Regierungsdialog Rente: von der Leyen nach dem "vierten Schritt" (Erinnerung)
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Anlässlich der heutigen (9. September 2011) Pressekonferenz der Bundesministerin für Arbeit und Soziales zum Thema "Regierungsdialog Rente" möchten wir an die BIAJ-Kurzmitteilung vom 11. Juni 2010 erinnern: Download
Der dort noch als "geplant" dargestellte "vierte Schritt" nach "Blüm", "Riester", "Clement", der Schritt "von der Leyen", ist seit dem 1. Januar 2011 umgesetzt.
Wie heißt es so schön in den heutigen "Informationen für die Presse - Regierungsdialog Rente": "Renten sind und bleiben Spiegel der Erwerbsphase. Sie können und sollen den Verlauf eines Erwerbslebens nicht im Nachhinein 'Reparieren' und 'umkehren'." (Seite 3)
Das "Putzen" oder zur Zeit eher das "Verschmutzen" des "Spiegels" (z.B. "Ein-Euro-Jobber" ohne Rentenversicherung) bleibt der Politik vorbehalten.
Nachrichtlich:
a) zur Erwerbsphase während der Rente: hier (BIAJ-Kurzmitteilung vom 6. September 2011)
b) zur Grundsicherung im Alter und Arbeitslosengeld II im Alter von 55 bis unter 65 Jahren (Ländervergleich): hier (BIAJ-Kurzmitteilung vom 22. Oktober 2010)
Bundeshaushalt 2012: CDU/CSU-Vergleich 2006-2012 (SGB II/III) und alte SGB II-Pauschalen
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Die Anmerkungen zu den in einem Schreiben der Landesgruppe Brandenburg der CDU/ CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 15. Juli 2011 genannten Haushaltsdaten könnten auch über Brandenburg hinaus von Interesse sein. Denn der Vergleich der von der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2012 geplanten Ausgaben (Soll) für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ (SGB II) und (obwohl nur indirekt zuständig) für (einen Teil der) „Leistungen der aktiven Arbeitsförderung“ (SGB III) mit den Ist-Ausgaben im Haushaltsjahr 2006 gehört zum Standardrepertoire der Leitung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Und am morgigen Donnerstag (08. September 2011) könnte er in der ersten Beratung des Einzelplans 11 (Arbeit und Soziales) erneut bemüht werden, um die weiteren drastischen Kürzungen der „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ (SGB II) und „Leistungen der aktiven Arbeitsförderung“ (SGB III) zu rechtfertigen.
Vorbemerkung/Rückblick: Erinnern Sie sich noch an den Endbericht der „Arbeitsgruppe ‚Arbeitslosenhilfe/ Sozialhilfe’ der Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen“ und an die darauf basierenden Ableitungen „Zur Festlegung der Höhe der Eingliederungsleistungen für Bezieher von Leistungen nach dem SGB II und der hierfür notwendigen Personal- und Verwaltungsaufwendungen ...“ des damaligen Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit?
Rückblick auf die Eingliederungs- und Verwaltungskostenpauschalen und Anmerkungen zu den Haushaltsdaten im Schreiben der Landesgruppe Brandenburg der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag finden Sie in den BIAJ-Materialien vom 7. September 2011: Download
BMAS-Staatssekretär nennt falsche Zahlen - Mehr geringfügig Beschäftigte im Rentenalter
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660.000. Die Zahl der vierten Augustwoche 2011 heißt: 660.000. „Rund 660.000 Rentner müssen nebenher jobben“. Eine Schlagzeile, die in den Tagen nach dem 21. August 2011 in diversen Varianten zu lesen oder hören war, zuerst in der Saarbrücker-Zeitung. 660.000 im Dezember 2010: dies seien „3,9 Prozent“ der Bevölkerung im gesetzlichen Rentenalter (65 Jahre und älter). Die Meldungen bezogen sich u.a. auf eine Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage des Bundestagsabgeordneten Matthias W. Birkwald. (Deutscher Bundestag, Drucksache 17/6790) Die Antwort des (damaligen) beamteten Staatssekretärs im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMAS), Andreas Storm (seit dem 24. August 2011 Minister für Bundesangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei im Saarland), ist jedoch falsch.
Die richtige Antwort für den Berichtsmonat Dezember 2010: 769.000 geringfügig entlohnte Beschäftigte ("Minijobber", "Minijobberinnen") im gesetzlichen Rentenalter (4,6 Prozent der Bevölkerung im Alter von 65 Jahren und älter), darunter 661.000 im Alter von 65 bis unter 75 Jahren (7,1 Prozent der Bevölkerung im Alter von 65 bis unter 75 Jahren; Frauen: 6,3 Prozent, Männer: 8,0 Prozent).
