Arbeitslos im Rechtskreis SGB II (Hartz IV) nach sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung: Waren der Bundesregierung (BMAS) die erfragten Daten der Statistik der BA nicht bekannt?
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(BIAJ) Im Jahr 2016 wurden von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) insgesamt 509.000 Zugänge aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung in Arbeitslosigkeit im Rechtkreis SGB II (Hartz IV) registriert, darunter 130.000 aus dem Wirtschaftszeig Arbeitnehmerüberlassung. (WZ 78.2 und 78.3) Die Antwort der Bundesregierung (BMAS) auf eine Schriftliche Frage einer Bundestagsabgeordneten und die Berichterstattung darüber (u.a. Saarbrücker Zeitung) werfen die Frage auf: Waren der Bundesregierung (BMAS) die erfragten Daten der Statistik der BA nicht bekannt? Siehe dazu die BIAJ-Kurzmitteilung vom 7. April 2017: Download_BIAJ20170407 (PDF: eine Seite)
Eine dpa-Falschmeldung: 34 Prozent „Pendeln für den Job“ in Niedersachsen (Bund: 60 Prozent)
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(BIAJ) 60 Prozent im Bund (2015) und nur 34 Prozent in Niedersachsen (2016)? Anmerkung zu einer dpa-Falschmeldung über sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Niedersachsen (Arbeitsort), „die in einer anderen Gemeinde wohnen als sie arbeiten“. (NDR, Weser-Kurier und andere am 3./4. April 2017) Nach BIAJ-Berechnungen wohnten von den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Niedersachsen (Arbeitsort 30. Juni 2016) nahezu 61 Prozent in einer anderen Gemeinde als in der Gemeinde, in der sie arbeiteten. (Einpendler/innen "über die Gemeindegrenzen")
Bremen und Bremerhaven: Arbeitsuchende in den Rechtskreisen SGB III und SGB II (Hartz IV) im März 2017
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(BIAJ) Land Bremen im März 2017: Erstmals im 16-Länder-Vergleich der Arbeitslosenquoten im Monat März (1991 bis 2017) auf Rang 16. (siehe Abbildung unten)
Ein ergänzender Blick* auf die 52.868 Arbeitsuchenden in der Stadt Bremen (2.057 mehr als im März 2016) und die 14.495 Arbeitsuchenden in der Stadt Bremerhaven (607 weniger als im März 2016). Wie verteilen sich die Arbeitsuchenden im März 2017 auf die arbeitslosen Arbeitsuchenden (registrierte Arbeitslose) und die gemäß der amtlichen Statistik nicht arbeitslosen Arbeitsuchenden und wie auf die beiden Rechtskreise (SGB III: Agentur für Arbeit; SGB II: Jobcenter) und wie stellt sich dies im Vergleich zum März 2016 dar? Und wie verhält sich dies im Rechtskreis SGB II (Hartz IV) zur Entwicklung der Zahl (des Bestandes) der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB). Siehe hier: Download_BIAJ20170331HB (PDF: eine Seite)
* siehe dazu auch den BIAJ-Ländervergleich: Download_BIAJ20170331.
Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich März 2017
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(BIAJ) 4,805 Millionen Arbeitsuchende im März 2017: davon 2,662 Millionen als Arbeitslose registrierte Arbeitsuchende (183.000 weniger als im März 2016) und 2,143 Millionen nichtarbeitslose Arbeitsuchende (150.000 mehr als im März 2016). 4,400 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB: Arbeitslosengeld II) im März 2017, 72.000 mehr als ein Jahr zuvor. (Zum ELB-Ländervergleich siehe im Download Seite 8)
Zum Länder- und Rechtskreisvergleich im März 2017 siehe die BIAJ-Kurzmitteilung vom 31. März 2017: Download_BIAJ20170331 (PDF: zwei Text- und sechs Tabellenseiten; die Veränderungen im Vorjahresvergleich sind in den beiden Rechtskreisen verzerrt. Der Grund: Die „Umbuchung“ von sog. Aufstockern (Alg mit ergänzendem Alg II) vom Rechtskreis SGB II in den Rechtskreis SGB III seit Januar 2017 wg. § 5 Absatz 4 SGB II) (Bremische Ergänzung: Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Bremen Stadt und Land und Bremerhaven im März 2017: Download_BIAJ20170331HB)
Deutlich weniger als 400 Millionen Euro! Ausgaben der BA für Sprachkurse nach § 421 SGB III
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(BIAJ) Eine Randbemerkung: In den Medienberichten vom 28. März 2017 über die "Abschließende Mitteilung (des Bundesrechnungshofs) an den Vorstand der Bundesagentur für Arbeit über die Prüfung von Sprachkursen nach § 421 SGB III (Einstiegskurse)" (hier) werden weit überhöhte Daten zu den beitragsfinanzierten Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) für die "Förderung der Teilnahme an Sprachkursen" (gemäß § 421 SGB III) genannt. Die bisherigen Gesamtausgaben für die Förderung nach § 421 SGB III betrugen bis Ende Februar 2017 insgesamt 311,7 Millionen Euro. Die Entwicklung in den vergangenen sechs Monaten zeigt: Ein weiterer nennenswerter Anstieg aufgrund später Endabrechnungen ist nicht zu erwarten.(Anmerkung vom 13. Juni 2017: siehe dazu die aktualisierte zweite Abbildung unten!) Die in den Medien genannten Ausgaben in Höhe von 400 Millionen Euro treffen nicht zu. (siehe die BIAJ-Abbildung unten) Warum der Bundesrechungshof (BRH) in seiner Rüge (auf die hier ansonsten nicht eingegangen werden soll) diese Ausgabenentwicklung nicht nennt und den Eindruck höherer Ausgaben erweckt, bleibt offen.