BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge bis Januar 2017
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(BIAJ) Im Januar 2017 wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 70.750 Asylanträge entschieden, darunter lediglich 33.501 (47,4 Prozent) positiv. Ein Jahr zuvor, im Januar 2016, wurden 49.384 Asylanträge entschieden, darunter 31.623 (64,0 Prozent) positiv. Von den 31.623 positiven Entscheidungen im Januar 2016 entfielen 98,5 Prozent (31.160) auf die „Feststellung der Flüchtlingseigenschaft“. Im Januar 2017 galt dies nur noch für 49,2 Prozent (16.475) der 33.501 positiven Entscheidungen. 38,9 Prozent (13.016) der positiven Entscheidungen im Januar 2017 entfielen auf die Gewährung des lediglich „subsidiären Schutzes“. (Januar 2016: 0,6 Prozent der positiven Entscheidungen)
Die Zahl der im Verlauf von 12 Monaten gestellten Asylanträge sank auf 711.406 in den 12 Monaten von Februar 2016 bis Januar 2017, darunter lediglich 17.964 im Januar 2017. (12-Monats-Maximum: 831.061 von Oktober 2015 bis September 2016) Noch 384.523 „anhängige Verfahren“ Ende Januar 2017 (Maximum: 579.314 Ende September 2016). Die vom BIAJ näherungsweise berechnete Bearbeitungsdauer betrug von Februar 2016 bis Januar 2017 durchschnittlich 8,0 Monate.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 14. Februar 2017 mit zwei aktualisierten Tabellen (und kurzen Lesehilfen): Download_BIAJ20170214 (PDF: eine Text- und zwei Tabellen-Seiten) (weitere BIAJ-Informationen zum Thema BAMF - Migration, Flüchtline, Asyl - hier)
Weser-Kurier: „Altenquotient bis 47 Prozent“ und „auf jeden Erwerbsfähigen ein Rentner“?
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(BaSta) Der Weser-Kurier vom 6. Februar 2017: „Nach verschiedenen Modellrechnungen könnte der Altenquotient im Jahr 2035 bei 45 bis 47 Prozent liegen. Auf jeden Erwerbsfähigen käme dann ein Rentner.“ (Seite 3 und hier: http://www.weser-kurier.de/startseite_artikel,-Eine-Entwarnung-die-keine-ist-_arid,1544649.html)
„Auf jeden Erwerbsfähigen ein Rentner“ bei einem Altenquotienten von „45 bis 47 Prozent“? Stimmt das?
Rentner (West) bekommen 73 Prozent mehr als Rentnerinnen (West) – Gender Pension Gap 42 Prozent
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(BIAJ) Ein Ergebnis einer aktuellen Rentenstudie des DIW lautet: Rentner im Westen (994 Euro) bekommen 73 Prozent (418 Euro) mehr als Rentnerinnen im Westen (576 Euro) und Rentner im Osten (1.057 Euro) bekommen 29 Prozent (239 Euro) mehr als Rentnerinnen im Osten (818 Euro). In der DIW-Studie wird dies selbstverständlich wissenschaftlich formuliert. Und das liest sich dann in den ersten beiden Sätzen der Studie wie folgt: … Die gesamte BIAJ-Kurzmitteilung vom 7. Februar 2017 zu den vielen Falschmeldungen über die Ergebnisse dieser Rentenstudie - mit kleiner Anregung zum Equal Pay Day am 18. März 2017 - finden Sie hier: Download_BIAJ20170207 (PDF: eine Seite)
Hartz IV: „SGB II-Gesamtverwaltungskosten“ stiegen 2016 auf über 6 Milliarden Euro
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(BIAJ) Die „Gesamtverwaltungskosten für die Durchführung des SGB II“ (Hartz IV) stiegen 2016 nach Berechnung des Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) auf über 6,0 Milliarden Euro - gemessen am jahresdurchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten auf nahezu 1.400 Euro pro ELB.
Der Betrag in Höhe von 6,019 Milliarden Euro setzt sich zusammen aus den Ausgaben des Bundes für „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ in Höhe von 5,131 Milliarden Euro und dem „kommunalen Finanzierungsanteil“ (KFA) an den "Gesamtverwaltungskosten der Jobcenter gemäß Verwaltungskostenfeststellungsverordnung (VKFV)" in Höhe von 888 Millionen Euro. Im Verlauf der vier Jahre von 2012 bis 2016 stiegen die Ausgaben des Bundes und der Kommunen für die „Gesamtverwaltungskosten für die Durchführung des SGB II“ um 5,1 Prozent pro Jahr.
Die gesamte BIAJ-Kurzmitteilung vom 06. Februar 2017 mit den Berechnungsgrundlagen für die Jahre 2012 bis 2016 (und dem „angeblichen Soll 2017“ des Bundesanteils) finden Sie hier: Download_BIAJ20170206 (PDF: zwei Seiten)
Jobcenter gE: Gesamtverwaltungskosten gemäß VKFV von 2013 bis 2015
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(BIAJ) Wie haben sich die „Gesamtverwaltungskosten“ gemäß der „Verordnung zur Feststellung der Gesamtverwaltungskosten der gemeinsamen Einrichtung“ (Verwaltungskostenfeststellungsverordnung – VKFV) der einzelnen 303 Jobcenter gE („gemeinsamen Einrichtungen“ von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen) in den Jahren 2013 bis 2015 entwickelt? Und wie verhielten sich die jährlichen Ausgaben für „Gesamtverwaltungskosten“ zum jahresdurchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB)? Seit dem 1. April 2011 haben der Bund 84,8 Prozent und die Kommunen 15,2 Prozent dieser „Gesamtverwaltungskosten“ zu tragen. (KFA: kommunaler Finanzierungsanteil gemäß § 46 Absatz 3 SGB II).
Anmerkung: Leider werden die nach Art und Zweck der Ausgaben differenzierten Abrechnungen der „Gesamtverwaltungskosten“ bisher nicht veröffentlicht. Das gilt auch für die im Verhältnis zu den "Gesamtverwaltungskosten gemäß VKFV" geringen zusätzlichen, allein von den Kommunen bzw. allein vom Bund zu tragenden Verwaltungskosten der Jobcenter. (siehe Anmerkung auf Seite 12 der BIAJ-Tabelle) Die "Gesamtsamtverwaltungskosten" der einzelnen Jobcenter gE für das Jahr 2016 liegen dem BIAJ noch nicht vor.
Die BIAJ-Tabelle vom 27. April 2016 (versehentlich erst seit dem 03. Februar 2017 online) finden Sie hier: Download_BIAJ20160427 (PDF: 12 Seiten mit Anmerkungen auf Seite 12; Großstadtvergleich auf Seite 1)
Hinweis vom 06. Februar 2017: Siehe hierzu auch die BIAJ-Kurzmitteilung "Hartz IV: 'SGB II-Gesamtverwaltungskosten' stiegen 2016 auf über 6 Milliarden Euro": Download_BIAJ20170206 (PDF: zwei Seiten)