Entwicklung der registrierten Arbeitslosigkeit in den 15 Großstädten von 2008 bis 2016
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(BIAJ) Von München und Stuttgart auf Rang 1 und 2 bis Essen und Duisburg auf Rang 14 und 15 in 2016: Das Ranking nach Arbeitslosenquoten in den 15 Großstädten (incl. Region Hannover und unter besonderer Beachtung der Stadt Bremen) in den Jahren 2008 bis 2016 mit den Berechnungsgrundlagen finden Sie in der BIAJ-Kurzmitteilung vom 25. Januar 2017: Download_BIAJ20170125 (PDF: eine Textseite und zwei Seiten mit einer Abbildung und einer Tabelle).
Hartz-IV-Sanktionen: BILD-Ranking, ein Jobcenter-Dementi und die korrigierte Sanktionsstatistik
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(BIAJ) Ein BILD-Ranking mit einem falschen Rang-3-Jobcenter (BILD, 17. Januar 2017, Seite 1), ein Rang-1-Jobcenter-Dementi, eine korrigierte Sanktionsstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) und was in der BILD über das Jobcenter Stadt Rosenheim und alle anderen mehr oder weniger sanktionierenden Jobcenter nicht zu lesen war. Zum Beispiel: Vom Jobcenter Stadt Rosenheim wurden von Januar bis September 2016 insgesamt 81,4 Prozent (!) mehr Sanktionen „neu festgestellt“ als von Januar bis September 2015.
Das vom BIAJ neu berechnete „Jobcenter-Sanktionen-Ranking“ mit (fast) allen Jobcentern (im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum 2015) und mit den korrigierten Berechnungsgrundlagen finden Sie in der BIAJ-Kurzmitteilung vom 19. Januar 2017: Download_BIAJ20170119 (PDF: 2 Text- und 9 Tabellenseiten)
SGB II-Eingliederungstitel: Jobcenter Bremen und Bremerhaven – Mittel und Ausgaben 2016
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(BIAJ) Vom Jobcenter Bremen Stadt wurden im Haushaltsjahr 2016 insgesamt 50,4 Millionen Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" ausgegeben, 94,1 Prozent der zugeteilten Ausgabemittel in Höhe von 53,6 Millionen Euro. 3,2 Millionen Euro (5,9 Prozent) der für SGB II-Eingliederungsleistungen (EGL) zugeteilten Mittel wurden vom Jobcenter Bremer Stadt nicht für diesen Zweck ausgegeben.
Vom Jobcenter Bremerhaven wurden im Haushaltsjahr 2016 insgesamt 14,6 Millionen Euro für SGB II-Eingliederungsleistungen (EGL im Eingliederungstitel), 88,4 Prozent der zugeteilten Ausgabemittel in Höhe von 16,5 Millionen Euro. 1,9 Millionen Euro (11,6 Prozent) der für SGB II-Eingliederungsleistungen (EGL) zugeteilten Mittel wurden vom Jobcenter Bremerhaven nicht für diesen Zweck ausgegeben.
Siehe dazu, zu den Ausgaben für die einzelnen Leistungen und zum Vorjahresvergleich (2015) die BIAJ-Materialien vom 17. Januar 2017: Download_BIAJ20170117 (PDF: eine Text- und drei Tabellenseiten)
Hinweis: Einen entsprechenden Ländervergleich (immer nur die Jobcenter gE - "gemeinsamen Einrichtungen") finden Sie hier: BIAJ20170116
Jobcenter: „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ 2016 – Ausgabemittel und Ausgaben
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(BIAJ) Im abgeschlossenen Haushaltsjahr 2016 wurden von den 303 Jobcentern gE („gemeinsame Einrichtungen“) insgesamt 2,379 Milliarden Euro für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ (EGL im EGT) ausgegeben, 223 Millionen mehr als im Vorjahr 2015. 540 Millionen Euro (18,5 Prozent) der insgesamt für diesen Zweck (EGL) zugeteilten 2,919 Milliarden Euro wurden nicht für EGL ausgegeben.
Die BIAJ-Materialien vom 16. Januar 2017 mit Länderdaten (immer nur Jobenter gE) zu den Ausgabemitteln und Ausgaben (differenziert nach den einzelnen Leistungen) finden Sie hier: Download_BIAJ20170116. (PDF: 18 Seiten)
Wie sich die Verteilung der EGL-Ausgaben der Jobcenter gE auf die einzelnen Monate darstellt (Januar 2012 bis Dezember 2016), und insbesondere die "Ausgaben-Dynamik" im laufenden Haushaltsjahr 2016, ist den ergänzenden 17 unkommentierten einseitigen Abbildungen zu entnehmen. (Bund und Länder SH bis BW, immer nur Jobcenter gE: BIAJ20170116_Abb_Teil_1; BY, SL und ostdeutsche Länder: BIAJ20170116_Abb_Teil_2)
Hinweis: Eine Ergänzung vom 17. Januar 2017 zu den beiden Jobcentern im Land Bremen - Jobcenter Bremen Stadt und Jobcenter Bremerhaven - finden Sie hier: BIAJ20170117
Bundesagentur für Arbeit: Einnahmen, Ausgaben und Finanzierungssaldo 2004 bis 2016
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(BIAJ) Der Überschuss im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit (BA) betrug 2016 knapp 5,5 Milliarden Euro. Den Einnahmen in Höhe von insgesamt 36,4 Milliarden Euro, darunter Beitragseinnahmen in Höhe von 31,2 Milliarden Euro, standen Ausgaben in Höhe von insgesamt 30,9 Milliarden Euro gegenüber, darunter Arbeitslosengeld (SGB III) in Höhe von 14,4 Milliarden Euro und Leistungen der "aktiven Arbeitsförderung" (SGB III) in Höhe von 8,1 Milliarden Euro. (Hinweis: Die Ausgaben für das Arbeitslosengeld II und "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" alias Hartz IV werden aus dem Bundeshaushalt und nicht aus dem Haushalt der BA finanziert!) In der BIAJ-Kurzmitteilung vom 15. Januar 2017 ist dargestellt, wie sich Einnahmen, Ausgaben und Finanzierungssaldo (Überschuss bzw. Defizit) von 2004 bis 2016 entwicklet haben: Download_BIAJ20170115