Siehe dazu die BIAJ-Kurzmitteilung vom 6. September 2011: Download
Nachtrag. Die Parlamentsdokumentation (Bundestag) teilte am 13. September 2011 mit, dass das Parlamentsreferat des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mitgeteilt habe, "... dass der Fehler erkannt wurde und korrigiert werden wird." Eine entsprechende Korrekturmeldung des BMAS ist dem BIAJ bisher weder zugegangen noch bekannt.
Nachtrag II. In der BIAJ-Kurzmitteilung vom 21. September 2011 finden Sie nach Alter und Geschlecht differenzierte Daten zur Entwicklung der geringfügig entlohnten Beschäftigung im Alter von 65 Jahren und älter: hier
K2, der Gipfel: BMAS will offenbar keine existenzsichernde geförderte Beschäftigung!?
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K2, der „Schicksalsberg“. K2, die „Integrationsquote“. Die Operationalisierung (Messbarmachung) der Integrationsquote unter Fach- und Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) lässt kaum einen Zweifel:
Existenzsichernde geförderte Beschäftigung ist nicht erwünscht. Die Fälle, die es noch gibt, sollen im Konkurrenzkampf der Jobcenter (§ 48a SGB II) um die beste „Integrationsquote“ (K2) eliminiert werden.
In der „öffentlich geförderten Beschäftigung“ sollen neben den „Ein-Euro-Jobs“ lediglich (teil)sozialversicherungspflichtige „Billigmaßnahmen“ (mit ergänzendem Arbeitslosengeld II) einen Platz haben, wie z.B. die sogenannte Bürgerarbeit mit einem maximalen Bruttolohn von 900 Euro und die von der Bundesregierung geplante limitierte „Förderung von Arbeitsverhältnissen“ mit einer nach unten bis zur Lohnwuchergrenze offenen Entlohnung (§ 16e geplant).
Die BIAJ-Kurzmitteilung vom 2. September 2011 finden Sie hier: Download
Öffentlich geförderte Beschäftigung im Rechtskreis SGB II: Aktualisierung des Ländervergleichs (3)
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Die Tabellen in den BIAJ-Materialien zur Entwicklung der öffentlich geförderten Beschäftigung im Rechtskreis SGB II (einschließlich BEZ und Beschäftigungsphase "Bürgerarbeit") in den 16 Ländern und den beiden bremischen Städten (3. und 10. Mai) wurden auf Grundlage der von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit revidierten Daten erneut aktualisiert (bis einschließlich Berichtsmonat August 2011) und um die Tabelle 4a+ (siehe unten) ergänzt.
In Tabelle 1+ (Seite 1) ist der Beschäftigtenbestand folgender Instrumente zusammen gefasst:
1. Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante ("Ein-Euro-Jobs") (Tabelle 2+, Seite 2),
2. Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante (Tabelle 3a+, Seite 4),
3. Beschäftigungszuschuss (BEZ - § 16e SGB II; alias "JobPerspektive" (Tabelle 3b+, Seite 5),
4. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen SGB II (ABM, Restabwicklung) (Tabelle 3c+, Seite 6),
5. Beschäftigungsphase der sog. Bürgerarbeit (Bundesprogramm außerhalb des SGB II) (Tabelle 3d+, Seite 7).
In Tabelle 3+ (Seite 3) sind die unter Ziffer 2 bis 5 genannten sozialversicherungspflichtigen Maßnahmen zusammengefasst. In Tabelle 4+ (Seite 8) ist dokumentiert, wie sich der Anteil der geförderten Beschäftigten in sozialversicherungspflichtigen Maßnahmen (Tabelle 3+) an der öffentlich geförderten Beschäftigung im Rechtskreis SGB II einschließlich "Bürgerarbeit" (Tabelle 1) entwickelt hat. Und in der neu angefügten Tabelle 4a+ (Seite 9) ist dokumentiert, wie sich der Anteil der geförderten Beschäftigten in sozialversicherungspflichtigen SGB II-Maßnahmen (ohne die nicht im SGB II geregelte „Bürgerarbeit“) an der öffentlich geförderten Beschäftigung im Rechtskreis SGB II entwickelt hat. (vgl. dazu § 16 Abs. 1 Nr. 2 SGB III)
Die am 1. September 2011 erneut aktualisierten und ergänzten unkommentierten BIAJ-Tabellen finden Sie hier: Download
Diese aktualisierten BIAJ-Tabellen vom 1. September 2011 wurden am 3. November 2011 erneut aktualisiert: Downloadneu