Jobcenter im Land Bremen: Ausgaben für SGB II-Leistungen zur Eingliederung 2011 (mit Budgets 2012)
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In Kürze: Für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ (Hartz IV) wurden von den Jobcentern Bremen und Bremerhaven im vergangenen Haushaltsjahr (2011) insgesamt 64,0 Millionen Euro (netto) ausgegeben. Dies waren 26,8 Millionen Euro (29,6%) weniger als im Haushaltsjahr 2010. Und dies waren 6,8 Millionen Euro weniger als die für diesen Zweck zugewiesenen Bundesmittel in Höhe von 70,8 Millionen Euro. Für das Haushaltsjahr 2010 waren den beiden Jobcentern im Land Bremen noch 93,5 Millionen Euro für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ zugewiesen und davon 90,8 Millionen Euro (netto) für diese SGB II-Leistungen ausgegeben worden.
Die gesamte BIAJ-Kurzmitteilung vom 20. März 2012 mit Daten zu den Jobcentern Bremen Stadt und Bremerhaven finden Sie hier: Download
Ergänzender Hinweis vom 21. März 2012: Für das laufende Haushaltsjahr (2012) wurden den beiden Jobcentern im Land Bremen Bundesmittel in Höhe von 60,3 Millionen Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" zugewiesen, 45,6 Millionen Euro an das Jobcenter Bremen Stadt und 14,7 Millionen Euro an das Jobcenter Bremerhaven.
Ergänzender Hinweis vom 16. Mai 2012: Siehe hierzu auch die BIAJ-Kurzmitteilung vom 16. Mai 2012: hier
Öffentlich geförderte Beschäftigung im Rechtskreis SGB II: Ländervergleich 01/2010 bis 02/2012
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Im Februar 2012 wurden nach vorläufigen Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit nur noch insgesamt 157.541 Frauen und Männer in Beschäftigung schaffenden Maßnahmen im Rechtskreis SGB II (Hartz IV) gefördert, einschließlich BEZ (§ 16e: 8.768) und „Bürgerarbeit“ (22.587). Dies waren 53 Prozent (179.029) weniger als zwei Jahre zuvor.
In den BIAJ-Materialien ist die Entwicklung (seit Januar 2010) in den einzelnen Ländern (und den beiden bremischen Städten) dargestellt, differenziert nach den einzelnen SGB II-Instrumenten und dem Bundesprogramm „Bürgerarbeit“.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 6. März 2012 finden Sie hier: Download
Eine aktualisierte Fassung (bis Berichtsmonat April 2012) dieser BIAJ-Materialien finden Sie hier.
Jobcenter Berlin: 53,5 Mio. Euro in 2011 nicht für "Leistungen zur Eingliederung" ausgegeben (JC-Vergleich)
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Den 12 Berliner Jobcentern waren 2011 für SGB II-Leistungen zur Eingliederung (Hartz IV) 489,8 Millionen Euro zugewiesen worden. Von diesen 489,8 Millionen Euro wurden 436,3 Millionen Euro (netto) für diese Leistungen ausgegeben. (Ausschöpfungsquote: 89,1 Prozent) 53,5 Millionen (10,9 Prozent) wurden nicht für SGB II-Leistungen zur Eingliederung ausgegeben. Diese 53,5 Millionen Euro fließen, abzüglich von (ggf. entstandenen) Mehrausgaben bei den „Verwaltungskosten“, an den Bund zurück und stehen 2012 nicht mehr für SGB II-Leistungen zur Eingliederung zur Verfügung. Für diese 53,5 Millionen Euro gilt aus Sicht des Bundes: „zurückfordern statt fördern“.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 5. März 2012 mit den entsprechenden Daten für die einzelnen Berliner Jobcenter finden Sie hier: Download (entsprechende Materialien zu den Bundesländern finden Sie hier)
Hartz IV: "Zurückfordern statt fördern" - Ausgabemittel und Leistungen zur Eingliederung 2011 (Bund, Länder)
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Diese BIAJ-Materialien geben Auskunft über die für Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II (Hartz IV) zugewiesenen Bundesmittel und die für diesen Zweck erfolgten bzw. nicht erfolgten Ausgaben (Minderausgaben) im Haushaltsjahr 2011 auf Länderebene. Wie bereits berichtet (als Seite 5 angefügt), wurden von den Jobcentern 722 Millionen Euro (einschließlich der Mittel für die Bundesprogramme „Beschäftigungspakte für Ältere“, „Kommunal-Kombi“ und Beschäftigungsphase „Bürgerarbeit“ sogar 855 Millionen Euro) weniger ausgegeben als im Bundeshaushalt 2011 veranschlagt. Diese Mittel fließen , abzüglich der Mehrausgaben für die "Verwaltungskosten" (insgesamt 49 Millionen Euro) an den Bund zurück und stehen 2012 nicht mehr zur Verfügung: "zurückfordern statt fördern".
Die BIAJ-Materialien zeigen wie sich dies auf Länderebene darstellt, ohne die zugelassenen kommunalen Träger, für die bisher keine entsprechenden Daten vorliegen. Neben den Gesamtausgaben für SGB II-Leistungen zur Eingliederung ist zudem unkommentiert dargestellt, wie sich die in den Ländern geleisteten Ausgaben nach arbeitsmarktlicher Schwerpunktsetzung (und ausgewählten Instrumenten) verteilen.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 1. März 2012 finden Sie hier: Download
Anmerkung Bremen (Land): Die Jobcenter im Land Bremen haben (auch) 2011 im Ländervergleich einen höheren Anteil der zugewiesenen Bundesmittel für SGB II-Leistungen zur Eingliederung ausgegeben (90,3 Prozent) als im Bundesdurchschnitt. Dennoch: 6,9 Millionen Euro wurden nicht für SGB II-Leistungen zur Eingliederung ausgegeben und flossen, abzüglich von (ggf. entstandenen) Mehrausgaben bei den „Verwaltungskosten“, an den Bund zurück. Gleichzeitig wurden vom Land Bremen außerplanmäßig ESF-Mittel in Höhe von 1,5 Millionen Euro für „die ergänzende Förderung von AGH-MAE“ (Ein-Euro-Jobs) ausgegeben – „für die Abfederung der Auswirkungen der Kürzungen im Eingliederungstitel der Jobcenter“ (Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen). Vorläufiges Fazit: Das Haushaltsnotlageland Bremen hat 2011 mit ESF-Mitteln des Landes Einsparungen des Bundes finanziert.
Arbeitsmarkt im Februar 2012: Ländervergleich (Frauen, Männer, Rechtskreise)
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In dieser Kurzmitteilung des BIAJ finden Sie u.a. Länderdaten zu den registrierten Arbeitslosen im Februar 2012 differenziert nach Geschlecht, zu den registrierten Arbeitslosen in den beiden Rechtskreisen (SGB III und SGB II), zum Bezug von Arbeitslosengeld II, differenziert nach arbeitslos und nicht arbeitslos registrierten erwerbsfähigen Leistungsempfänger/innen.
Auf Seite 8 (von 10) finden Sie einen Überblick über den „Rechtskreis SGB II“ (Hartz IV) – die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (Arbeitslosengeld II) insgesamt und die im Rechtskreis SGB II registrierten Arbeitslosen.
Die BIAJ-Kurzmitteilung vom 29. Februar 2012 zum Arbeitsmarkt im Februar 2012 (Ländervergleich) finden Sie hier: Download