Hartz IV: Ausgabenentwicklung 2005 bis 2017 – und der Gastkommentar eines SPD-Landrats
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(BIAJ) Am 29. April 2018 war in einem Gastkommentar „über Hartz IV“ im „Kurier am Sonntag“ zu lesen: „Ebenso falsch ist auch die Kritik am sogenannten Sozialabbau durch Hartz IV. Gleich im ersten Jahr stiegen die Ausgaben durch das neue Gesetz um fünf auf 48 Milliarden Euro, weil die ehemaligen Sozialhilfeempfänger und eine hohe Zahl der Arbeitslosenhilfeempfänger besser gestellt worden sind. Auch in den vergangenen fünf Jahren erhöhten sich die Ausgaben für die Regelsätze und Mehrbedarfe um 14 Prozent.“ Gastautor in der Sonntagsausgabe von Weser-Kurier, Bremer Nachrichten und Verdener Nachrichten: Peter Bohlmann, Landrat im niedersächsischen Kreis Verden und Mitglied der SPD. Warum der im Gastkommentar folgenden Kritik der Kürzung von „Mittel(n) für die Arbeits- und Qualifizierungsmaßnahmen“ eine solche „aufgewärmte“ Falschinformation vorangestellt wird oder werden muss, bleibt ein Rätsel. Die Überschrift des Gastkommentars: „Die Mängel erkennen und beseitigen“. Um insbesondere die „Mängel“ der Behauptung zu erkennen, die Ausgaben stiegen durch Hartz IV „um fünf auf 48 Milliarden Euro, weil die ehemaligen Sozialhilfeempfänger und eine hohe Zahl der Arbeitslosenhilfeempfänger besser gestellt worden sind“, empfehlen wir einen Blick in die BIAJ-Tabelle auf Seite 2 in der BIAJ-Kurzmitteilung vom 30. April 2018: Download_BIAJ20180430 (PDF: zwei Seiten; Hinweis: Die Spalte "2017" in der Tabelle auf Seite 2 wurde am 27. Mai 2018 aktualisiert!)
Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich April 2018 (mit bremischen Städten)
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(BIAJ) April 2018: 4,413 Millionen Arbeitsuchende. Darunter 2,384 Millionen registrierte Arbeitslose - davon 796.000 bei den Agenturen für Arbeit (Arbeitsagenturen) und 1,588 Millionen bei den Jobcentern registriert. 4,241 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV). Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im April 2018 und April 2017 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 27. April 2018 mit bremischer Ergänzung: Download_BIAJ20180427 (zwei Text- und sieben Tabellenseiten; bremische Städte auf Seite 9)
Jobcenter gE: Zuweisung und Ausgaben für "SGB II-Eingliederungsleistungen" 2012 bis März 2018
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(BIAJ) Ein aktualisierter Blick auf die Entwicklung der Zuweisungen (Bundesmittel) und Ausgaben (Ist) für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" (SGB II-EGL) der Jobcenter gE ("gemeinsame Einrichtungen" von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen) in den Jahren 2012 bis März 2018. (BIAJ-Abbildung unten) Die Ausgaben sind nach Erreichen des Maximums (nach 2011) im Juli 2017 (2,643 Milliarden Euro von August 2016 bis Juli 2017) in den folgenden acht Monaten um etwa 243,7 Millionen Euro gesunken.
Arbeitslosengeld II und Sozialgeld 2013 bis März 2018: Sinkende Ausgaben im ersten Quartal 2018
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(BIAJ) Im vergangenen Haushaltsjahr 2017 wurden vom Bund für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (einschließlich der Beiträge und Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von nahezu 6,0 Milliarden Euro) insgesamt 21,423 Milliarden Euro ausgegeben, 423 Millionen Euro mehr als im Bundeshaushalt 2017 veranschlagt. In den ersten drei Monaten des laufenden Haushaltsjahres 2018 sind die jährlichen Ausgaben (12-Monatssumme) um 134 Millionen Euro auf 21,289 Milliarden Euro in den 12 Monaten von April 2017 bis März 2018 gesunken. (siehe BIAJ-Abbildung unten) Anders betrachtet: Im ersten Quartal 2018 wurden vom Bund für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (brutto) 5,521 Milliarden Euro ausgegeben, 134 Millionen Euro (2,4 Prozent) weniger als im ersten Quartal 2017.
Arbeitslosengeld 1991-2017: Arbeitslose mit Anspruch auf das beitragsfinanzierte ALG
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(BIAJ) "Arbeitslosenversicherung" (SGB III): Wie hat sich der Anteil der als arbeitslos registrierten Arbeitslosengeld-Empfängerinnen und -Empfänger an den registrierten Arbeitslosen insgesamt von 1991 bis 2017 entwickelt? Siehe dazu die unkommentierte BIAJ-Abbildung. Am aktuellen Rand (2017) hatten im Jahresdurchschnitt nur 25,3 Prozent (641.092) der 2.532.837 registrierten Arbeitslosen Anspruch auf die Versicherungsleistung Arbeitslosengeld (ALG).
(Anmerkung: In den Ländern reichte dieser Anteil nach vorläufigen BIAJ-Berechnungen für 2017 von 39,7 Prozent in Bayern, 34,3 Prozent in Baden-Württemberg, 28,7 Prozent in Rheinland-Pfalz und 26,5 Prozent in Thüringen bis 21,2 Prozent in Nordrhein-Westfalen, 20,9 Prozent in Sachsen-Anhalt, 18,2 Prozent in Berlin und 16,1 Prozent im Land Bremen. Die entsprechenden Anteile in den anderen acht Ländern (Rang 5 bis 12): Mecklenburg-Vorpommern 25,7 Prozent, Schleswig-Holstein 25,6 Prozent, Niedersachsen 25,1 Prozent, Hessen 24,7 Prozent, Hamburg 24,6 Prozent, Saarland 23,0 Prozent, Sachsen 22,8 Prozent und Brandenburg 22,6 Prozent.)