliederungsmaßnahmen steht mehr Geld zur Verfügung. … Diese Mittel steigen von den in diesem Jahr erwarteten 3,1 Milliarden Euro auf vier Milliarden Euro im kommenden Jahr. Das sei fast doppelt so viel wie beispielsweise 2013 und 2014, sagte der Vorsitzende des Verwaltungsrates, Peter Clever.“ Die BR-Information über den BA-Haushalt 2017 ist irreführend. Siehe dazu die BIAJ-Materialien vom 18. November 2016 ("Der Haushalt der Bundesagentur für Arbeit in den Jahren 2013 bis 2017 – Soll- und Ist-Vergleich"): Download (PDF: 5 Seiten)