Hartz IV: Ausgaben des Bundes im ersten Halbjahr der Jahre 2005 bis 2011
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Für die „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ wurden vom Bund im ersten Halbjahr des laufenden Haushaltsjahres (2011) 7,7 Prozent weniger ausgegeben als im ersten Halbjahr des Haushaltsjahres 2010. Die Ausgaben für das Arbeitslosengeld II, der größte Teil der Hartz IV-Ausgaben des Bundes, lagen 12,1 Prozent unter den Ausgaben im ersten Halbjahr 2010. Dies geht aus dem am vergangenen Freitag (22. Juli 2011) veröffentlichten Monatsbericht des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) hervor.
Die Abbildung (BIAJ) zeigt u.a.: Noch nie zuvor wurde vom Bund im ersten Halbjahr eines Haushaltsjahres weniger für „Hartz IV“ ausgegeben als im ersten Halbjahr dieses Jahres. Von Januar bis Juni 2011 wurden vom Bund für die „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ etwa 16,6 Milliarden Euro ausgegeben, darunter 10,1 Milliarden Euro für das Arbeitslosengeld II (einschließlich Sozialgeld und Sozialversicherungsbeiträge; siehe Fußnote 1).
Der Vergleich der ersten Halbjahre der bisherigen „Hartz IV-Haushaltsjahre“ (2005 bis 2011) ist, anders als der in der BIAJ-Kurzmitteilung vom 20. Mai 2011 berichtete Vergleich der ersten vier Monate, nicht mehr buchungstechnisch und durch noch nicht erfolgte Nachzahlungen verzerrt.
Die gesamte BIAJ-Kurzmitteilung vom 25. Juli 2011 finden Sie hier: Download
Haushaltsjahr 2011: Die erste Halbzeit des siebten Hartz IV-Jahres in Bremen und Bremerhaven
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Im ersten Halbjahr 2011 wurden von den beiden bremischen Jobcentern nach vorläufigen Abrechnungsergebnissen (Stand: 15. Juli 2011) insgesamt 35,7 Millionen Euro für SGB II-„Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ ausgegeben (netto), davon 28,7 Millionen Euro vom Jobcenter Bremen, Stadt und 7,0 Millionen Euro vom Jobcenter Bremerhaven. (Bruttoausgaben: 36,0 Millionen Euro)
Gemessen an den vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) den beiden bremischen Jobcentern (JC) zugewiesenen insgesamt 70,8 Millionen Euro (JC Bremen: 53,8 Millionen; JC Bremerhaven: 17,0 Millionen Euro) bzw. an den nach (vorläufig geplanten) Umschichtungen in das Verwaltungskostenbudget verbleibenden 65,6 Millionen Euro (JC Bremen: 50,6 Millionen Euro; JC Bremerhaven: 15,0 Millionen Euro) wurden im ersten Halbjahr 2011 von den beiden bremischen Jobcentern 50,4 bzw. 54,5 Prozent der zur Verfügung stehenden Mittel ausgegeben. (JC Bremen: 53,3 bzw. 56,7 Prozent; JC Bremerhaven 41,3 bzw. 46,7 Prozent)
Differenzierte (vorläufige) Abrechnungsergebnisse (brutto), u.a. zur öffentlich geförderten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung und den „Ein-Euro-Jobs“ (Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante), finden Sie in der BIAJ-Tabelle (Stand: 18. Juli 2011): Download
SGB II-Eingliederungsmittel in den Haushaltsjahren 2010 bis 2012 (Ausblick)
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Den über 400 Jobcentern sollen im Haushaltsjahr 2012 nur noch 3,78 Milliarden Euro für SGB II-„Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ (Hartz IV) zugewiesen werden - 18,9 Prozent (880 Millionen Euro) weniger als für das Haushaltsjahr 2011 und insgesamt 40,5 Prozent (etwa 2,57 Milliarden Euro) weniger als für das Haushaltsjahr 2010. Das geht aus dem von der Bundesregierung am 6. Juli 2011 beschlossenen Entwurf des Bundeshaushalts 2012 hervor.
Die Ergebnisse der vorläufigen Berechnungen des Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) zeigen, wie hoch die SGB II-Eingliederungsbudgets der einzelnen Jobcenter und in den einzelnen Ländern im Haushaltsjahr 2012 voraussichtlich sein werden und wie sich dies im Verhältnis zu den zugewiesenen SGB II-Eingliederungsbudgets in den Haushaltsjahren 2010 und 2011 darstellt.
