Bevölkerungsvergleich: Bundesrepublik Deutschland - Niederlande (31.12.10/01.01.11)
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In der Bundesrepublik Deutschland lebten Ende 2010 (31.12.) insgesamt 81,752 Millionen Menschen. In den benachbarten Niederlanden (Nederland alias "Holland") lebten Anfang 2011 (01.01.) insgesamt 16,656 Millionen Menschen.
Ein Ergebnis dieses kleinen BIAJ-Ländervergleichs (Download) zum "Tag der Demografie-Strategie 2030 der Bundesregierung" (25. April 2012): 100 Einwohner/innen in den Niederlanden standen durchschnittlich 491 Einwohner/innen in der Bundesrepublik gegenüber - durchschnittlich. In der Altersgruppe 0 bis unter 5 Jahre (Geburtsjahre 2006 bis 2010) standen 100 Kindern in den Niederlanden lediglich 369 Kinder in der Bundesrepublik gegenüber. In der der Altersgruppe 70 bis unter 75 Jahre (Geburtsjahre 1936 bis 1940) betrug dieses Verhältnis dagegen 100 zu 771.
Hinweis: Einen neuen Bevölkerungsvergleich Bundesrepublik Deutschland - Niederlande (vom 28. April 2015) finden Sie hier: BIAJ_2015-04-28
zkT: Ende Juni 2012 endgültige SGB II-Abrechnungsergebnisse 2009 (!)
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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) wird die endgültigen Abrechnungsergebnisse der Jobcenter in alleiniger kommunaler Trägerschaft (zugelassene kommunale Träger, zkT, alias Optionskommunen) für das Haushaltsjahr 2009 (!) "voraussichtlich zum Ende des 2. Quartals 2012 mitteilen können." (BMAS auf Anfrage des BIAJ)
Am 6. Dezember 2011 wurde auf die Frage einer Bundestagsabgeordneten angekündigt: "Endgültige, vom BMAS bestätigte und zusammengefasste Abrechnungsergebnisse für 2009 werden voraussichtlich im ersten Quartal 2012 und für 2010 im ersten Quartal 2013 vorliegen." Als Begründung wurde u.a. angeführt: "Die zugelassenen kommunalen Träger sind verpflichtet, ihre Jahresschlussrechnung dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bis zum 31. März des Folgejahres zu übermitteln. Anschließend prüft das BMAS diese Daten auf rechnerische sowie sachliche Richtigkeit und bestätigt den vom zkT vorgelegten Jahresabschluss. Dieser Prüfungsprozess ist sehr zeitaufwendig, da in vielen Fällen ergänzende Unterlagen anzufordern und zu bewerten sind." (Drucksache 17/8102: hier1; Hervorhebung durch BIAJ) M.a.W.: An die Übermittlung der Jahresschlussrechnungen folgt eine (in Einzelfällen?) insgesamt zwei- oder mehr als zweijährige Prüfung.
In den BIAJ-Materialien zu den Ausgaben der Jobcenter in alleiniger kommunaler Trägerschaft (z.B. hier2) konnten deshalb i.d.R. für die zkTs nur die "vorläufigen Bewirtschaftungsdaten" genannt werden. Und auch die Tabellen zu den Ausgaben in den Eingliederungsbilanzen dieser Jobcenter blieben bisher vermutlich aus diesem Grund unvollständig.
Wer wird Europameister 2012 und die Sorgen des DFB und der Bundeskanzlerin
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Die "typisch deutsche" BaSta-Untersuchung vom 21. April 2012 zur UEFA EURO 2012 vom 8. Juni bis 1. Juli 2012 in Polen und der Ukraine finden Sie hier: Download
Kennt die Bundeskanzlerin die Sozialversicherungsbeiträge nicht?
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Zwei ergänzende Zitate zur BI AJ-Kurzmitteilung vom 18. April 2012 ("Sind der Bundesregierung die Sozialversicherungsbeiträge nicht bekannt?"):
"Für die Bundeskanzlerin ist es ganz wichtig, dass die Sozialversicherungsbeiträge aktuell deutlich unter 40 Prozent, nämlich bei 39,15 Prozent, liegen." (stellvertretender Regierungssprecher, 13. April 2012)
"Der Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz beträgt für das Jahr 2012 40,05 v.H.." (BMAS, Bekanntmachung vom 22. Dezember 2011; Kinderlose 40,30 Prozent)
Die beiden Zitate finden Sie hier.
Sind der Bundesregierung die Sozialversicherungsbeiträge der Beschäftigten unbekannt?
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Am Freitag, den 13. April 2012, informierte die Bundesregierung unter der Überschrift "Gute Konjunktur füllt Sozialkassen" über die Einnahmen der Soziakassen. (http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2012/04/2012-04-13-beitraege-sozialversicherung.html oder hier mit "Bekanntmachung des Gesamtsozialversicherungsbeitragssatzes ... für das Jahr 2012"; kinderlos)
In der Pressemitteilung ist von paritätisch (hälftig) finanzierten Beiträgen die Rede und es wird ein Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von 14,6 Prozent genannt.
Der allein von den versicherungspflichtigen Beschäftigten zu tragende Beitrag in Höhe von 0,9 Beitragspunkten (§ 249 SGB V) scheint der Bundesregierung unbekannt zu sein. Er wird in der Pressemitteilung mit keinem Wort erwähnt. Und es bleibt damit auch unerwähnt, wie hoch denn der berichtete kassenmäßige Finanzierungsüberschuss in Höhe von 13,8 Milliarden Euro gewesen wäre, wenn die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von 0,9 Prozentpunkten von den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Jahr 2011 nicht gezahlt worden wären.
Am Rande: Auch der Beitragszuschlag von 0,25 Beitragspunkten für Kinderlose in der gesetzlichen Pflegeversicherung bleibt in der "Zusammensetzung der Sozialversicherungbeiträge" durch die Bundesregierung unerwähnt. Alles in allem: eine hervorragende Pressearbeit der Bundesregierung!
Kurze Ergänzung vom 19. April 2012 (zwei Zitate): zitate