Arbeitsmarkt im November 2011: Ländervergleich (Frauen, Männer, Rechtskreise)
- Details
Im November 2011 wurden 214.000 (7,3 Prozent) weniger Arbeitslose registriert als im November des Vorjahres, 133.000 (14,8 Prozent) weniger im Rechtskreis SGB III und 80.000 (4,0 Prozent) weniger im Rechtskreis SGB II (Hartz IV). (Rundungsdifferenz 1.000)
In fünf Ländern (Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern) wurden im November 2011 im Rechtskreis SGB II (Hartz IV) mehr Arbeitslose registriert als im November 2010: vgl. Tabelle 3 , Seite 8.
In der Kurzmitteilung des BIAJ finden Sie u.a. Länderdaten zu den registrierten Arbeitslosen im November 2011 differenziert nach Geschlecht, zu den registrierten Arbeitslosen in den beiden Rechtskreisen (SGB III und SGB II), zum Bezug von Arbeitslosengeld II, differenziert nach arbeitslos und nicht arbeitslos registrierten Leistungsempfänger/innen.
Die BIAJ-Kurzmitteilung vom 30. November 2011 zum Arbeitsmarkt im November 2011 (Ländervergleich) finden Sie hier: Download
Jobcenter Berlin: Nicht-/Ausschöpfung der Eingliederungsmittel (2011: Januar-Oktober)
- Details
Die Ausschöpfungsquote in den 12 Berliner Jobcentern reicht nach Ende des Oktober 2011 von 80,1 Prozent in Treptow-Köpenick bis lediglich 60,2 Prozent in Mitte.
Die Ausschöpfungsquoten nach 83,3 Prozent (10/12) des Haushaltsjahres deuten darauf hin, dass in Berlin in diesem Jahr (2011), vorsichtig geschätzt, vermutlich mehr als 50 Millionen Euro nicht für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" ausgegeben werden.
Die Berliner BIAJ-Ergänzung vom 25. November 2011 zur BIAJ-Mitteilung vom 18. November (hier) finden Sie hier: Download
Aktualisierung: Die entsprechenden Berliner Jobcenter-Daten für das gesamte Haushaltsjahr 2011 finden Sie hier: JCBerlin2011
Hartz IV: Ausgaben des Bundes in den ersten zehn Monaten der Jahre 2005 bis 2011
- Details
Für die „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (Hartz IV) wurden vom Bund in den ersten zehn Monaten des laufenden Haushaltsjahres (2011) 8,2 Prozent weniger ausgegeben als in den ersten zehn Monaten des Haushaltsjahres 2010. Die Ausgaben für das Arbeitslosengeld II, der größte Teil der Hartz IV-Ausgaben des Bundes, lagen 13,1 Prozent (2,5 Milliarden Euro) unter den Ausgaben in den ersten zehn Monaten des Jahres 2010. Dies geht aus dem am gestrigen Montag (21. November 2011) veröffentlichten Monatsbericht des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) hervor.
Die Abbildung (BIAJ) zeigt u.a.: Noch nie zuvor wurde vom Bund in den ersten zehn Monaten eines Haushaltsjahres weniger für „Hartz IV“ ausgegeben als in den ersten zehn Monaten dieses Jahres. (27,4 Milliarden Euro)
Nachrichtlich: Geschätzte 1,0 Milliarden Euro der insgesamt 27,4 Milliarden Euro wurden den Ländern für „Bildung und Teilhabe“ (einschließlich Mittagessen Hortkinder/Schulsozialarbeit und Verwaltungskosten) überwiesen. Wie viel davon tatsächlich für diese Leistungen ausgegeben wurde, ist unbekannt.
Die gesamte (einseitige) BIAJ-Kurzmitteilung vom 22. November 2011 finden Sie hier: Download (Aktualisierung gesamte Haushaltsjahre 2005 bis 2011: hier und Aktualisierung bis 10/2012: hier2)
Hinweis: Informationen zu den Ausgaben des Bundes für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" (ohne zkT) (Teil der oben genannten 27,4 Milliarden Euro) finden Sie hier.
SGB II-Eingliederungstitel 2011: Ausgaben in den ersten zehn Monaten (Bund, Länder; ohne zkT)
- Details
Den Jobcentern (hier immer ohne die „Optionskommunen“) wurden vom Bund für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" (Hartz IV) im Haushaltsjahr 2011 insgesamt 4,009 Milliarden Euro zugewiesen. Gemäß der vorläufigen Finanzergebnisse der Bundesagentur für Arbeit wurden von diesen 4,009 Milliarden Euro in den ersten zehn Monaten dieses Jahres (10/12 bzw. 83,3% des Haushaltsjahres) lediglich 2,704 Milliarden Euro (67,5%) für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" ausgegeben. In Sachsen-Anhalt (ST) betrug die bisherige Ausschöpfungsquote 76,8 Prozent (Maximum vor dem Land Bremen mit 75,4%), in Bayern (BY) lediglich 57,1 Prozent. (Minimum hinter dem Saarland mit 59,9%).
Die bisherigen Abrechnungsergebnisse zeigen: a) die Ausgaben für SGB II-"Leistungen zur Eingliederung" werden auch in diesem Haushaltsjahr deutlich (nahezu 20 Prozent) unter dem für diesen Zweck zugewiesenen Mittelvolumen liegen; b) im Ländervergleich besteht ein relativ enger Zusammenhang zwischen der bisherigen Ausschöpfungsquote und der eLb-Quote.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 18. November 2011 finden Sie hier: Download1
Die Tabelle (Seite 3 bis 5) wurde am 12. Dezember 2011 aktualisiert (hier), die gesamten BIAJ-Materialien (Haushaltjahr 2011) am 1. März 2012 (hier2)
Ergänzung I:
Jobcenter Berlin: "Leistungen zur Eingliederung gemäß SGB II" in den ersten zehn Monaten 2011
Die Ausschöpfungsquote in den 12 Berliner Jobcentern reicht nach Ende des Oktober 2011 von 80,1 Prozent in Treptow-Köpenick bis lediglich 60,2 Prozent in Mitte. Die Ausschöpfungsquoten nach 83,3 Prozent (10/12) des Haushaltsjahres deuten darauf hin, dass in Berlin in diesem Jahr (2011), vorsichtig geschätzt, vermutlich mehr als 50 Millionen Euro nicht für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" ausgegeben werden.
Die BIAJ-Ergänzung I vom 25. November 2011 finden Sie hier: Download2
Ergänzung II:
Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) durch die Jobcenter: Die Jobcenter im Land Bremen haben in den ersten zehn Monaten des laufenden Haushaltsjahres (2011) im Ländervergleich der geleisteten Ausgaben für "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" (SGB II) einen höheren Anteil für die "Förderung der beruflichen Weiterbildung" ausgegeben als die Jobcenter in den anderen 15 Ländern. (hier immer ohne zugelassene kommunale Träger, zkT, alias Optionskommunen)
Die BIAJ-Ergänzung II vom 28. November 2011 finden Sie hier: Download3
Leipzig II: Lug und trUg - CDU schafft zwei neue arbeitsmarktpolitische/lohnpolitische Abkürzungen
- Details
Zur "Mindestlohn"-Debatte in der CDU: "Lug und trUg", ein einseitiger BIAJ-Entwurf vom 11.11.11. Zur weiteren Verarbeitung freigegeben: Download (Lug und trUg)
Erinnerung an "Lohnanstandsgebot": siehe hier. ("Lohnanstand" bei Beurteilung der "Zumutbarkeit" soll keine Alternative zum Mindestlohn sein!)