Die Tabelle gibt keine Auskunft darüber, wie viel bzw. wie wenig dieser Mittel für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ ausgegeben wurden bzw. werden. Wie sich dies im Haushaltsjahr 2010 in den einzelnen Jobcentern darstellte, ist den BIAJ-Materialien vom 8. Juli 2011 (hier) zu entnehmen.
Die BIAJ-Materialien vom 15. Juli 2011 finden Sie hier: Download (siehe dazu die aktuellen BIAJ-Materialien vom 29. Dezember 2011: hier)
Jobcenter-Budgets und -Ausgaben im Vergleich: Verwaltungskosten, Leistungen zur Eingliederung (2010)
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In diesen BIAJ-Materialien werden die Ausgaben des Bundes für „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (Hartz IV) und „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ mit Mitteln verglichen, die den 436 SGB II-Grundsicherungsstellen („Jobcenter“) für diese Zwecke im Haushaltsjahr 2010 zugewiesen worden waren. (Textteil: Seite 1 bis 2; Tabellen: Ländervergleich Seite 3; Großstadtvergleich Seite 4; Jobcenter-Vergleich: Seite 4 bis 19)
In den acht westdeutschen Flächenländern wurde im Haushaltsjahr 2010 von den jeweiligen Grundsicherungsstellen mehr für „Verwaltungskosten“ ausgegeben als diesen für „Verwaltungskosten“ zugewiesen worden war. (Maximum: Bayern + 11,0 Prozent) Ganz anders stellt sich dies bei den Ausgaben für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ dar. (Maximum: Hessen –16,4 Prozent, Bayern –15,4 Prozent; ohne die zusätzlichen Mittel aus den Ausgaberesten 2009) Und der Ländervergleich der „Gesamtbudgets“ (Verwaltungskosten- und Eingliederungsbudget) zeigt u.a.: In Berlin wurden 7,8 Prozent (81,3 Millionen Euro; einschließlich der zusätzlichen Mittel aus Ausgaberesten 2009 insgesamt 99,8 Millionen Euro) der den 12 Jobcentern zugewiesenen „Gesamtbudgets“ nicht für diese Zwecke ausgegeben.
Ausblick 2011: Es ist davon auszugehen, dass im Haushaltsjahr 2011 die Mehrausgaben in den „Verwaltungskostenbudgets“ der Jobcenter zu Lasten ihrer drastisch gekürzten „Eingliederungsbudgets“ noch deutlich höher ausfallen als im Haushaltsjahr 2010.
Die BIAJ-Materialien vom 8. Juli 2011 finden Sie hier: Download
Öffentlich geförderte Beschäftigung im Rechtskreis SGB II: Aktualisierung des Ländervergleichs (2)
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Die Tabellen in den BIAJ-Materialien vom 3. und 10. Mai 2011 zur Entwicklung der öffentlich geförderten Beschäftigung im Rechtskreis SGB II (einschließlich BEZ und Beschäftigungsphase "Bürgerarbeit") in den 16 Ländern und den beiden bremischen Städten wurden auf Grundlage der von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit revidierten Daten erneut aktualisiert (bis einschließlich Berichtsmonat Juni 2011).
In Tabelle 1+ (Seite 1) ist der Beschäftigtenbestand folgender Instrumente zusammen gefasst:
1. Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante ("Ein-Euro-Jobs") (Tabelle 2+, Seite 2),
2. Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante (Tabelle 3a+, Seite 4),
3. Beschäftigungszuschuss (BEZ - § 16e SGB II; alias "JobPerspektive" (Tabelle 3b+, Seite 5),
4. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen SGB II (ABM, Restabwicklung) (Tabelle 3c+, Seite 6),
5. Beschäftigungsphase der sog. Bürgerarbeit (Bundesprogramm außerhalb des SGB II) (Tabelle 3d+, Seite 7).
In Tabelle 3+ (Seite 3) sind die unter Ziffer 2 bis 5 genannten sozialversicherungspflichtigen Maßnahmen zusammengefasst. Und in Tabelle 4+ (Seite 8) ist dokumentiert, wie sich der Anteil der geförderten Beschäftigten in sozialversicherungspflichtigen Maßnahmen (Tabelle 3+) an der öffentlich geförderten Beschäftigung im Rechtskreis SGB II einschließlich "Bürgerarbeit" (Tabelle 1) entwickelt hat.
Die am 1. Juli 2011 erneut aktualisierten, unkommentierten BIAJ-Tabellen finden Sie hier: Download
Erneut aktualisiert und ergänzt am 1. September 2011. (hier)