BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge bis April 2017
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(BIAJ) Januar bis April 2017: 46,8 Prozent mehr Asylentscheidungen als von Januar bis April 2016 und zugleich 46,2 Prozent weniger Anerkennungen der "Rechtsstellung als Flüchtling". Von Januar bis April 2017 wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 285.476 Asylanträge entschieden. Lediglich 21,5 Prozent (61.373) dieser Entscheidungen entfielen auf die Feststellung der "Rechtsstellung als Flüchtling". Ein Jahr zuvor, von Januar bis April 2016, entfielen von den 194.532 entschiedenen Asylanträgen 58,7 Prozent (114.138) auf die Feststellung der "Rechtsstellung als Flüchtling". In 51.978 Fällen wurde von Januar bis April 2017 lediglich ein "subsidiärer Schutz" gewährt.(Januar bis April 2016: 5.455)
Die Zahl der im Verlauf von 12 Monaten gestellten Asylanträge sank auf 576.082 in den 12 Monaten von Mai 2016 bis April 2017. (12-Monats-Maximum: 831.061 von Oktober 2015 bis September 2016) Noch 232.493 „anhängige Verfahren“ Ende April 2017. (Maximum: 579.314 Ende September 2016) Die von BIAJ näherungsweise berechnete Bearbeitungsdauer im 12-Monatszeitraum von Mai 2016 bis April 2017: 7,97 Monate.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 30. Mai 2017 mit zwei aktualisierten Tabellen (und kurzen Lesehilfen): Download_BIAJ20170530 (PDF: eine Text- und zwei Tabellen-Seiten) (weitere, auch aktuellere BIAJ-Informationen zum Thema BAMF - Migration, Flüchtline, Asyl - hier)
Jobcenter: Mittelzuteilung im Mai 2017 und Bundesmittel für "SGB II-Eingliederungsleistungen" und "Gesamtverwaltungskosten" insgesamt
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(BIAJ) Im Mai 2017 wurde den Jobcentern die sogenannte zweite Tranche der Bundesmittel für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" und den Bundesanteil (84,8 Prozent) an den "Gesamtverwaltungskosten" der Jobcenter im Haushaltsjahr 2017 zugeteilt, jeweils 95 Millionen Euro, insgesamt 190 Millionen Euro. Rechtliche Grundlage: "Erste Verordnung zur Änderung der Eingliederungsmittel-Verordnung 2017" vom 28. April 2017 (veröffentlicht im Bundesanzeiger vom 5. Mai 2017, BAnz AT 05.05.2017 V1). Auf Jobcenterebene reicht der Anteil an den nachträglich zugeteilten 190 Millionen Euro von insgesamt 4.180 Euro im Saale-Holzland-Kreis (TH) bis insgesamt 5.397.710 Euro in Hamburg. In den BIAJ-Materialien vom 29. Mai 2017 (Tabelle) ist die Mittelverteilung der ersten und zweiten Tranche auf die einzelnen Jobcenter dargestellt: Download_BIAJ20170529 (PDF: 11 Seiten).
Bundesliga 2016/17: Ergebnisse der BaSta-Analyse nach dem 10. Spieltag durch Abschlusstabelle bestätigt
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(BaSta) Die Abschlusstabelle der Bundesligasaison 2016/17 (Fußball, Männer) hat die wichtigsten Ergebnisse der BaSta-Analyse der Tabellenstände nach dem 10. Spieltag seit Einführung der Drei-Punkte-Regel in der Bundesligasaison 1995/96 – „Bundesliga nach dem 10. Spieltag: „Extremwert“ 2016/17, „gefährlichste Ränge“, Abstieg, Meister und der SVW“ (Basta20161107) – bestätigt.
Armuts- und Reichtumsbericht: Bundesregierung korrigiert "alternative Fakten" zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung - ohne Hinweis
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(BIAJ) Die Bundesregierung hat die „ergänzende Erwähnung“ zur Entwicklung der Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Fünften Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung (Seite IV), der dem Deutschen Bundestag vom BMAS am 12. April 2017 zugeleitet wurde, korrigiert. Statt „Ergänzend sei erwähnt, dass die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten von 26,5 Millionen im Juni 2005 auf 32,4 Millionen im Juni 2015 zugenommen hat.“ heißt es in der korrigierten Fassung vom 26. April 2017 (PDF-Erstellungsdatum): „Ergänzend sei erwähnt, dass die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten von 26,5 Millionen im Juni 2006 auf 31,4 Millionen im Juni 2016 zugenommen hat.“ (Hervorhebungen durch BIAJ) Auf die Korrektur des "Übertragungsfehlers" (BMAS) wird weder in der Lang-, Kurz- und Druckfassung, noch in der Bundestagsdrucksache 18/11980 („Unterrichtung durch die Bundesregierung“) hingewiesen. Lediglich die BMAS-Pressemitteilung vom 12. April 2017 und diverse Presseberichte erinnern noch an die alte Fassung. In der BMAS-Pressemitteilung heißt es: "Seit Mitte des letzten Jahrzehnts hat sich die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten um ca. sechs Millionen Personen erhöht." (http://www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2017/kabinett-beschliesst-fuenften-armuts-und-reichtumsbericht.html) Zur Vorgeschichte dieser "Korrektur ohne Korrekturhinweis" siehe die BaSta-Kurzmitteilung vom 12. April 2017 (Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung mit "besonderer Beschäftigungsstatistik"?: BaSta20170412) und die BIAJ-Kurzmitteilung vom 20. April 2017 ("Alternative Fakten" der Bundesregierung zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung im Armuts- und Reichtumsbericht 2017 (Abbildung): BIAJ20170420)
Arbeitslosengeld II und Sozialgeld: Im Bundeshaushalt 2017 sind zu wenig Ausgabemittel veranschlagt
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(BIAJ) Die im Bundeshaushalt 2017 veranschlagten 21,0 Milliarden Euro (nach geplanten 22,2 Milliarden Euro im ursprünglichen Entwurf der Bundesregierung) werden nicht ausreichen, um die Ausgaben der Jobcenter für das Arbeitslosengeld II (einschließlich Sozialgeld) zu decken. Auch wenn sich der bisherige monatliche Anstieg der (gleitenden) Jahressumme von durchschnittlich über 120 Millionen Euro in den verbleibenden acht Monaten nicht in dieser Höhe fortsetzen sollte, ist davon auszugehen, dass die Ausgaben des Bundes für Arbeitslosengeld II einschließlich Sozialgeld die veranschlagten 21,0 Milliarden Euro deutlich übersteigen werden. Die gesamte BIAJ-Kurzmitteilung vom 26. Mai 2017 zur Entwicklung der Ausgaben für das Arbeitslosengeld II (einschließlich Sozialgeld) finden Sie hier: Download_BIAJ20170526 (PDF: eine Seite)
Aktualisierung vom 21. September 2017: http://www.biaj.de/archiv-kurzmitteilungen/974-arbeitslosengeld-ii-und-sozialgeld-ausgaben-uebersteigen-gekuerztes-soll-im-bundeshaushalt-2017-deutlich.html.