Jobcentervergleich: Integrationen und Sanktionen 2016
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(BIAJ) 1.060.037 „Integrationen“, 939.133 neu festgestellte Sanktionen, 415.513 von diesen Kürzungen des „menschenwürdigen Existenzminimums“ (BVerfG) betroffene erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Drei Ergebnisse der amtlichen Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II/Hartz IV) für das Berichtsjahr 2016. (Anm.: Letztgenanntes Ergebnis wird in den Medien so gut wie nie genannt.) Wie verteilen sich die 1.060.037 "Integrationen", die 939.133 "neu festgestellten Sanktionen" und die 415.513 davon betroffenen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (Arbeitslosengeld II) auf die einzelnen Jobcenter und Länder? Und wie stellt sich dies in Bezug auf den Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten dar? ("Integrationsquoten", "Sanktionsquoten") Siehe dazu die BIAJ-Materialien vom 26. Juni 2017: Download_BIAJ20170626 (PDF: 10 Seiten)
Hartz IV: Kinder in Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender - Bund, Länder, bremische Städte Januar 2007- Februar 2017
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(BIAJ) Im Dezember 2016 lebten in den 594.694 SGB II-Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender (BG-AE) insgesamt 952.674 Kinder im Alter von unter 18 Jahren, 47,8 Prozent der insgesamt 1.993.704 unverheirateten Kinder im Alter von unter 18 Jahren in allen SGB II-Bedarfsgemeinschaften. (Dezember 2013: 51,4 Prozent; Februar 2017: 47,0 Prozent) Von den insgesamt 6.241.904 Personen in allen SGB II-Bedarfsgemeinschaften im Dezember 2016 lebten 25,5 Prozent (1.593.309) in Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender. (Dezember 2014: 26,6 Prozent; Februar 2017: 25,2 Prozent) Wie hat sich die Zahl (Bestand) der Kinder im Alter von unter 18 Jahren in den Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender (BG-AE) und darunter die Zahl (Bestand) der "Kinder ohne Leistungsanspruch" (KOL) im Bund, in den Ländern und in den bremischen Städten von Dezember 2006/Januar 2007 bis Februar 2017 entwickelt? Und wie stellt sich dies im Vergleich zur Entwicklung der Zahl (Bestand) der unverheirateten Kinder in SGB II-Bedarfsgemeinschaften insgesamt dar? Eine Ergänzung vom 22. Juni 2017 zu den BIAJ-Materialien "Hartz IV vor der Neuregelung des Unterhaltsvorschusses" vom 19. Juni 2017: Download_BIAJ20170622_Teil_1 (Textseite und Bund und Länder bis BW) und Download_BIAJ20170622_Teil_2 (Länder BY bis TH und bremische Städte)
Hartz IV vor Neuregelung des Unterhaltsvorschusses: Kinder, Kinder ohne Leistungsanspruch, Alleinerziehende - Bund, Länder, Großstädte 2006-2017
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(BIAJ) Im Januar 2017 stieg die Zahl der unverheirateten Kinder im Alter von unter 18 Jahren in SGB II-Bedarfsgemeinschaften (Hartz IV) erstmals seit September 2010 wieder auf über zwei Millionen. Etwa fünf Prozent dieser Kinder hatten in der amtlichen Statistik den Status "Kinder ohne Leistungsanspruch" (KOL). (Dezember 2010: 14,0 Prozent)
In insgesamt 34 BIAJ-Abbildungen ist die Entwicklung der Zahl (Bestand) der unverheirateten Kinder im Alter von unter 18 Jahren in SGB II-Bedarfsgemeinschaften, darunter die Zahl (Bestand) der „Kinder ohne Leistungsanspruch“ (KOL), und die Entwicklung der Zahl der SGB II-Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender (BG-AE) seit Dezember 2006 dargestellt: Bund, Länder, 15 Großstädte (incl. Region Hannover) und Bremerhaven. Die Darstellung reicht bis zum Februar 2017, dem bisher aktuellsten Berichtsmonat mit revidierten Daten nach einer Wartezeit von drei Monaten. Die BIAJ-Materialien vom 19. Juni 2017 finden sie hier: Download_BIAJ20170619_Teil_1* und Download_BIAJ20170619_Teil_2 (PDF: insgesamt 20 Seiten -aus technischen Gründen in zwei Teilen)
Anlass für die Darstellung der Entwicklung dieser drei ausgewählten Eckwerte der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) ist die zum 1. Juli 2017 in Kraft tretende Neuregelung des Unterhaltsvorschusses. Bundesregierung (BMFSFJ): „Schätzungen, wie viele der Kinder durch den Ausbau des Unterhaltsvorschusses nicht mehr auf SGB-II-Leistungen angewiesen sind, liegen nicht vor.“ Es kann davon ausgegangen werden, dass lediglich ein sehr kleiner Teil der Alleinerziehenden mit ihrem Kind bzw. mit ihren Kindern in Folge der grundsätzlich zu begrüßenden Ausweitung des Unterhaltsvorschusses ihre Abhängigkeit* von Hartz IV beenden können. Eine Erklärung lieferte schon die schwarz-gelbe Bundesregierung in einer Stellungnahme zu einer Prüfung des Bundesrechnungshofs (2012): „Der Unterhaltsvorschuss habe nicht zum Ziel, die Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II oder Armut zu vermeiden.“ (* Der Schreibfehler "Anhängigkeit" statt richtig "Abhängigkeit" wurde am 23.07.2018 korrigiert.)
