Falschmeldungen über die durchschnittliche Höhe des Arbeitslosengeldes (Alg)
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(BIAJ) In den ungezählten Berichten über die Wahlversprechen der SPD (Print und Online) ist immer wieder zu lesen: "Der durchschnittliche ALG-I-Betrag lag im November 2016 bei 992 Euro." Dies ist falsch. Siehe dazu die folgende BIAJ-Tabelle vom 7. März 2017 mit den Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (Anmerkung: Beim Alg-ALG II-Vergleich immer auch auf die Beiträge zur Rentenversicherung achten! Beim ALG II = 0 Euro! BaSta: Und das soll nach dem bisherigen Stand der Suche nach der SPDreisatz-Lösung - hier - auch so bleiben.):
Statistik der BA korrigiert die bisher berichteten aktuellen Werte der Beschäftigungsstatistik deutlich
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(BIAJ) „Die Angaben für die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und die Erwerbstätigkeit wurden ab August 2016 deutlich nach oben korrigiert, weil es Anfang 2016 Datenverarbeitungsfehler von Beschäftigungsmeldungen gab. Erst jetzt hat sich herausgestellt, dass Meldungen in größerem Umfang nicht berücksichtigt wurden.“ (Bundesagentur für Arbeit, Presseinfo Nr. 6 vom 1. März 2017) Die BIAJ-Kurzmitteilung vom 6. März 2017 mit einer Abbildung zu den bisher erfolgten Korrekturen finden sie hier: Download_BIAJ20170306 (PDF: zwei Seiten)
Ausgaben der BA 1986-2017: Unterhaltsgeld (Uhg) und Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung (AlgW) (Abbildung)
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(BIAJ) Eine unkommentierte BIAJ-Abbildung zur Entwicklung der Ausgaben der Bundesagentur (bis 2003 Bundesanstalt) für Arbeit (BA) für Unterhaltsgeld/Teilunterhaltsgeld (Uhg) und "Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung" (Alg W) von 1986 bis 2017 (Ist bis 2016 und Soll 2017): (Anmerkung: SPD - im Wahlkampf - will AlgW durch AlgQ ersetzen und die hälftige Anrechnung auf die Alg-Anspruchsdauer - § 148 Abs. 1 Nr. 7 SGB III - wieder abschaffen. Die Alg-Anspruchsdauer soll unverändert bleiben.)
Hinweis vom 17. Januar 2019: Eine Aktualisierung bis 2018 (Ist) und 2019 (Soll) finden Sie hier1.
Hinweis vom 17. Januar 2020: Eine Aktualisierung bis 2019 (Ist) und 2020 (Soll) finden Sie hier2.
25 Prozent weniger oder 100 Prozent mehr! Ein Blick auf die Bezüge des BA-Vorstands - 2005 bis 2017
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(BIAJ) „25 Prozent weniger“. So könnte man es sehen. Zum Abschied des Vorstandsvorsitzenden Frank-J. Weise am 31. März 2017 wurden die Vorstandsbezüge im Haushalt 2017 der Bundesagentur für Arbeit (BA) um 25 Prozent gegenüber dem Vorjahr 2016 gekürzt. Im BA-Haushalt 2016 waren mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) 1,2 Millionen Euro (!) veranschlagt – „ein wirklich vorzeigbarer Agenda-2010-Erfolg“. Man kann es aber auch ganz anders sehen. Einen Blick auf die Entwicklung der Bezüge des Vorstands der BA seit 2005 finden Sie in der zweiseitigen BIAJ-Kurzmitteilung "25 Prozent weniger oder 100 Prozent mehr!" vom 02. März 2017: Download_BIAJ20170302 (PDF: 2 Seiten; am 03. März 2017 korrigierte Fassung)
Bremen und Bremerhaven: Arbeitsuchende in den Rechtskreisen SGB III und SGB II (Hartz IV) im Februar 2017
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(BIAJ) Ein ergänzender Blick* auf die 67.512 Arbeitsuchenden in Bremen und Bremerhaven im Februar 2017 (1.515 mehr als im Februar 2016), davon 52.907 in der Stadt Bremen (2.157 mehr als im Februar 2016) und 14.605 in der Stadt Bremerhaven (642 weniger als im Februar 2016). Wie verteilen sich die Arbeitsuchenden auf die arbeitslosen Arbeitsuchenden (registrierte Arbeitslose) und die gemäß der amtlichen Statistik nicht arbeitslosen Arbeitsuchenden und wie auf die beiden Rechtskreise (SGB III: Agentur für Arbeit; SGB II: Jobcenter) und wie stellt sich dies im Vergleich zum Februar 2016 dar? Und wie verhält sich dies im Rechtskreis SGB II (Hartz IV) zur Entwicklung der Zahl (des Bestandes) der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB). Siehe hier: Download_BIAJ20170301HB (PDF: eine Seite)
* siehe dazu auch den BIAJ-Ländervergleich: Download_BIAJ20170301.