Ergänzung vom 22. Juni 2017: "Hartz IV: Kinder in Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender, darunter "Kinder ohne Leistungsanspruch" - Bund, Länder, und bremische Städte von Dezember 2006/Januar 2007 bis Februar 2017 (Abbildungen)" - Download_BIAJ20170622_Teil_1 und Download_BIAJ20170622_Teil_2
Hartz IV: Großstadtvergleich 2010-2016 - Bedarfsgemeinschaften, Personen, Zahlungsansprüche (SGB II)
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(BIAJ) Wie hat sich in den 15 Großstädten der Bestand der SGB II-Bedarfsgemeinschaften (BG), der Personen (PERS), darunter der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) und der nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Alter von unter 15 Jahren (NEFu15) in diesen Bedarfsgemeinschaften, in den Jahren 2010 bis 2016 entwickelt (absolut und im Vergleich zur altersgleichen Bevölkerung) und wie deren Zahlungsansprüche (brutto und netto)? Und wie stellt sich dies im Vergleich zur Entwicklung außerhalb dieser Großstädte (nGS) dar?
Siehe dazu die (unkommentierten) 30 BIAJ-Tabellen in den BIAJ-Materialien vom 14. Juni 2017, die auf Grundlage der (revidierten) Ergebnisse der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der Bevölkerungsfortschreibung erstellt wurden: Download_BIAJ20170614 (PDF: 16 Seiten = eine Ergänzung zum Ländervergleich mit Lesehilfen vom 28. April 2017: BIAJ20170420)
Hinweis vom 23. Mai 2019: Entsprechende BIAJ-Materialien für den Beobachtungszeitraum 2012 bis 2018 finden sie hier: Download_BIAJ20190523.
BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge bis Mai 2017
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(BIAJ) Januar bis Mai 2017: 60,9 Prozent mehr Asylentscheidungen als von Januar bis Mai 2016 und zugleich 39,9 Prozent weniger Anerkennungen der "Rechtsstellung als Flüchtling". Von Januar bis Mai 2017 wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 372.637 Asylanträge entschieden. Lediglich 20,9 Prozent (78.028) dieser Entscheidungen entfielen auf die Feststellung der "Rechtsstellung als Flüchtling". Ein Jahr zuvor, von Januar bis Mai 2016, entfielen von den entschiedenen Asylanträgen 56,1 Prozent auf die Feststellung der "Rechtsstellung als Flüchtling".
In den letzten 12 Berichtsmonaten, von Juni 2016 bis Mai 2017, wurde häufiger der lediglich „subsidiäre Schutz“ gewährt (207.151) als die „Rechtsstellung als Flüchtling“ anerkannt. (204.252) Ein Jahr zuvor, von Juni 2015 bis Mai 2016: 12.336 Entscheidungen entfielen auf den „subsidiären Schutz“, 235.706 auf die Anerkennung der „Rechtsstellung als Flüchtling“.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 12. Juni 2017 mit zwei aktualisierten Tabellen (und kurzen Lesehilfen): Download_BIAJ20170612 (PDF: eine Text- und zwei Tabellen-Seiten) (weitere BIAJ-Informationen zum Thema BAMF - Migration, Flüchtline, Asyl - hier)